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| BVerwG, 18.12.2008 - 6 B 70.08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Bundesverwaltungsgericht
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Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2008 - 12 B 43.07
- BVerwG, 18.12.2008 - 6 B 70.08
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11
Zweite juristische Staatsprüfung; Notenverbesserung; schriftliche Prüfung; …
Im Hinblick auf den Anspruch des Prüflings darauf, dass die Prüfer ihre Einschätzung gerade in Bezug auf ihre prüfungsspezifischen Bewertungen bei Geltendmachung substantiierter Einwände überdenken, sowie seinen Anspruch auf (volle gerichtliche) Überprüfung fachwissenschaftlicher Einwände (vgl. zu dieser Differenzierung etwa BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - BVerwG 6 B 70.08 -, juris) ist es erforderlich, dass die Prüfer ihre Bewertung jedenfalls bei schriftlichen Prüfungsarbeiten schriftlich begründen.Zudem geht es - wie dargelegt - um eine Fachfrage, die der uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt und nicht notwendig der vorherigen Befassung durch die Prüfer bedarf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2008, a.a.O., Rn. 7).
- VGH Bayern, 05.10.2009 - 7 ZB 09.160
Ausschluss von der weiteren Teilnahme an der Zweiten Staatsprüfung für das …
aa) Soweit die Bewertung nicht rein fachliche Fragen betrifft, unterliegt die Benotung der erbrachten Leistung dem Bewertungsspielraum der Prüfer und ist damit gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/52 ff.; BVerwG vom 18.12.2008 Az. 6 B 70/08 ;… Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2 [Prüfungsrecht] 4. Aufl. 2004, RdNr. 851).Auch war das Verwaltungsgericht nicht verpflichtet, von Amts wegen im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung eine Stellungnahme der Prüfer zu den Einwänden des Klägers gegen die Bewertungen einzuholen (vgl. BVerwG vom 18.12.2008 a.a.O.).
- BVerwG, 10.05.2010 - 6 B 49.09
Unbillige Härte als Voraussetzung für den Erlass von Langzeitstudiengebühren
a) Soweit der Kläger mit seinem Vorbringen, das Berufungsgericht habe bei der Härtefallentscheidung die Anrechnung der zwei von ihm an der Universität E. absolvierten Semester (Sommersemester 2000 und Wintersemester 2000/2001) auf das Bildungsguthaben nicht berücksichtigt, einen Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 145 S. 36; Beschluss vom 18. Dezember 2008 - BVerwG 6 B 70.08 - juris Rn. 8) geltend machen will, weil das Gericht von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sei, geht dies fehl.Denn aus diesem Grundsatz ergibt sich eine Aufklärungspflicht des Tatrichters nur für solche Umstände, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zu Grunde legt und die auf die Verfahrensrüge hin nicht zu überprüfen ist, ankommt (Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - BVerwGE 70, 216 , insoweit in Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4 nicht abgedruckt; Beschluss vom 18. Dezember 2008 a.a.O. Rn. 10).
- OVG Sachsen, 17.10.2012 - 2 A 313/10
Zulassungsantrag, Prüfungsrecht, Beurteilungsspielraum, substantiierte …
Der Prüfling, der die Bewertung einer Prüfungsarbeit beanstandet, muss konkrete und substantiierte Einwendungen gegen diese Arbeit vorbringen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1. September 1992 - 6 B 22/99 -, juris; Beschl. v. 18. Dezember 2008 - 6 B 70/08 -, juris).Der Kläger hat es damit versäumt, sich durch die Stellung von Beweisanträgen in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht das nunmehr als verwehrt gerügte rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Dezember 2008 a. a. O.).
- BVerwG, 28.04.2010 - 6 B 46.09
Grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten …
Die Rüge einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht ist deshalb nur begründet, wenn die Vorinstanz einen Sachverhalt nicht aufgeklärt hat, auf den es von seiner materiellrechtlichen Rechtsauffassung aus entscheidungserheblich ankam (Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - BVerwGE 70, 216 insoweit in Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4 nicht abgedruckt; Beschluss vom 18. Dezember 2008 - BVerwG 6 B 70.08 - juris Rn. 10). - BVerwG, 05.08.2010 - 5 B 10.10
Begründetheit einer Anhörungsrüge infolge einer bloßen Nichterwähnung einzelner …
Nur wenn im Einzelfall besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass dies nicht der Fall ist, wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 18. Dezember 2008 - BVerwG 6 B 70.08 - juris sowie BVerfG, u.a. Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ). - BVerwG, 16.07.2010 - 5 B 2.10
Nichteinbürgerung wegen Eintragungen im Zentralregister nach einer Verurteilung …
Nur wenn besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (stRspr, s. etwa Beschluss vom 18. Dezember 2008 - BVerwG 6 B 70.08 - juris). - BVerwG, 04.02.2009 - 6 B 7.09
VwGO § 152a
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2008 - BVerwG 6 B 70.08 - wird zurückgewiesen. - BVerwG, 22.03.2012 - 5 C 7.12 Nur wenn im Einzelfall besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass dies nicht der Fall ist, wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 18. Dezember 2008 - BVerwG 6 B 70.08 - juris sowie BVerfG, u.a. Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
