Rechtsprechung
| BVerwG, 17.12.2002 - 1 C 3.02; 1 C 12.02; 1 C 25.02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 4, § 12 Abs. 2 Satz 2, § 34 Abs. 1, §§ 41, 51 Abs. 1, § 55 Abs. 2, § 70; AsylVfG §§ 4, 70 Abs. 1; VwGO § 121
Aufenthaltsbefugnis; Bindungswirkung; Duldung; Mitwirkungspflicht; ungeklärte Identität; ungeklärte Staatsangehörigkeit; vorübergehende Unmöglichkeit der Abschiebung. - Bundesverwaltungsgericht
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 4; AuslG § 12 Abs. 2 S. 2; AuslG § 34 Abs. 1; AuslG § 41; AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 55 Abs. 2; AuslG § 70; AsylVfG § 4; AsylVfG § 70 Abs. 1; VwGO § 121
D (A), Iraker, Konventionsflüchtlinge, Aufenthaltsbefugnis, Staatsangehörigkeit ungeklärt, Identität ungeklärt, Mitwirkungspflichten, Flüchtlingsanerkennung, Bindungswirkung, Vorübergehende Unmöglichkeit der Abschiebung, Aufnahmebereiter Drittstaat
- NWB SteuerXpert START
AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 4, § 12 Abs. 2 Satz 2, § 34 Abs. 1, § 41, § 51 Abs. 1, § 55 Abs. 2, § 70; AsylVfG § 4, § 70 Abs. 1; VwGO § 121
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufenthaltsbefugnis; Bindungswirkung; Duldung; Mitwirkungspflicht; ungeklärte Identität; ungeklärte Staatsangehörigkeit; vorübergehende Unmöglichkeit der Abschiebung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Aufenthaltsbefugnis; Bindungswirkung; Duldung; Mitwirkungspflicht; ungeklärte Identität; ungeklärte Staatsangehörigkeit; vorübergehende Unmöglichkeit der Abschiebung
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Aufenthaltsbefugnis für anerkannte Flüchtlinge bei fehlender Abschiebungsmöglichkeit
- 123recht.net (Pressemeldung)
Mehr Schutz für anerkannte Flüchtlinge unklarer Herkunft // Staatsangehörigkeit ist im Zweifel egal
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Aufenthaltsbefugnis für anerkannte Flüchtlinge bei fehlender Abschiebungsmöglichkeit
- lifeandlaw.de (Pressemitteilung)
Aufenthaltsbefugnis für anerkannte Flüchtlinge bei fehlender Abschiebungsmöglichkeit
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 27.06.2001 - RO 2 K 00.1883
- VG Regensburg, 27.07.2001 - RO 2 K 00.1883
- VGH Bayern, 10.12.2001 - 24 B 01.2059
- BVerwG, 12.11.2002 - 1 PKH 110.02
- BVerwG, 17.12.2002 - 1 C 3.02; 1 C 12.02; 1 C 25.02
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 117, 276
- DVBl 2003, 723 (Ls.)
- DÖV 2003, 553
- NVwZ 2003, 992
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03
Aufenthaltsbefugnis; rechtmäßiger Aufenthalt; Aufklärungspflicht; Flüchtling; …
Offen bleiben kann, ob ein rechtmäßiger Aufenthalt im Sinne von Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GFK auch schon vor der Erteilung der Aufenthaltsbefugnis angenommen werden kann, wenn der Flüchtling - wie hier die Klägerinnen zum Zeitpunkt der Berufungsentscheidung - zwar bestandskräftig anerkannt ist und alle Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbefugnis nach § 70 Abs. 1 AsylVfG erfüllt, diese ihm jedoch rechtswidrig vorenthalten wird (hier allerdings noch vor dem die Rechtslage klärenden Urteil des Senats vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 1 C 3.02 - BVerwGE 117, 276).Abgesehen davon, dass sich eine der vorliegenden vergleichbare Konstellation künftig bei Beachtung des erwähnten Urteils vom 17. Dezember 2002 (a.a.O.) kaum mehr ergeben dürfte, kann der Senat die im Laufe des Revisionsverfahrens erfolgte Erteilung der Aufenthaltsbefugnisse an die Klägerinnen berücksichtigen, weil dies der endgültigen Erledigung des Rechtsstreits dient (vgl. etwa Urteil des 9. Senats vom 20. Februar 2001 - BVerwG 9 C 20.00 - BVerwGE 114, 16 m.w.N.; vgl. ferner zu neuen Bescheiden Urteil vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 17.99 - BVerwGE 112, 51, 58).
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.2004 - 11 S 1216/02
Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis bei Versagungsgründen; Rechtsanspruch auf …
Die Regelung der besonderen Versagungsgründe des § 8 Abs. 1 AuslG sperrt die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 70 Abs. 1 AsylVfG nicht (wie BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 1 C 3.02 -, BVerwGE 117, 276).Diese - vom Verwaltungsgericht als rechtliche Zweifelsfrage zur Begründung der Zulassung der Berufung angeführte - Frage ist inzwischen durch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 17.12.2002 (- 1 C 3.02 -, BVerwGE 117, 276 = EZAR 015 Nr. 32 = AuAS 2003, 110 = DVBl 2003, 723 = DÖV 2003, 553 = NVwZ 2003, 992 = InfAuslR 2003, 310) geklärt.
Wie das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 17.12.2002 (a.a.O.) ausgeführt hat, begründet die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG stets zugleich die nicht nur vorübergehende Unmöglichkeit der Abschiebung in den Verfolgerstaat.
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 17.12.2002 (a.a.O.) ausgeführt, das Erfordernis der nicht nur vorübergehenden Unmöglichkeit der Abschiebung im Sinne von § 70 Abs. 1 AsylVfG sei dahin zu verstehen, dass die Erteilung der Aufenthaltsbefugnis nur ausgeschlossen sei, wenn sich die Möglichkeit der Abschiebung in einen Drittstaat konkret abzeichne.
Der Senat könnte dem Bundesverwaltungsgericht nicht darin folgen, wenn - wie sich aus dem Leitsatz des angeführten Urteils vom 17.12.2002 (a.a.O.) ergeben könnte - für die Erfüllung des tatbestandlichen Erfordernisses der nicht nur vorübergehenden Unmöglichkeit der Abschiebung aus tatsächlichen Gründen im Sinne von § 70 Abs. 1 AsylVfG in allen Fällen regelmäßig zu fordern wäre, dass sich die Möglichkeit der Abschiebung konkret abzeichnet und eine Aufenthaltsbefugnis grundsätzlich auch dann zu erteilen wäre, wenn die Abschiebung - ungeachtet der Frage, ob der Ausländer das Abschiebungshindernis zu vertreten hat - nicht ohne Verzögerung durchgeführt werden kann oder wenn der erforderliche Zeitraum ungewiss ist, weil etwa Hindernisse vorliegen, die eine erhebliche Verzögerung der Abschiebung nach sich ziehen.
- BVerwG, 17.12.2002 - 1 C 25.02
D (A), Konventionsflüchtlinge, Aufenthaltsbefugnis, Identitätszweifel, Sudanesen, …
11 Wie der Senat in dem gleichzeitig ergangenen Urteil im Verfahren BVerwG 1 C 3.02 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) im Einzelnen ausgeführt hat, kann sich dies bei einem Ausländer, der Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG genießt, nur auf die Abschiebung in einen Drittstaat beziehen.13 Auch § 8 Abs. 1 Nr. 4 AuslG steht dem Anspruch des Klägers auf die Aufenthaltsbefugnis nicht entgegen (vgl. auch dazu näher das genannte Urteil im Verfahren BVerwG 1 C 3.02).
- BVerwG, 17.12.2002 - 1 C 12.02
Aufenthaltsbefugnis für anerkannte Flüchtlinge bei fehlender …
11 Wie der Senat in dem gleichzeitig ergangenen Urteil im Verfahren BVerwG 1 C 3.02 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) im Einzelnen ausgeführt hat, kann sich dies bei einem Ausländer, der Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG genießt, nur auf die Abschiebung in einen Drittstaat beziehen.13 Auch § 8 Abs. 1 Nr. 4 AuslG steht dem Anspruch des Klägers auf die Aufenthaltsbefugnis nicht entgegen (vgl. auch dazu näher das genannte Urteil im Verfahren BVerwG 1 C 3.02).
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.2004 - 11 S 770/04
Erforderlichkeit kumulativen Vorliegens nicht zu vertretenden Abschiebungs- und …
Gegenteiliges ergibt sich nicht aus § 70 AsylVfG, weil sich die dortige Prüfungskompetenz der Ausländerbehörde nicht auf den Verfolgungssachverhalt, sondern im Wesentlichen nur darauf bezieht, ob der betreffende Flüchtling in einen Drittstaat abgeschoben werden kann (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.6.2000 a.a.O. sowie GK-AsylVfG, Bd. 2, § 70 Rdnrn. 10 ff.; zum Prüfungsumfang bei § 70 AsylVfG vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 1 C 3.02 -, BVerwGE 117, 276 = InfAuslR 2003, 310). - BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10
Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte; …
Die Rechtskraft dieser Entscheidung begründet eine verbindliche Feststellung nach § 121 VwGO nur im Verhältnis der damaligen Prozessbeteiligten, zu denen die beklagte Stadt nicht gehört (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 1 C 3.02 - BVerwGE 117, 276 ). - VG Oldenburg, 14.09.2005 - 11 A 5589/03
Zur Anwendung des § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG in Fällen des Widerrufs der …
Für diese fanden auch im Übrigen die allgemeinen Regelungen des AuslG, wie etwa §§ 34 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG, ergänzend Anwendung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 1 C 3.02 - BVerwGE 117, 276 ). - VG Oldenburg, 08.09.2004 - 11 A 4960/02
Aufenthaltsbefugnis und Reiseausweis für Kurden aus Syrien; Aufenthaltsbefugnis; …
Lediglich im nicht vergleichbarem Spezialfall einer Aufenthaltsbefugnis für anerkannte Konventionsflüchtlinge nach § 70 Abs. 1 AsylVfG vermögen Zweifel an Identität und Staatsangehörigkeit zurückstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 1 C 3.02 - DVBl. 2003, 723). - VG Hannover, 20.02.2004 - 6 A 3706/03
Erteilung einer weiteren Duldung für ein anderes Bundesland (länderübegreifende …
Denn die Abschiebung des Klägers ist gegenwärtig wegen des Fehlens gültiger Heimreisedokumente rechtlich bzw. tatsächlich unmöglich, und an diesem Zustand wird sich, soweit ersichtlich, auch in absehbarer Zeit nichts ändern (vgl. zum Anspruch auf Erteilung einer Duldung ausführlich BVerwG, Urteil vom 25.09.1997 - 1 C 3.97 - juris Web = BVerwGE 105, 232, m.w.N., sowie zu einem sich daraus möglicherweise sogar ergebenden Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 1 C 3.02 - juris Web = AuAS 2003, 110, m.w.N.).
