Rechtsprechung
   BVerwG, 18.06.2012 - 5 B 5.12   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Leipzig, 14.09.2011 - 1 K 130/10
  • BVerwG, 18.06.2012 - 5 B 5.12



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Wird zitiert von ... (4)  

  • VGH Bayern, 11.12.2012 - 8 ZB 12.2397  

    Anhörungsrüge gegen Ablehnung eines Berufungszulassungsantrags; rechtliches

    Eine Überraschungsentscheidung liegt dann nicht vor, wenn sich die Gesichtspunkte, auf die sich das Gericht stützt, ohne Weiteres aus dem anzuwendenden Gesetz ergeben oder sich sonst den Beteiligten hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerfG vom 29.9.2006 BVerfGK 9, 295; vom 5.4.2012 NJW 2012, 2262; BVerwG vom 18.6.2012 Az. 5 B 5/12 RdNr. 12; BayVGH vom 19.5.2010 BayVBl 2011, 94).
  • BVerwG, 08.08.2012 - 5 B 21.12  
    Deshalb vermag die von dem Beklagten als rechtsgrundsätzlich angesehene Frage die Zulassung der Revision nicht zu begründen (vgl. Beschluss vom 18. Juni 2012 - BVerwG 5 B 5.12 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 08.08.2012 - 5 B 19.12  
    Diese Frage würde sich indessen, was für die Klärungsbedürftigkeit erforderlich ist (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 18. Juni 2012 - BVerwG 5 B 5.12 - juris Rn. 17), aufgrund des vom Oberverwaltungsgerichts festgestellten Sachverhalts in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht stellen.
  • BVerwG, 08.08.2012 - 5 B 20.12  
    Diese Frage würde sich indessen, was für die Klärungsbedürftigkeit erforderlich ist (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 18. Juni 2012 - BVerwG 5 B 5.12 - juris Rn. 17), aufgrund des vom Oberverwaltungsgerichts festgestellten Sachverhalts in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht stellen.
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