Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Sohnes eines während der NS-Zeit Enteigneten gegen das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen auf Rückübereignung von Grundstücken; Konsequenzen der Unerweislichkeit von eine Partei begünstigenden Tatsachen für diese; Anwendungsbereich der Vermutung über die Verfolgungsbedingtheit eines Vermögensverlustes durch in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 abgeschlossene Rechtsgeschäfte; Inhaltliche Voraussetzungen des § 1 Abs. 6 Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG); Anforderungen an eine hinreichende Bezeichnung des Zulassungsgrundes der Divergenz durch einen Kläger; Zulässigkeit einer Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts auch bei gleichzeitiger Rückgängigmachung einer auf besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgten weiteren Enteignung

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei Restitution nach dem Vermögensgesetz kann eine Gesamtbetrachtung mehrerer kleinerer Verfolgungsmaßnahmen geboten sein

Verfahrensgang




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)  

  • BVerwG, 10.12.2010 - 8 B 18.10  

    Anforderungen an die Klarheit einer gerichtlichen Entscheidung über einen von

    Das Verfahren BVerwG 8 B 18.10 wird zu dem Verfahren BVerwG 8 B 17.10 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    II Die Entscheidung über die Verbindung des vorliegenden Verfahrens mit dem Verfahren BVerwG 8 B 17.10 (VG 1 K 1922/08) zur gemeinsamen Entscheidung beruht auf § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 93 Satz 1 VwGO.

  • BVerwG, 10.12.2010 - 8 B 19.10  

    Anforderungen an die Klarheit einer gerichtlichen Entscheidung über einen von

    Das Verfahren BVerwG 8 B 19.10 wird zu dem Verfahren BVerwG 8 B 17.10 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    II Die Entscheidung über die Verbindung des vorliegenden Verfahrens mit dem Verfahren BVerwG 8 B 17.10 (VG 1 K 1922/08) zur gemeinsamen Entscheidung beruht auf § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 93 Satz 1 VwGO.

  • BVerwG, 10.12.2010 - 8 B 21.10  

    Anforderungen an die Klarheit einer gerichtlichen Entscheidung über einen von

    Das Verfahren BVerwG 8 B 21.10 wird zu dem Verfahren BVerwG 8 B 17.10 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    II Die Entscheidung über die Verbindung des vorliegenden Verfahrens mit dem Verfahren BVerwG 8 B 17.10 (VG 1 K 1922/08) zur gemeinsamen Entscheidung beruht auf § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 93 Satz 1 VwGO.

mehr
  • BVerwG, 10.12.2010 - 8 B 22.10  

    Anforderungen an die Klarheit einer gerichtlichen Entscheidung über einen von

    Das Verfahren BVerwG 8 B 22.10 wird zu dem Verfahren BVerwG 8 B 17.10 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    II Die Entscheidung über die Verbindung des vorliegenden Verfahrens mit dem Verfahren BVerwG 8 B 17.10 (VG 1 K 1922/08) zur gemeinsamen Entscheidung beruht auf § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 93 Satz 1 VwGO.

  • BVerwG, 10.12.2010 - 8 B 20.10  

    Anforderungen an die Klarheit einer gerichtlichen Entscheidung über einen von

    Das Verfahren BVerwG 8 B 20.10 wird zu dem Verfahren BVerwG 8 B 17.10 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    II Die Entscheidung über die Verbindung des vorliegenden Verfahrens mit dem Verfahren BVerwG 8 B 17.10 (VG 1 K 1922/08) zur gemeinsamen Entscheidung beruht auf § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 93 Satz 1 VwGO.

  • BVerwG, 14.04.2011 - 8 B 84.10  

    Restitutionsanspruch nach Entziehung eines Grundstücks wegen der Einflussnahme

    Geht das Gericht auf der Grundlage seiner insoweit maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung (vgl. dazu Beschlüsse vom 15. Juli 1998 - BVerwG 7 B 52.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 156 und vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 B 398.98 - juris) auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteile vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 15.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 206 S. 38 Rn. 11 ff., vom 15. April 1997 - BVerwG 8 C 20.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 274 Rn. 10, vom 18. Mai 1995 - BVerwG 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235 = Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 25 S. 9, 12 Rn. 11 und Beschluss vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 8 B 17.10 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2011 - 4 L 229/10  

    Bemessung der Schmutzwassergrundgebühr für Hotels nach der Zahl der vorhandenen

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs kann daher nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen der Beteiligten nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Dezember 2010 - 8 B 17.10 - Beschl. v. 18. Oktober 2010 - 9 BN 1/10 -, jeweils zit. nach [...] m.w.N.).
  • BVerwG, 15.02.2012 - 8 B 87.11  

    Grundsätze des Anscheinsbeweises im Hinblick auf das Vorliegen einer konkreten

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass auch für den Nachweis des Vorliegens eines Vermögensverlustes im Sinne des § 1 VermG die allgemeinen Beweisregeln gelten (vgl. z.B. Beschluss vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 8 B 17.10 - ZOV 2011, 81 ff. m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2011 - 4 L 182/10  

    Über die Zusammenstellung der wesentlichen Kostenpositionen hinausgehende

    Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstanziiert gehalten wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Dezember 2010 - 8 B 17.10 - Beschl. v. 18. Oktober 2010 - 9 BN 1/10 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 1. März 2011 - 4 L 87/10 - jeweils zit. nach [...] m.w.N.).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht