Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.2006 - 6 B 14.06   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (9)  

  • BVerwG, 14.11.2008 - 6 B 61.08  
    Rechtsfragen, die sich für das Berufungsgericht nicht gestellt haben, können regelmäßig nicht zur Zulassung der Revision führen (Beschluss vom 18. Mai 2006 - BVerwG 6 B 14.06 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 05.10.2009 - 6 B 17.09  

    Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der Bestimmung des Invests für

    Rechtsfragen, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt haben oder auf die sie nicht entscheidend abgehoben hat, können regelmäßig nicht zur Zulassung der Revision führen (s. Beschlüsse vom 18. Mai 2006 - BVerwG 6 B 14.06 juris Rn. 11 und vom 14. November 2008 BVerwG 6 B 61.08 Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 47 Rn. 3).
  • BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 35.09  

    Bayern; Bekenntnisfreiheit; Bund für Geistesfreiheit; Feiertag; Filmvorführung;

    Rechtsfragen, die sich für das Berufungsgericht nicht gestellt haben und die deshalb von ihm nicht mit entscheidungstragenden Erwägungen beantwortet worden sind, können regelmäßig - und auch hier - nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl. Beschlüsse vom 18. Mai 2006 - BVerwG 6 B 14.06 - juris Rn. 11 und vom 14. November 2008 - BVerwG 6 B 61.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 47 Rn. 3).
mehr
  • BVerwG, 05.10.2009 - 6 B 18.09  

    Notwendigkeit der Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten i.R.d.

    Rechtsfragen, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt haben oder auf die sie nicht entscheidend abgehoben hat, können regelmäßig nicht zur Zulassung der Revision führen (s. Beschlüsse vom 18. Mai 2006 BVerwG 6 B 14.06 juris Rn. 11 und vom 14. November 2008 BVerwG 6 B 61.08 Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 47 Rn. 3).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 6 B 7.10  

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage nach einem regulierungsbehördlichen

    Rechtsfragen, auf die die Vorinstanz nicht entscheidend abgehoben hat, können regelmäßig nicht zur Zulassung der Revision führen (s. Beschlüsse vom 18. Mai 2006 - BVerwG 6 B 14.06 - juris Rn. 11 und vom 14. November 2008 - BVerwG 6 B 61.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 47 Rn. 3).
  • BVerwG, 16.08.2010 - 6 BN 1.10  

    Verfahrensmangel aufgrund einer fehlenden Aufklärung hinsichtlich eines krassen

    Rechtsfragen, auf die die Vorinstanz nicht entscheidend abgehoben hat, sind regelmäßig nicht zulassungserheblich (s. Beschlüsse vom 18. Mai 2006 - BVerwG 6 B 14.06 - juris Rn. 11 und vom 14. November 2008 - BVerwG 6 B 61.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 47 Rn. 3).
  • BVerwG, 02.04.2009 - 6 B 83.08  

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem Verfahren um einen

    Dem Erfolg der darauf gestützten Beschwerde steht entgegen, dass zum einen nicht erkennbar ist, welche bundesrechtliche Frage damit angesprochen sein soll, und zum anderen, dass auf der richtigen Beantwortung dieser Frage bereits die Berufungsentscheidung nicht beruhte und Rechtsfragen, die sich für das Berufungsgericht nicht gestellt haben, regelmäßig nicht zur Zulassung der Revision führen können (Beschlüsse vom 18. Mai 2006 - BVerwG 6 B 14.06 - juris Rn. 11 und vom 14. November 2008 - BVerwG 6 B 61.08 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 6 B 8.10  

    Regulierungsbehördlicher Beurteilungsspielraum bei der Bestimmung der Kosten

    Rechtsfragen, auf die die Vorinstanz nicht entscheidend abgehoben hat, können regelmäßig nicht zur Zulassung der Revision führen (s. Beschlüsse vom 18. Mai 2006 - BVerwG 6 B 14.06 - juris Rn. 11 und vom 14. November 2008 - BVerwG 6 B 61.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 47 Rn. 3).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 6 B 9.10  

    Regulierungsbehördlicher Beurteilungsspielraum einer Behörde bei Bestimmung der

    Rechtsfragen, auf die die Vorinstanz nicht entscheidend abgehoben hat, können regelmäßig nicht zur Zulassung der Revision führen (s. Beschlüsse vom 18. Mai 2006 - BVerwG 6 B 14.06 - juris Rn. 11 und vom 14. November 2008 - BVerwG 6 B 61.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 47 Rn. 3).
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