Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.2009 - 2 C 67.08   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
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    Ausnahme von der Bestimmung einer Altersgrenze für die Übernahme in ein öffentliches Amt; Bestimmung von Altersgrenzen durch Verwaltungserlasse; Maßstäbe zur Bestimmung einer Altersgrenze für eine konkrete Laufbahn; Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf Bewerber für den Beamtenstatus; Altersgrenze für die Einstellung als eine unmittelbare Ungleichbehandlung aufgrund des Alters; Gebot der Normklarheit im Spannungsfeld des undurchschaubaren Erlasswesens der Verwaltung zur Einhaltung der Altersgrenze

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • VG Gelsenkirchen, 16.06.2009 - 1 L 474/09  

    Aufstieg, Zulassung, Höchstalter, Höchstaltersgrenze, Altersgrenze, Alter,

    vgl. zu den Anforderungen, die dieser Grundsatz an laufbahnrechtliche Höchstaltersgrenzen stellt: BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2009 - 2 C 18.07 - und vom 18. Mai 2009 - 2 C 67.08 -.
  • VG Gelsenkirchen, 10.06.2009 - 1 K 4663/08  

    Lehrer, Einstellung, Óbernahme, Probe, Beamtenverhältnis, Höchstalter,

    vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2009 - 2 C 18.07 - u.a. und vom 18. Mai 2009 - 2 C 67.08 -.
  • VG Gelsenkirchen, 19.08.2009 - 1 K 3760/07  

    Altersteilzeit; Teilzeit, Blockmodell; Verwaltungsvorschriften;

    2009, 300, juris, und vom 18. Mai 2009 - 2 C 67.08 - juris: Die dort zur Höchstaltersgrenze im Laufbahnrecht aufgestellten Grundsätze sind auf den vorliegenden Rechtsbereich der Ausgestaltung eines bestehenden Beamtenverhältnisses nicht übertragbar.
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