Rechtsprechung
   BVerwG, 16.11.2010 - 6 B 58.10   

Volltextveröffentlichungen (4)




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Wird zitiert von ... (9)  

  • VGH Bayern, 15.02.2012 - 8 ZB 11.591  

    Öffentlich-rechtliche GoA; Verkehrssicherungspflicht; Stützmauer an

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG vom 16.11.2010 Az. 6 B 58/10 ; vom 17.12.2010 ZOV 2011, 45 RdNrn. 7 f.; vom 4.10.2010 Az. 9 B 1/10 ).
  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931  

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG vom 16.11.2010 Az. 6 B 58/10 ; vom 17.12.2010 ZOV 2011, 45 RdNrn. 7 f.; vom 4.10.2010 Az. 9 B 1/10 ).
  • VGH Bayern, 06.12.2011 - 8 ZB 11.1676  

    Zuteilung oder Änderung von Hausnummern durch die Gemeinde

    Die Frage muss vor allem in Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG vom 16.11.2010 Az. 6 B 58/10 ; vom 17.12.2010 ZOV 2011, 45 RdNrn. 7 f.; vom 4.10.2010 Az. 9 B 1/10 ).
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  • VGH Bayern, 13.06.2012 - 8 ZB 11.2377  

    Anfechtung eines Schifffahrtszeichens - Beginn der Widerspruchsfrist und

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG vom 16.11.2010 Az. 6 B 58/10 ; vom 17.12.2010 ZOV 2011, 45 RdNrn. 7 f.; vom 4.10.2010 Az. 9 B 1/10 ).
  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 11.1457  

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, die bei der Erteilung einer

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG vom 16.11.2010 Az. 6 B 58/10 ; vom 17.12.2010 ZOV 2011, 45 RdNrn. 7 f.; vom 4.10.2010 Az. 9 B 1/10 ).
  • VGH Bayern, 05.12.2011 - 8 ZB 11.1748  

    Berufungszulassung (abgelehnt); Sondernutzungserlaubnis für Freischankfläche;

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG vom 16.11.2010 Az. 6 B 58/10 ; vom 17.12.2010 ZOV 2011, 45 RdNrn. 7 f.; vom 4.10.2010 Az. 9 B 1/10 ).
  • VGH Bayern, 08.02.2012 - 8 ZB 11.1504  

    Klage auf Erteilung einer unbefristeten Aufstiegserlaubnis für Modellflugzeuge im

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG vom 16.11.2010 Az. 6 B 58/10 ; vom 17.12.2010 ZOV 2011, 45 RdNrn. 7 f.; vom 4.10.2010 Az. 9 B 1/10 ).
  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 8 ZB 12.76  

    Nutzungsbeschränkung im Wasserschutzgebiet

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG vom 16.11.2010 Az. 6 B 58/10 ; vom 17.12.2010 ZOV 2011, 45 RdNrn. 7 f.; vom 4.10.2010 Az. 9 B 1/10 ).
  • VGH Bayern, 10.05.2011 - 8 ZB 10.2921  

    Die Behörden der Bundeswehrverwaltung sind nach § 30 Abs. 2 Satz 4 LuftVG

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG vom 16.11.2010 Az. 6 B 58/10 ; vom 17.12.2010 ZOV 2011, 45 RdNrn. 7 f.; vom 4.10.2010 Az. 9 B 1/10 ).
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