Rechtsprechung
| BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 9.10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
GG Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 87 f Abs. 1; TKG 1996 § 11 Abs. 2 und 4, § 73 Abs. 1; TKG 2004 §§ 55, 63 Abs. 2 und 4; VwVfG § 43 Abs. 2, § 44 Abs. 1, § 48 Abs. 1, § 49 Abs. 1, § 51 Abs. 1, 5
Lizenz; Mobilfunklizenz; Frequenzzuteilung; Frequenznutzungsrecht; Versorgungsverpflichtung; Widerruf; Eigentum; Versteigerung; Versteigerungserlös; Zuschlagspreis; Äquivalenzprinzip; Erstattung; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Rücknahme; Widerruf; Wiederaufgreifen des Verfahrens - Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 87 f Abs. 1
Lizenz; Mobilfunklizenz; Frequenzzuteilung; Frequenznutzungsrecht; Versorgungsverpflichtung; Widerruf; Eigentum; Versteigerung; Versteigerungserlös; Zuschlagspreis; Äquivalenzprinzip; Erstattung; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Rücknahme; Widerruf; Wiederaufgreifen des Verfahrens. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Lizenz; Mobilfunklizenz; Frequenzzuteilung; Frequenznutzungsrecht; Versorgungsverpflichtung; Widerruf; Eigentum; Versteigerung; Versteigerungserlös; Zuschlagspreis; Äquivalenzprinzip; Erstattung; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Rücknahme; Widerruf; Wiederaufgreifen des Verfahrens
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Versteigerung einer UMTS-Mobilfunklizenz
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Versteigerung einer UMTS-Mobilfunklizenz: Widerruf bestätigt - Erstattung abgelehnt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Versteigerung einer UMTS-Mobilfunklizenz: Widerruf bestätigt - Erstattung abgelehnt
- lto.de (Kurzinformation)
Leipziger Richter bestätigen Widerruf von UMTS-Lizenz
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Bundesnetzagentur durfte mangels Versorgung ersteigerte UMTS-Mobilfunklizenz widerrufen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Versteigerung einer UMTS-Mobilfunklizenz: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Widerruf der Frequenzzuteilung - Kein Anspruch auf Rückforderung des Zuschlagspreises wegen Nichterfüllung der durch Ersteigerung auflegten Versorgungspflichten
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 17.08.2011, Az.: 6 C 9.10 (Vergabe von UMTS-Frequenzen)" von Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M., und Manuel Klar, original erschienen in: JZ 2012, 407 - 418.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Leipzig locuta, causa non finita: Die Rechtssache Quam und ihre verfassungsrechtlichen Wunden" von Prof. Dr. Mario Martini, original erschienen in: NVwZ 2012, 149 - 153.
Verfahrensgang
Zeitschriftenfundstellen
- MMR 2012, 340
- DÖV 2011, 982
- NVwZ 2012, 168
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11
Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung; …
Von einer derartigen Fallgestaltung ist etwa auszugehen bei betriebsbezogenen Geboten oder Erlaubnissen, wenn der Betrieb eingestellt wird, oder allgemein bei Genehmigungen bzw. Befreiungen, wenn die Genehmigungspflicht bzw. das gesetzliche Verbot, von dem freigestellt wird, wegfällt, ferner im Hinblick auf einen akzessorischen Verwaltungsakt, wenn der Hauptverwaltungsakt, auf den er sich bezieht, seine Wirksamkeit einbüßt (Urteil vom 17. August 2011 - BVerwG 6 C 9.10 - NVwZ 2012, 168 , m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 15.05.2012 - 10 LB 188/08
Ausgleichszahlung für Kartoffelerzeuger
Bei dem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch handelt es sich um ein aus allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts, insbesondere der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, abgeleitetes eigenständiges Rechtsinstitut des öffentlichen Rechts, dessen Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen, soweit sie nicht abweichend geregelt sind, denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs entsprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2011 - BVerwG 6 C 9.10 -, NVwZ 2012, 168; BVerwG, Urteil vom 18. Januar 2001 - BVerwG 3 C 7.00 -, BVerwGE 112, 351; Beschluss vom 16. November 2007 - BVerwG 9 B 36.07 -, Buchholz 316 § 62 VwVfG Nr. 17 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 27/10
Ausgleichszahlungen für Kartoffelerzeuger
Bei dem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch handelt es sich um ein aus allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts, insbesondere der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, abgeleitetes eigenständiges Rechtsinstitut des öffentlichen Rechts, dessen Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen, soweit sie nicht abweichend geregelt sind, denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs entsprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2011 - BVerwG 6 C 9.10 -, NVwZ 2012, 168; BVerwG, Urteil vom 18. Januar 2001 - BVerwG 3 C 7.00 -, BVerwGE 112, 351; Beschluss vom 16. November 2007 - BVerwG 9 B 36.07 -, Buchholz 316 § 62 VwVfG Nr. 17 m.w.N.).
- BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 4.11
Rechtmäßigkeit einer Regulierungsverfügung gegenüber dem Betreiber eines …
Von einer derartigen Fallgestaltung ist etwa auszugehen bei betriebsbezogenen Geboten oder Erlaubnissen, wenn der Betrieb eingestellt wird, oder allgemein bei Genehmigungen bzw. Befreiungen, wenn die Genehmigungspflicht bzw. das gesetzliche Verbot, von dem freigestellt wird, wegfällt, ferner im Hinblick auf einen akzessorischen Verwaltungsakt, wenn der Hauptverwaltungsakt, auf den er sich bezieht, seine Wirksamkeit einbüßt (Urteil vom 17. August 2011 - BVerwG 6 C 9.10 - NVwZ 2012, 168 , m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 33/10
Ausgleichszahlung für Kartoffelerzeuger
Bei dem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch handelt es sich um ein aus allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts, insbesondere der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, abgeleitetes eigenständiges Rechtsinstitut des öffentlichen Rechts, dessen Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen, soweit sie nicht abweichend geregelt sind, denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs entsprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2011 - BVerwG 6 C 9.10 -, NVwZ 2012, 168; BVerwG, Urteil vom 18. Januar 2001 - BVerwG 3 C 7.00 -, BVerwGE 112, 351; Beschluss vom 16. November 2007 - BVerwG 9 B 36.07 -, Buchholz 316 § 62 VwVfG Nr. 17 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 160/08
Ausgleichszahlung für Kartoffelerzeuger
Bei dem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch handelt es sich um ein aus allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts, insbesondere der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, abgeleitetes eigenständiges Rechtsinstitut des öffentlichen Rechts, dessen Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen, soweit sie nicht abweichend geregelt sind, denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs entsprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2011 - BVerwG 6 C 9.10 -, NVwZ 2012, 168; BVerwG, Urteil vom 18. Januar 2001 - BVerwG 3 C 7.00 -, BVerwGE 112, 351; Beschluss vom 16. November 2007 - BVerwG 9 B 36.07 -, Buchholz 316 § 62 VwVfG Nr. 17 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 15.05.2012 - 10 LB 187/08
Ausgleichszahlung für Kartoffelerzeuger
Bei dem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch handelt es sich um ein aus allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts, insbesondere der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, abgeleitetes eigenständiges Rechtsinstitut des öffentlichen Rechts, dessen Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen, soweit sie nicht abweichend geregelt sind, denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs entsprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2011 - BVerwG 6 C 9.10 -, NVwZ 2012, 168; BVerwG, Urteil vom 18. Januar 2001 - BVerwG 3 C 7.00 -, BVerwGE 112, 351; Beschluss vom 16. November 2007 - BVerwG 9 B 36.07 -, Buchholz 316 § 62 VwVfG Nr. 17 m.w.N.). - VG Köln, 14.09.2011 - 21 K 8149/09 Würde man auch hinsichtlich solcher Frequenzen ein Verfahren zur (Neu-) Vergabe erst dann einleiten, wenn diese Frequenzen im Sinne von § 55 Abs. 5 Nr. 2 TKG für die Zuteilung verfügbar sind, so widerspräche dies dem Grundsatz einer effizienten Frequenznutzung, weil es dann aufgrund des Umstandes, dass die Durchführung von Vergabeverfahren nach § 61 TKG regelmäßig eine erhebliche Zeitspanne erfordert, zwangsläufig dazu käme, dass die in Rede stehenden (knappen) Frequenzen in dieser Zeit ungenutzt blieben, vgl. hierzu auch: BVerwG, Urteil vom 17. August 2011 - BVerwG 6 C 9.10 - Rdnr. 37, wo darauf abgestellt wird, dass wegen der sofortigen Vollziehbarkeit eines Widerrufs zeitnah eine Vergabeanordnung zur Neuvergabe der Frequenzen erlassen werden kann.
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.05.2012 - 1 A 11488/11
Erstattungsanspruch eines Wasserversorgungsnehmers gegenüber dem Träger der …
Er entspricht daher in Tatbestand und Rechtsfolge grundsätzlich dem zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch und setzt voraus, dass zu Lasten des Anspruchsberechtigten eine Vermögensverschiebung eingetreten ist, für die ein Rechtsgrund fehlt (s. BVerwG, Urteil vom 17. August 2011 - 6 C 9/10 - NVwZ 2012, 168).
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