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   BVerwG, 17.11.1972 - IV C 41.68   

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  • BVerwGE 41, 174



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Wird zitiert von ... (31)  

  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99  

    Beamtenrecht

    Maßgeblich für die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts (§ 138 Nr. 1 VwGO) ist allein die Richterbank bei Erlass des angefochtenen Urteils (wie BVerwGE 41, 174 und Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 5 C 81.80 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 21 S. 1).

    Eine fehlerhafte Besetzung des Gerichts in einem vorausgegangenen Erörterungstermin oder bei früheren Verhandlungen, auf die das angefochtene Urteil nicht ergangen ist, stellt nur einen - von § 138 Nr. 1 VwGO nicht erfassten - Verstoß gegen prozessrechtliche Vorschriften dar, auf deren Befolgung die Beteiligten verzichten können (wie Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 41.68 - BVerwGE 41, 174 ).

    Maßgeblich für die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts (§ 138 Nr. 1 VwGO) ist allein die Richterbank bei Erlass des angefochtenen Urteils (vgl. Urteile vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 41.68 - BVerwGE 41, 174 und vom 29. April 1982 - BVerwG 5 C 81.80 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 21 S. 1).

    Eine fehlerhafte Besetzung des Gerichts in einem vorausgegangenen Erörterungstermin oder bei früheren Verhandlungen, auf die das angefochtene Urteil nicht ergangen ist, stellt nur einen - von § 138 Nr. 1 VwGO nicht erfassten - Verstoß gegen prozessrechtliche Vorschriften dar, auf deren Befolgung die Beteiligten verzichten können (vgl. Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 41.68 - BVerwGE 41, 174 ).

  • VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06  

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv

    Als heilbare Verfahrensmängel sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die Zusammenstellung bei Kohlndorfer, DVBl 1988, 474 ) insbesondere Verstöße gegen formale Ladungs-, Benachrichtigungs- oder Protokollierungsvorschriften angesehen worden (vgl. etwa BVerwGE 8, 149 ; 50, 344 ; Buchholz Nr. 28 zu § 105 VwGO; NJW 1977, 313 ; DÖV 1981, 840; NJW 1983, 2275), aber auch Verstöße gegen das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme nach § 96 VwGO (BVerwGE 41, 174 ) oder Verstöße gegen § 55 VwGO i. V. m. § 185 Abs. 1 GVG bei Übersetzungsmängeln im Falle eines zugezogenen Dolmetschers (NVwZ 1983, 668 f.), wobei einige der betroffenen Verfahrensvorschriften zugleich der prozessualen Sicherung des rechtlichen Gehörs dienen.
  • BVerwG, 08.07.1988 - 4 B 100.88  
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