Rechtsprechung
| BVerwG, 18.08.2010 - 8 B 24.10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung eines zum Schädigungszeitpunkt vorhandenen Grundkapitals sowie der sonstigen ursprünglichen oder durch organischen Zuwachs generierten Mittel als ursprüngliche Mittel i.S.d. § 3 Abs. 1 S. 4 und 6 Vermögensgesetz (VermG) nach einer Verdoppelung des Grundkapitals aufgrund eines verfolgungsbedingten Entzugs einer Beteiligung an einem Unternehmen; Festlegung einer Grenze für die absolute Höhe der Kapitalzufuhr nach oben oder nach unten für eine Feststellung von Mitteln des Unternehmens i.S.d. § 3 Abs. 1 S. 6 VermG
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Bereits Verdoppelung von Grundkapital eines Unternehmens kann Zurechnungszusammenhang nach Vermögensgesetz unterbrechen
Verfahrensgang
- VG Berlin, 10.12.2009 - 29 A 42.99
- BVerwG, 18.08.2010 - 8 B 24.10
- BVerwG, 20.12.2010 - 8 B 24.10
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08
Rückgriff auf das alliierte Rückerstattungsrecht zur Auslegung von § 3 Abs. …
Dass aber - wie es das Bundesverwaltungsgericht formuliert - später angeschaffte Vermögensbestandteile infolge einer wesentlichen Kapitaländerung nichts mehr mit den ursprünglichen Unternehmensmitteln zu tun hätten, ohne dass ein "völliger Verbrauch oder die vollständige Ersetzung des ursprünglichen Kapitals" erforderlich wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2010 - BVerwG 8 B 24.10 -, juris, Rn. 4), ist jedenfalls bei einer an wirtschaftlichen Gesichtspunkten orientierten Betrachtungsweise zumindest fragwürdig.
