Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08 und 4 C 2.08   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der Raumordnung; Landesentwicklungsprogramm; Wettbewerbsneutralität des Planungsrechts; Verkaufsflächenvergleich; Betriebstyp; Nahversorgungsbereich.;

  • openjur.de

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der Raumordnung; Landesentwicklungsprogramm; Wettbewerbsneutralität des Planungsrechts; Verkaufsflächenvergleich; Betriebstyp; Nahversorgungsbereich.;

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 34 Abs. 3
    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der Raumordnung; Landesentwicklungsprogramm; Wettbewerbsneutralität des Planungsrechts; Verkaufsflächenvergleich; Betriebstyp; Nahversorgungsbereich.

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  • NWB SteuerXpert START

    BauGB § 34 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an Zielvorgaben in einem Landesentwicklungsprogramm als Maßstab für eine Beurteilung für die Erwartung schädlicher Auswirkungen; Grundversorgungszentren und Nahversorgungszentren als zentrale Versorgungsbereiche i.S.d. § 34 Baugesetzbuch ( BauGB ); Erhaltung zentraler Versorgungsbereiche aufgrund herausragender Bedeutung für Bestand und Entwicklung von Städten und Gemeinden; Voraussetzung einer hinreichend gesicherten Tatsachenbasis für die Begründung der Erwartung von schädlichen Auswirkungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Bauleitplanung: Wirkung auf zentrale Versorgungsbereiche

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbrauchernahe Grundversorgung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 17.12.2009)

    Gericht schützt Stadtteilzentren vor Märkten auf der grünen Wiese // Verwaltungsrichter: Gesetz will nicht nur Innenstädte stärken

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Schutz der verbrauchernahen Grundversorgung

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  • bethgeundpartner.de (Kurzinformation)

    Bau- und Architektenrecht: Discounter im Nahversorgungsbereich

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Schutz der verbrauchernahen Grundversorgung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nahversorgungsbereiche: Können als zentrale Versorgungsbereiche zu schützen sein

  • cbh.de (Kurzinformation)

    Nahversorgungsbereiche vor Einzelhandel schützen!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Stadt darf Expansion von Lebensmittel-Discounter Aldi einschränken

  • klemmpartner.de (Kurzinformation)

    Keine Chance für Discounter?

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Schutz verbrauchernaher Grundversorgung

  • tagesschau.de (Pressemeldung)

    Dämpfer für Expansion der Discounter // Bundesrichter schützen alteingesessene Geschäfte

  • luther-lawfirm.com , S. 4 (Kurzinformation)

    Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche durch Lebensmitteldiscounter

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Verbrauchernahe Grundversorgung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Landesplanerische Ziele dürfen nicht zur Feststellung schädlicher Auswirkungen von Bauvorhaben auf zentrale Versorgungsbereiche dienen

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unbeplanter Innenbereich: Wo liegen die Grenzen für Einzelhandelsbetriebe? (IBR 2010, 298)

  • cms-hs.com , S. 27 (Entscheidungsbesprechung)

    § 34 BauGB
    Mühsal für den Einzelhandel

  • kanzlei-klumpe.de , S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Bundesverwaltungsgericht nimmt zur verbrauchernahen Grundversorgung Stellung

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Richter setzen Expansion von Discountern Grenzen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 136, 18
  • DVBl 2010, 516
  • DÖV 2010, 661
  • BauR 2010, 732
  • IBR 2010, 298
  • NVwZ 2010, 587
  • ZfBR 2010, 372



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Wird zitiert von ... (32)  

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 - 8 S 1438/09  

    Bedeutung regionalplanerischer Zielvorgaben

    Der Begriff ist nicht geografisch im Sinne einer Innenstadtlage oder Ortsmitte, sondern funktional zu verstehen (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - BVerwGE 136, 10 = NVwZ 2010, 590; vgl. auch Beschluss vom 20.11.2006 - 4 B 50.06 - BRS 70 Nr. 114).

    Isolierte Standorte mit einzelnen Einzelhandelsbetrieben bilden keinen zentralen Versorgungsbereich, auch wenn sie über einen weiten Einzugsbereich verfügen und eine beachtliche Versorgungsfunktion erfüllen mögen (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - a.a.O.).

    Die Struktur der Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens nach § 34 BauGB als gebundene Verwaltungsentscheidung sollte mit § 34 Abs. 3 BauGB nicht grundlegend verändert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - BVerwGE 136, 18 = NVwZ 2010, 587; Battis, DVBl. 2011, 196 ).

    Maßstab für die rechtlich gebundene Entscheidung sind die tatsächlichen Verhältnisse und deren rechtliche Einordnung - auch wenn diese durch Einzelhandelskonzepte der Gemeinden bestätigt und gegebenenfalls präzisiert werden können -, nicht aber planerische Entscheidungen der Träger der Landesplanung oder der Bauleitplanung (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.).

    Ob dies der Fall ist, unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 und 4 C 2.08 - a.a.O.; a.A. Dürr in Brügelmann, a.a.O., § 34 Rn. 106c: Beurteilungsspielraum).

    Die Aufnahme eines zentralen Versorgungsbereichs in ein städtebauliches Zentrenkonzept der Gemeinde kann dessen Stellenwert unterstreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.).

    Im Rahmen dieser Vorschrift sind die Auswirkungen nicht großflächiger Einzelhandelsbetriebe auf einen zentralen Versorgungsbereich im Wege einer auf die Umstände des Einzelfalls abstellenden Prognose zu ermitteln (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - a.a.O.).

    Eine nur unter bestimmten Voraussetzungen widerlegbare normative Regel, dass bei Überschreiten einer bestimmten Verkaufs- und Geschossfläche schädliche Auswirkungen zu erwarten sind, stellt § 34 Abs. 3 BauGB - anders als § 11 Abs. 3 BauNVO - nicht auf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.02.2009 - 4 B 3.09 - NVwZ 2009, 779; Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.).

    Schutzzweck des § 34 Abs. 3 BauGB ist die Vermeidung städtebaulich "nachhaltiger" Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche (BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - a.a.O.; Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - a.a.O.).

    Die Größe der Verkaufsfläche trägt zur Kapazität, Wettbewerbskraft und Attraktivität eines Handelsbetriebes bei und beeinflusst daher die geordnete städtebauliche Entwicklung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - a.a.O.; Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - a.a.O.).

    Der bloße Verkaufsflächenvergleich darf aber nicht überbewertet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.).

    Denn ein gerade noch unbedenkliches Nebeneinander von Einzelhandelsbetrieben an nicht integrierten Standorten in räumlicher Nähe zum Versorgungsbereich und Angeboten derselben Branche im geschützten Versorgungsbereich kann durch das Hinzutreten eines weiteren branchengleichen Vorhabens in eine städtebaulich beachtliche Schädigung der Funktionsfähigkeit des Versorgungsbereichs umschlagen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 und 4 C 2.08 - jeweils a.a.O.).

    Voraussetzung ist, dass eine hinreichend gesicherte Tatsachenbasis besteht, mit der sich die Erwartung schädlicher Auswirkungen begründen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2010 - 8 A 11322/09 - BRS 76 Nr. 46).

    Das Bauplanungsrecht hat nicht die Wahrung von Wettbewerbsinteressen im Blick, sondern verhält sich in dieser Hinsicht neutral (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.03.2007 - 10 B 2675/06 - NVwZ 2007, 735; Urteile vom 13.06.2007 - 10 A 2439/06 - BauR 2007, 2012, und vom 06.11.2008 - 10 A 1512/07 - a.a.O.; Hubatsch, NJW-Spezial 2009, 268).

  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 2 BV 10.397  

    Auswirkungen eines Discounters: Beurteilungsmaßstab?

    Zentrale Versorgungsbereiche in diesem Sinn sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 BVerwGE 129, 307; vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 NVwZ 2010, 590).

    Auch Grund- und Nahversorgungszentren können zentrale Versorgungsbereiche in diesem Sinn sein (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 1/08 NVwZ 2010, 587; vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 a. a. O.).

    Denn ein gerade noch unbedenkliches Nebeneinander eines Einzelhandelsbetriebs an einem nicht integrierten Standort in räumlicher Nähe zum Versorgungsbereich kann durch das Hinzutreten eines weiteren Vorhabens in eine städtebaulich beachtliche Schädigung der Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs umschlagen (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 a. a. O.).

    Dem Verkaufsflächenvergleich kann eine gewisse Indizwirkung dafür beigemessen werden, ob das Vorhaben in beachtlichem Umfang Kundschaft von den im zentralen Versorgungsbereich vorhandenen Frequenzbringern abziehen wird (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a. a. O.; vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 a. a. O.).

    Daneben können als weitere städtebaulich relevante Umstände des Einzelfalls in den Blick zu nehmen sein: Die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem zentralen Versorgungsbereich, die Bedeutung der Frequenzbringer und Magnetbetriebe im Versorgungsbereich, das Vorhandensein branchengleicher Einzelhandelsangebote an nicht integrierten Standorten im Einzugsbereich des Versorgungsbereichs und die Kundenattraktivität des geplanten Vorhabens durch standortbedingte Synergieeffekte (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 a. a. O.).

    Marktgutachten sind eine taugliche Methode, um den durch das Vorhaben bedingten voraussichtlichen Kaufkraftabfluss anhand von branchenspezifischen Erfahrungswerten zur üblichen Flächenproduktivität zu prognostizieren; Kaufkraftabflüsse sind geeignet, die städtebaulich relevanten schädlichen Auswirkungen im Rahmen des § 34 Abs. 3 BauGB zu konkretisieren (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 a. a. O.).

    Diese Vorschädigung sowie die Gefährdung eines im zentralen Versorgungsbereich vorhandenen Magnetbetriebs sind in die Bewertung einzustellen (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a. a. O.; vom 7.12.2009 Az. 4 C 1.08 a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2010 - 3 S 2190/10  

    Zum Abwehrrecht einer Nachbargemeinde

    Von ihm werden entsprechend dem Schutzzweck des § 34 Abs. 3 BauGB, die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, auch Grund- und Nahversorgungszentren erfasst (vgl. § 9 Abs. 2a BauGB sowie dazu BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 -, NVwZ 2010, 587 ff.).

    Voraussetzung ist, dass eine hinreichend gesicherte Tatsachenbasis besteht, mit der sich die Erwartung schädlicher Auswirkungen begründen lässt (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - NVwZ 2010, 587 ff.).

    Da § 34 Abs. 3 BauGB nur vor städtebaulichen Auswirkungen schützen soll, scheidet eine Anknüpfung an landesplanerische Zielvorgaben grundsätzlich aus, (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 -, NVwZ 2010, 587 ff.; Uechtritz, DVBl. 2006, 799, 807), auf regionalplanerische Ziele gestützte Abwehransprüche sind mit anderen Worten auszublenden, soweit sie nicht gleichzeitig auch von § 34 Abs. 3 BauGB als städtebaulich relevant erfasst werden.

    Eine solche raumordnungsrechtliche und städtebauliche "Doppelrelevanz" kommt im vorliegenden Zusammenhang aber nur dem Belang "Auswirkung auf zentralörtliche Versorgungsbereiche" und "Erhaltung der verbrauchernahen Grund- und Nahversorgung" in der Nachbargemeinde zu, wobei entsprechend der Struktur des § 34 BauGB auf die gegebene Situation, auf den gewachsenen Zentralitäts- und Versorgungsbestand abzustellen ist (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 -, NVwZ 2010, 587 ff.; Beschluss vom 12.02.2009 - 4 B 3.09 -, BauR 2009, 944).

    Eine solche erhebliche Beeinträchtigung in eigenen Belangen der Antragstellerin liegt angesichts der ermittelten Disparitäten bei den Umsätzen und Verkaufsflächen in der Lebensmittelbranche auch bei einer Gesamtschau des streitigen Betriebs mit den in der Nähe vorhandenen Lebensmittelbetrieben in Teningen noch nicht vor (zu dieser Gesamtbetrachtung vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 -, NVwZ 2010, 587 ff).

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  • VGH Bayern, 13.12.2011 - 2 B 07.377  

    Umsatzumlenkung weniger als 10%: Neues Vorhaben zulässig

    Zentrale Versorgungsbereiche in diesem Sinn sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 BVerwGE 129, 307; vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 NVwZ 2010, 590).

    Auch Grund- und Nahversorgungszentren können zentrale Versorgungsbereiche in diesem Sinn sein (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 1/08 NVwZ 2010, 587; vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 a. a. O.).

    Dem Verkaufsflächenvergleich kann eine gewisse Indizwirkung dafür beigemessen werden, ob das Vorhaben in beachtlichem Umfang Kundschaft von den im zentralen Versorgungsbereich vorhandenen Frequenzbringern abziehen wird (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a. a. O.; vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 a. a. O.).

    Daneben können als weitere städtebaulich relevante Umstände des Einzelfalls in den Blick zu nehmen sein: Die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem zentralen Versorgungsbereich, die Bedeutung der Frequenzbringer und Magnetbetriebe im Versorgungsbereich, das Vorhandensein branchengleicher Einzelhandelsangebote an nicht integrierten Standorten im Einzugsbereich des Versorgungsbereichs und die Kundenattraktivität des geplanten Vorhabens durch standortbedingte Synergieeffekte (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 a. a. O.).

    Marktgutachten sind eine taugliche Methode, um den durch das Vorhaben bedingten voraussichtlichen Kaufkraftabfluss anhand von branchenspezifischen Erfahrungswerten zur üblichen Flächenproduktivität zu prognostizieren; Kaufkraftabflüsse sind geeignet, die städtebaulich relevanten schädlichen Auswirkungen im Rahmen des § 34 Abs. 3 BauGB zu konkretisieren (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 a. a. O.).

  • VG Gelsenkirchen, 15.04.2010 - 5 K 1328/06  

    Formale Mängel eines Bebauungsplans

    BVerwG, Urteile, vom 11. Oktober 2007 - 4 C 7.07 -, BVerwGE 129, 307 = NVwZ 2008, 308 = BauR 2008, 315 = ZfBR 2008, 49 = BRS 71 Nr. 89 und vom 17. Dezember 2009 - 4 C 2.08 -, DVBl 2010, 513; OVG NRW, Urteile vom 11. Dezember 2006 - 7 A 964/05 -, BRS 70 Nr. 90 = BauR 2007, 845 = NVwZ 2007, 727 = NWVBl.

    BVerwG, Urteile vom 11. Oktober 2007 - 4 C 7.07 -, a.a.O. und vom 17. Dezember 2009 - 4 C 2.08 -, a.a.O.; OVG NRW, Urteile vom 13. Juni 2007 - 10 A 2439/06 -, a.a.O., vom 19. Juni 2008 - 7 A 1392/07 -, vom 6. November 2008 - 10 A 1417/07 -, BauR 2009, 220 = BRS 73 Nr. 88, vom 1. Juli 2009 - 10 A 2350/07 -, a.a.O. und vom 1. Februar 2010 -7 A 1635/07 -.

    BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - 4 B 4.09 -, in juris abrufbar, und vom 12. Februar 2009 - 4 B 3.09 -, a.a.O. und Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 C 1.08 -, DVBl 2010, 516; OVG NRW, Urteile vom 6. November 2008 - 10 A 2601/07 -, a.a.O., und vom 6. November 2008 - 10 A 1417/07 -, a.a.O.

    BVerwG, Urteile vom 11. Oktober 2007 - 4 C 7.07 -, a.a.O., vom 17. Dezember 2009 - 4 C 1.08 -, a.a.O. und vom 17. Dezember 2009 - 4 C 2.08 - und Beschlüsse vom 12. Februar 2009 - 4 B 3.09 -, a.a.O. und vom 17. Februar 2009 - 4 B 4.09 -, a.a.O.; OVG NRW, Urteile vom 17. Oktober 2007 - 10 A 3914/04 -, BauR 2008, 320, vom 19. Juni 2008 - 7 A 1392/07 -, a.a.O., vom 6. November 2008 - 10 A 1417/07 -, a.a.O., vom 1. Juli 2009 - 10 A 2350/07 -, a.a.O. und vom 1. Februar 2010 - 7 A 1635/07 -.

  • VG Darmstadt, 08.09.2010 - 2 K 82/08  

    Prognose; schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche

    Zentrale Versorgungsbereiche im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 11.10.2007, 4 C 7.07, NVwZ 2008, 308; Urte. v. 17.12.2009, 4 C 1.08 und 4 C 2.08, Juris) räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt.

    Weiter ist zu beachten, dass sich die rechtlich gebundene Entscheidung in § 34 BauGB grundsätzlich am vorhandenen Bestand zu orientieren hat (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009, 4 C 1.08, a. a. O.) und der hierfür maßgebliche Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage vorliegend - da es sich um eine Drittanfechtungsklage handelt - der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, hier also der Erlass des Widerspruchsbescheids vom 18.12.2007 ist.

    Vielmehr soll eine bestimmte städtebauliche Struktur erhalten werden, die sich durch Zentralität auszeichnet und eine diffuse Verteilung von Einrichtungen in die Fläche vermeidet (so: BVerwG, Urt. v. 17.12.2009, 4 C 1.08, a. a. O.).

    Für erhebliche Auswirkungen des vorgenannten, zu erwartenden Kaufkraftabflusses spricht weiter der Umstand, dass es sich bei der Z.er Innenstadt ausweislich des Gutachtens Dr. D. nicht um einen "stabilen" zentralen Versorgungsbereich, sondern um einen bereits erheblich vorgeschädigten Bereich handelt, der einerseits zwar noch schutzwürdig, andererseits aber dadurch besonders schutzbedürftig ist (vgl. auch hierzu: BVerwG, Urt. vom 17.12.2009, 4 C 1.08, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 167/10  

    Kein interkommunales Rücksichtnahmegebot im Innenbereich

    Die Vorschrift verlangt vielmehr eine Prognose, die alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls in den Blick nimmt (BVerwG, Beschl v. 17.2.2009, a. a. O. und v. 17.12.2009, DVBl. 2010, 516, m. w. N.).

    Zum anderen ist aber auch zu berücksichtigen, ob an anderer Stelle - jedoch in räumlicher Nähe des zentralen Versorgungsbereichs - bereits Einzelhandelsbetriebe vorhanden sind und ob es sich bei dem in Rede stehenden zentralen Versorgungsbereich um einen "stabilen zentralen Versorgungsbereich" oder um einen bereits vorgeschädigten Bereich handelt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.2009, a. a. O.) Für die Frage, ob ein Vorhaben schädliche Auswirkungen auf einen zentralen Versorgungsbereich erwarten lässt, ist dementsprechend nicht allein ausschlaggebend, welcher Kaufkraftanteil abgeschöpft wird.

    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 17.12.2009, a. a. O.) hat dazu ausgeführt:.

  • OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 166/10  

    Kein interkommunales Rücksichtnahmegebot im Innenbereich

    Die Vorschrift verlangt vielmehr eine Prognose, die alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls in den Blick nimmt (BVerwG, Beschl v. 17.2.2009, a. a. O. und v. 17.12.2009, DVBl. 2010, 516, m. w. N.).

    Zum anderen ist aber auch zu berücksichtigen, ob an anderer Stelle - jedoch in räumlicher Nähe des zentralen Versorgungsbereichs - bereits Einzelhandelsbetriebe vorhanden sind und ob es sich bei dem in Rede stehenden zentralen Versorgungsbereich um einen "stabilen zentralen Versorgungsbereich" oder um einen bereits vorgeschädigten Bereich handelt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.2009, a. a. O.) Für die Frage, ob ein Vorhaben schädliche Auswirkungen auf einen zentralen Versorgungsbereich erwarten lässt, ist dementsprechend nicht allein ausschlaggebend, welcher Kaufkraftanteil abgeschöpft wird.

    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 17.12.2009, a. a. O.) hat dazu ausgeführt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 S 2110/08  

    Ziele der Raumordnung: Kommunale Planungshoheit?

    Ziel ist die Erhaltung städtebaulicher Strukturen und die Entwicklung integrierter Lagen insbesondere im Interesse der verbrauchernahen Versorgung (BVerwG, Urteile vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - und - 4 C 2.08 - [jeweils zu § 34 Abs. 3 BauGB]).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2010 - 1 ME 128/10  

    Außervollzugsetzung eines erstinstanzlichen Eilbeschlusses

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. namentlich die Urteile vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 -, DVBl. 2010, 516 = NVwZ 2010, 587 = BauR 2010, 732, und 4 C 2.08 -, NVwZ 2010, 590) kann "Zentralität" dabei durchaus kleinteilig sein.

    Nun kommt zwar in Betracht anzunehmen, dass Kongruenzgebot und Beeinträchtigungsverbot nicht zwingend zwei miteinander korrespondierende Anordnungen darstellen und es dem Landesraumordnungsrecht eher entspricht, (schon) mit dem Kongruenzgebot als der Bauleitplanung vorgegebene "abstrakte Stufe" (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1.08 -, aaO, Rdnrn. 23 und 24) bereits im Vorfeld konkreter Beeinträchtigungen Anordnungen zu treffen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2010 - 7 D 1/09  

    Bestimmung der „zentrumsbildenden“ Nutzungsarten?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2011 - 2 B 1037/11  

    Bau eines Möbelmarks genehmigt: Rechte des Nachbarorts?

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 3 S 1666/08  

    Einhaltung von Mischgebietsrichtwerten durch passive Maßnahmen am Gebäude;

  • BVerwG, 09.02.2011 - 4 BN 43.10  

    Steuerung des Einzelhandels in einem Sondergebiet

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 8 A 11322/09  

    Städtebauliche Rechtfertigung einer den Einzelhandel in einer Stadtrandlage

  • VG München, 25.07.2011 - M 8 K 10.2299  

    Schädliche Auswirkungen auf einem zentralen Versorgungsbereich durch Errichtung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2011 - 2 B 1049/11  

    Städte Rheda-Wiedenbrück und Bielefeld unterliegen mit Eilanträgen gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2012 - 3 S 351/11  

    Die Ansiedlung eines Einkaufzentrums und die Ziele der Raumordnung und

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2012 - 3 S 1191/10  
  • BVerwG, 21.12.2011 - 4 B 14.11  

    Einschränkung von Einzelhandelsbetrieben durch BauNVO?

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10  

    Raumordnungsrecht und Einzelhandel

  • BVerwG, 12.07.2012 - 4 B 13.12  

    Einzelhandelsbetrieb; Innenbereich; zentraler Versorgungsbereich; Regionalplan

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09  

    Nutzungseinschränkung durch B-Plan: Verhältnismäßigkeit?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2012 - 2 A 2630/10  

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines

  • OVG Thüringen, 22.06.2011 - 1 KO 238/10  

    Abwehr eines Elektrofachmarkts durch Bebauungsplan

  • VG Saarlouis, 14.03.2011 - 5 L 132/11  

    Anwendung von § 14 Abs. 3 BauGB

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - 7 B 328/10  

    Bebauungsplan noch nicht veröffentlicht: Kein Rechtsschutz

  • VG Aachen, 22.11.2010 - 3 L 235/10  

    Eingriff einer Gemeinde in zentralen Versorgungsbereich

  • VG Weimar, 22.06.2011 - 1 KO 238/10  

    Bauplanungsrechtliche Beurteilung eines Elektrofachmarktes bei nachträglicher

  • VGH Bayern, 05.03.2012 - 2 NE 12.215  

    Bebauungsplan; Normenkontrollantrag; einstweilige Außervollzugsetzung; fehlende

  • BVerwG, 03.03.2008 - 4 B 57.07  
  • VG Ansbach, 22.07.2010 - AN 18 K 09.01907  

    Nachbarrechtsstreit (Baurecht); Klagebefugnis (verneint); Wettbewerbsneutralität

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