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   BVerwG, 18.04.1983 - 4 CB 2.83   

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https://dejure.org/1983,4879
BVerwG, 18.04.1983 - 4 CB 2.83 (https://dejure.org/1983,4879)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.1983 - 4 CB 2.83 (https://dejure.org/1983,4879)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 1983 - 4 CB 2.83 (https://dejure.org/1983,4879)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Einwirkungsbereichs einer Emissionsquelle - Aufhebung einer Baugenehmigung wegen des Verstoßes gegen eine nachbarschützende Vorschrift - Revisionsverfahren gegen einen unanfechtbaren Beschluss - Anforderungen an ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 15.09.1972 - IV C 54.72

    Voraussetzungen für eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1983 - 4 CB 2.83
    Schließlich entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß Hinweise auf den Verhandlungstermin an dem Gebäude, in dem die mündliche Verhandlung stattfindet, oder ein Terminzettel vor dem Verhandlungsraum nicht zwingend geboten sind (vgl. Beschlüsse vom 20. Juli 1972 - BVerwG 4 CB 13.72 - DVBl. 1973, 369, vom 15. September 1972 - BVerwG 4 C 54.72 - und vom 26. Februar 1973 - BVerwG 4 CB 46.71 -, vgl. ferner RGZ 157, 341 und BGHSt 5, 75 und 21, 72).
  • BGH, 10.11.1953 - 5 StR 445/53

    Ausgetauschte Blutprobe - § 267 StGB, zusammengesetzte Urkunde; Anstiftung zu

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1983 - 4 CB 2.83
    Schließlich entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß Hinweise auf den Verhandlungstermin an dem Gebäude, in dem die mündliche Verhandlung stattfindet, oder ein Terminzettel vor dem Verhandlungsraum nicht zwingend geboten sind (vgl. Beschlüsse vom 20. Juli 1972 - BVerwG 4 CB 13.72 - DVBl. 1973, 369, vom 15. September 1972 - BVerwG 4 C 54.72 - und vom 26. Februar 1973 - BVerwG 4 CB 46.71 -, vgl. ferner RGZ 157, 341 und BGHSt 5, 75 und 21, 72).
  • BVerwG, 20.07.1972 - IV CB 13.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1983 - 4 CB 2.83
    Schließlich entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß Hinweise auf den Verhandlungstermin an dem Gebäude, in dem die mündliche Verhandlung stattfindet, oder ein Terminzettel vor dem Verhandlungsraum nicht zwingend geboten sind (vgl. Beschlüsse vom 20. Juli 1972 - BVerwG 4 CB 13.72 - DVBl. 1973, 369, vom 15. September 1972 - BVerwG 4 C 54.72 - und vom 26. Februar 1973 - BVerwG 4 CB 46.71 -, vgl. ferner RGZ 157, 341 und BGHSt 5, 75 und 21, 72).
  • BVerwG, 21.07.1981 - 4 B 98.81

    Frage der Anwendbarkeit des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) auf

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1983 - 4 CB 2.83
    Das Vorbringen der Beschwerde, das Berufungsgericht habe die von den Klägern am 14. September 1982 erklärte Ablehnung des Sachverständigen K... durch den Beschluß vom selben Tage zu Unrecht zurückgewiesen, kann schon deshalb nicht zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen, weil dieser Beschluß gemäß § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbar und deshalb gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 548 ZPO vom Revisionsgericht nicht mehr zu prüfen ist (Beschluß des Senats vom 21. Juli 1981 - BVerwG 4 B 98.81 - mit Hinweis auf den Beschluß vom 21. Februar 1973 - BVerwG 4 CB 68.72 - Buchholz 310 § 173 VwGO Anh. § 548 ZPO Nr. 2).
  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1983 - 4 CB 2.83
    Schließlich entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß Hinweise auf den Verhandlungstermin an dem Gebäude, in dem die mündliche Verhandlung stattfindet, oder ein Terminzettel vor dem Verhandlungsraum nicht zwingend geboten sind (vgl. Beschlüsse vom 20. Juli 1972 - BVerwG 4 CB 13.72 - DVBl. 1973, 369, vom 15. September 1972 - BVerwG 4 C 54.72 - und vom 26. Februar 1973 - BVerwG 4 CB 46.71 -, vgl. ferner RGZ 157, 341 und BGHSt 5, 75 und 21, 72).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1983 - 4 CB 2.83
    Las von der Beschwerde zitierte Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - (BVerwGE 50, 36) besagt, ebenso wie die dort zitierten weiteren Entscheidungen, daß das Revisionsgericht in Verfahren ohne Berufungsinstanz (Wehrpflicht- und Lastenausgleichsrecht) den Beschluß, mit dem ein erstinstanzliches Gericht eine Befangenheitsablehnung zurückgewiesen hat, mangels Einschlägigkeit des § 548 ZPO überprüfen kann.
  • BVerwG, 29.10.1968 - IV B 7.68

    Baugenehmigung für eine geplante Tankstelle - Rücknahme rechtswidrig

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1983 - 4 CB 2.83
    Das Berufungsurteil weicht nicht von dem Beschluß des Senats vom 29. Oktober 1968 - BVerwG 4 B 7.68 - (Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 6 = DÖV 1969, 142) ab.
  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 80.62

    Außenbereichsvorhaben; Begriff des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1983 - 4 CB 2.83
    Nach der Rechtsprechung des Senats entspricht eine mündliche Verhandlung nur dann nicht dem Erfordernis der Öffentlichkeit, wenn teilnahmewillige Personen am Zugang zur gerichtlichen Verhandlung tatsächlich gehindert worden sind; das hat der Senat in einem ähnlich liegenden Fall bereits mit Beschluß vom 25. Mai 1976 - BVerwG 4 C 27.74 - unter Hinweis auf das Urteil vom 30. Juni 1964 - BVerwG 1 C 80.62 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 11 S. 38 [40] entschieden; im erstgenannten Fall handelte es sich um eine in einem Institutsgebäude durchgeführte Verhandlung, im zweiten Fall um die Ortsbesichtigung eines Grundstücks, an dem ein Schild mit der Aufschrift "Betreten verboten" angebracht war.
  • BVerwG, 25.05.1976 - IV C 27.74

    Gebot der Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung - Öffentlichkeit bei

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1983 - 4 CB 2.83
    Nach der Rechtsprechung des Senats entspricht eine mündliche Verhandlung nur dann nicht dem Erfordernis der Öffentlichkeit, wenn teilnahmewillige Personen am Zugang zur gerichtlichen Verhandlung tatsächlich gehindert worden sind; das hat der Senat in einem ähnlich liegenden Fall bereits mit Beschluß vom 25. Mai 1976 - BVerwG 4 C 27.74 - unter Hinweis auf das Urteil vom 30. Juni 1964 - BVerwG 1 C 80.62 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 11 S. 38 [40] entschieden; im erstgenannten Fall handelte es sich um eine in einem Institutsgebäude durchgeführte Verhandlung, im zweiten Fall um die Ortsbesichtigung eines Grundstücks, an dem ein Schild mit der Aufschrift "Betreten verboten" angebracht war.
  • BVerwG, 26.02.1973 - IV CB 46.71

    Wahrung des Gebots der Öffentlichkeit der Verhandlung bei Vornahme der

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1983 - 4 CB 2.83
    Schließlich entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß Hinweise auf den Verhandlungstermin an dem Gebäude, in dem die mündliche Verhandlung stattfindet, oder ein Terminzettel vor dem Verhandlungsraum nicht zwingend geboten sind (vgl. Beschlüsse vom 20. Juli 1972 - BVerwG 4 CB 13.72 - DVBl. 1973, 369, vom 15. September 1972 - BVerwG 4 C 54.72 - und vom 26. Februar 1973 - BVerwG 4 CB 46.71 -, vgl. ferner RGZ 157, 341 und BGHSt 5, 75 und 21, 72).
  • BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 68.72

    Revision trotz fehlender Zulassung - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter bei

  • RG, 04.05.1938 - VI 17/38

    1. Grenzen der Beschränkung -- im Gegensatz zur Ausschließung -- der

  • BVerwG, 15.03.1984 - 4 B 38.84

    Anforderungen an den Tatbestand eines Urteils - Unanfechtbarkeit von

    Soweit die Beschwerde geltend macht, daß das Berufungsgericht die Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit zu Unrecht zurückgewiesen habe, ist die Zulassung der Revision schon deshalb nicht gerechtfertigt, weil die Zurückweisungsbeschlüsse unanfechtbar (§ 152 VwGO) sind und deshalb nicht der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegen (§ 173 VwGO in Verbindung mit § 548 ZPO; vgl. Urteil vom 5. November 1970 - BVerwG 8 C 73.69 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 8; Bundesgerichtshof Urteil vom 8. Januar 1964 - VIII ZR 123/62 - NJW 1964, 658 [659]; Beschluß vom 21. Februar 1973 - BVerwG 4 CB 68.72 - DÖV 1973, 342 [343 f.] = Buchholz 310 § 173 VwGO Anhang § 548 ZPO Nr. 2; Beschluß vom 2. Juli 1981 - BVerwG 4 B 75 und 76.81 -, vom 21. Juli 1981 - BVerwG 4 B 98.81 -, vom 7. September 1981 - BVerwG 4 B 115.81 - und vom 18. April 1983 - BVerwG 4 CB 2.83 -).
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