Rechtsprechung
| BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
VwGO § 99; BArchG § 2 Abs. 4, § 5; SÜG - § 4
Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse; publizistisches Interesse; Bundesnachrichtendienst; Sperrerklärung; Geheimhaltungsgründe; Wohl des Bundes; Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten; Schutz persönlicher Daten; Quellenschutz; effektiver Rechtsschutz; Prognose; abgeschlossene Vorgänge; Zeitgeschichte; Person der Zeitgeschichte; Adolf Eichmann; Verschlusssachen; Einstufung; Integrität von Archivunterlagen, Verwaltungsaufwand - openjur.de
Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse; publizistisches Interesse; Bundesnachrichtendienst; Sperrerklärung; Geheimhaltungsgründe; Wohl des Bundes; Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten; Schutz persönlicher Daten; Quellenschutz; effektiver Rechtsschu
- Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 99
Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse; publizistisches Interesse; Bundesnachrichtendienst; Sperrerklärung; Geheimhaltungsgründe; Wohl des Bundes; Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten; Schutz persönlicher Daten; Quellenschutz; effektiver Rechtsschutz; Prognose; abgeschlossene Vorgänge; Zeitgeschichte; Person der Zeitgeschichte; Adolf Eichmann; Verschlusssachen; Einstufung; Integrität von Archivunterlagen, Verwaltungsaufwand.
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Offenlegung von Archivunterlagen über abgeschlossene Vorgänge der Zeitgeschichte betreffend Adolf Eichmann; Verweigerung der Offenlegung von Archivunterlagen unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange; Konkrete Zuordnung der Geheimhaltungsgründe zu den jeweiligen Aktenbestandteilen bei derVerweigerung der Vorlage von Akten in einem gerichtlichen Verfahren
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der BND und die Eichmann-Akten
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Zurückhaltung von Akten betreffend Adolf Eichmann rechtswidrig
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Zurückhaltung von Akten betreffend Adolf Eichmann rechtswidrig
- lto.de (Kurzinformation)
Verweigerung der Offenlegung von Archivunterlagen über in der Vergangenheit abgeschlossene Vorgänge erfordert nachvollziehbare Begründung
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Sperrerklärung zu Eichmann-Akten des Bundesnachrichtendienstes im verwaltungsgerichtlichen Verfahren rechtswidrig" von Dr. Christoph Schnabel, LL.M., original erschienen in: NVwZ 2010, 881 - 883.
Verfahrensgang
- BVerwG, 23.11.2009 - 20 F 13.09
- BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 136, 345
- NVwZ 2010, 905
Wird zitiert von ... (24)
- BVerwG, 10.01.2012 - 20 F 1.11
Anspruch eines Journalisten auf Zugang zu allen dem Bundesnachrichtendienst …
Das ist immer dann der Fall, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der - allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden - Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (vgl. Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 4 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58).a) Ein Nachteil für das Wohl des Bundes kann gegeben sein, wenn und soweit mit der Bekanntgabe des Akteninhalts eine Beeinträchtigung der auswärtigen Beziehungen des Bundes verbunden wäre (Beschluss vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 10).
b) Ein Nachteil für das Wohl des Bundes kann gegeben sein, wenn die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden, zumal mit Nachrichtendiensten anderer Staaten, erschweren würde (Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27…, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10 und vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 14).
Rechtsstaatliche Belange erfordern aber auch insoweit ein Mindestmaß an Plausibilität; andernfalls würde die vom Gesetzgeber in § 99 Abs. 2 VwGO vorgesehene Überprüfung der mit der Sperrerklärung geltend gemachten Weigerungsgründe in derartigen Konstellationen praktisch leerlaufen und in Konflikt mit der Verpflichtung zur Gewährung noch effektiven Rechtsschutzes geraten (Beschluss vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 14).
Die Vertraulichkeit und der Schutz der Informanten der Sicherheitsbehörden stellen deshalb einen berechtigten Geheimhaltungsgrund dar (Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 17 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58).
d) Die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden kann erschwert und damit dem Wohl des Bundes ein Nachteil bereitet werden, wenn sich aus einer vollständigen Offenlegung von Unterlagen vor allem im Rahmen einer umfangreichen Zusammenschau Rückschlüsse auf die gegenwärtige Organisation der Sicherheitsbehörden, die Art und Weise ihrer Informationsbeschaffung, aktuelle Ermittlungsmethoden oder die praktizierten Methoden ihrer Zusammenarbeit mit anderen Stellen ableiten lassen (…Beschlüsse vom 4. März 2010 - BVerwG 20 F 3.09 - juris Rn. 6 und vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 19).
Ansonsten ist dem Schutz dieser Daten durch ihre Schwärzung hinreichend Rechnung getragen (Beschluss vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 22).
- BVerwG, 23.11.2011 - 20 F 22.10
Rechtmäßigkeit der Verweigerung der vollständigen und ungeschwärzten Aktenvorlage …
Auf Antrag der Antragstellerin hat das Bundesverwaltungsgericht - Fachsenat für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO - durch Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - (BVerwGE 136, 345 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58) festgestellt, dass die Verweigerung der Aktenvorlage durch das beigeladene Bundeskanzleramt rechtswidrig ist, soweit sie sich auf die zurückgehaltenen Archivunterlagen bezieht.a) Ein Nachteil für das Wohl des Bundes kann gegeben sein, wenn und soweit mit der Bekanntgabe des Akteninhalts eine Beeinträchtigung der auswärtigen Beziehungen des Bundes verbunden wäre (Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 10 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58).
b) Ein Nachteil für das Wohl des Bundes kann gegeben sein, wenn die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden, zumal mit Nachrichtendiensten anderer Staaten, erschweren würde (Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27…, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10 und vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 14).
Rechtsstaatliche Belange erfordern aber auch insoweit ein Mindestmaß an Plausibilität; andernfalls würde die vom Gesetzgeber in § 99 Abs. 2 VwGO vorgesehene Überprüfung der mit der Sperrerklärung geltend gemachten Weigerungsgründe in derartigen Konstellationen praktisch leerlaufen und in Konflikt mit der Verpflichtung zur Gewährung noch effektiven Rechtsschutzes geraten (Beschluss vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 14).
Die Vertraulichkeit und der Schutz der Informanten der Sicherheitsbehörden stellen deshalb einen berechtigten Geheimhaltungsgrund dar (Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 17 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58).
d) Die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden kann erschwert und damit dem Wohl des Bundes ein Nachteil bereitet werden, wenn sich aus einer vollständigen Offenlegung von Unterlagen vor allem im Rahmen einer umfangreichen Zusammenschau Rückschlüsse auf die gegenwärtige Organisation der Sicherheitsbehörden, die Art und Weise ihrer Informationsbeschaffung, aktuelle Ermittlungsmethoden oder die praktizierten Methoden ihrer Zusammenarbeit mit anderen Stellen ableiten lassen (…Beschlüsse vom 4. März 2010 - BVerwG 20 F 3.09 - juris Rn. 6 und vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 19).
Ansonsten ist dem Schutz dieser Daten durch ihre Schwärzung hinreichend Rechnung getragen (Beschluss vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 22).
- BVerwG, 06.04.2011 - 20 F 20.10
Offenlegung der Dokumente der Informationsstelle "So genannte Jugendsekten und …
Das ist dann der Fall, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 4).Die Verweigerung der Vorlage von Akten in einem gerichtlichen Verfahren erfordert indes eine konkrete Zuordnung der Geheimhaltungsgründe zu den jeweiligen Aktenbestandteilen (vgl. zur Notwendigkeit einer Sichtung und Ordnung nach den jeweiligen Geheimhaltungsinteressen Beschlüsse vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 15 …und vom 8. März 2010 - BVerwG 20 F 11.09 - juris Rn. 13 m.w.N.).
Dasselbe gilt für eine formale Einstufung als Verschlusssache (s. dazu Beschluss vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 23).
Dies muss vielmehr in der Sperrerklärung geleistet werden (vgl. nur Beschluss vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 32;… Beschluss vom 8. März 2010 a.a.O. Rn. 13 m.w.N.).
- BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10
In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht; …
Das ist dann der Fall, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - juris Rn. 4 ). - BVerwG, 08.02.2011 - 20 F 13.10
Anspruch eines Fachjournalisten auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes …
Werden materiellrechtliche Geheimhaltungsgründe geltend gemacht, also Gründe, die sich unmittelbar aus dem Inhalt der Akte ergeben, liegt es in der Regel auf der Hand, dass sich im Streitfall nur durch Einsichtnahme in die Akten verlässlich klären lässt, ob der Geheimhaltungsgrund vorliegt (stRspr, vgl. nur Beschlüsse vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - juris Rn. 4 ;… vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - juris Rn. 7 …und vom 2. November 2010 - BVerwG 20 F 2.10 - juris Rn. 11 f.).Entscheidend ist nicht, ob eine "Vertraulichkeit" von Informationen vereinbart worden ist, sondern ob nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO ein Geheimhaltungsgrund vorliegt (Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - a.a.O. Rn. 21 - zur Einstufung als Verschlusssache).
- BVerwG, 20.09.2010 - 20 F 9.10
Geheimhaltungsbedürftigkeit von Akten i.S.d. § 99 Abs. 1 S. 2 …
2.1 Akten sind nicht schon - ihrem Wesen nach - wegen ihrer Einstufung als Verschlusssache geheimhaltungsbedürftig; vielmehr richtet sich die Geheimhaltungsbedürftigkeit nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO (Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - juris Rn. 21, vorgesehen zur Veröffentlichung in BVerwGE; Urteil vom 19. August 1986 - BVerwG 1 C 7.85 - BVerwGE 75, 1 = Buchholz 306 § 96 StPO Nr. 2; Beschluss vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 22 S. 11 f.).Es kommt vielmehr auch insoweit darauf an, ob sich nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine Geheimhaltungsbedürftigkeit ergibt, ob also der Grund für die Einstufung als Verschlusssache noch fortbesteht (Beschluss vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 23).
- BVerwG, 08.02.2011 - 20 F 14.10
Anspruch eines Fachjournalisten auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes …
Werden materiellrechtliche Geheimhaltungsgründe geltend gemacht, also Gründe, die sich unmittelbar aus dem Inhalt der Akte ergeben, liegt es in der Regel auf der Hand, dass sich im Streitfall nur durch Einsichtnahme in die Akten verlässlich klären lässt, ob der Geheimhaltungsgrund vorliegt (stRspr, vgl. nur Beschlüsse vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - juris Rn. 4 ;… vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - juris Rn. 7 …und vom 2. November 2010 - BVerwG 20 F 2.10 - juris Rn. 11 f.).Entscheidend ist nicht, ob eine "Vertraulichkeit" von Informationen vereinbart worden ist, sondern ob nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO ein Geheimhaltungsgrund vorliegt (Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - a.a.O. Rn. 21 - zur Einstufung als Verschlusssache).
- BVerwG, 14.06.2012 - 20 F 10.11
Anspruch auf Zugang zu Unterlagen betreffend die Verhandlungen mit der Russischen …
Vielmehr kommt es auch insoweit darauf an, ob sich nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine Geheimhaltungsbedürftigkeit ergibt, ob also der Grund für die Einstufung als Verschlusssache noch fortbesteht (Beschlüsse vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 21, 23 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58 …und vom 20. September 2010 - BVerwG 20 F 9.10 - NVwZ-RR 2011, 135 Rn. 7 f.).Ein Nachteil für das Wohl des Bundes kann gegeben sein, wenn und soweit mit der Bekanntgabe des Akteninhalts eine Beeinträchtigung der auswärtigen Beziehungen des Bundes verbunden wäre (Beschlüsse vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 10…, vom 23. November 2011 - BVerwG 20 F 22.10 - juris Rn. 15 …und vom 10. Januar 2012 - BVerwG 20 F 1.11 - juris Rn. 12).
- BVerwG, 26.01.2012 - 20 F 11.11
Umfang der Verpflichtung von Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und zu …
Akten und Unterlagen der Sicherheitsbehörden sind nicht schon wegen ihres Wesens geheimhaltungsbedürftig; vielmehr richtet sich die Geheimhaltungsbedürftigkeit nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO (Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 21 m.w.N.).Grundsätzlich ist die oberste Aufsichtsbehörde gehalten, in der Sperrerklärung eine konkrete Zuordnung der Geheimhaltungsgründe zu den jeweiligen Aktenbestandteilen vorzunehmen (Beschlüsse vom 8. März 2010 - BVerwG 20 F 11.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 56, vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58 Rn. 15 …und vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 20 F 24.10 - juris Rn. 10).
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2011 - 95 A 4.10
In-camera-Verfahren; Sperrerklärung; Anforderungen an die Bezeichnung der …
Die Geheimhaltungsgründe nach dem in der Hauptsache maßgeblichen Fachgesetz einerseits und nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO andererseits können sich aber voneinander unterscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 -, BVerwGE 136, 345, juris Rn. 24).Jedenfalls kommt es für die Rechtfertigung der Geheimhaltung nicht auf die von der Sperrerklärung angeführte formale Einstufung als "vertraulich" an, sondern darauf, ob sich nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine Geheimhaltungsbedürftigkeit ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010, a.a.O., Rn. 23).
- BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10
Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation; …
- BVerwG, 21.08.2012 - 20 F 5.12
- BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11
In-camera-Verfahren; Sperrerklärung; Prozesserklärung; rechtliches Gehör; …
- BVerwG, 20.09.2010 - 20 F 7.10
Hessen muss Biblis-Sicherheitskonzept nicht vor Gericht offenlegen // Terroristen …
- VGH Hessen, 11.10.2010 - 27 F 1081/10
Verweigerung der Vorlage von Urkunden
- BVerwG, 05.10.2011 - 20 F 24.10
- BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 4.10
Förmlich verlautbarte Entscheidung des Hauptsachegerichts zur …
- BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 3.10
Förmlich verlautbarte Entscheidung des Hauptsachegerichts zur …
- BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11
Anspruch auf Zugang zu allen vom Bundesamt geführten Herkunftsländer-Leitsätzen
- VGH Hessen, 01.12.2011 - 27 F 1730/10
Vorlage von Unterlagen
- OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 14 PS 3/11
In-camera-Verfahren; Sperrerklärung zur Geheimhaltung der Identität eines …
- BVerwG, 17.01.2012 - 20 F 4.11
Anspruch des Klägers auf Verpflichtung des Thüringer Innenministeriums zur …
- OVG Niedersachsen, 23.03.2012 - 14 PS 1/12
Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO. Zur (hier bejahten) Rechtmäßigkeit …
- OVG Sachsen, 11.04.2011 - 10 F 8/10
Feststellung der Entscheidungserheblichkeit der nicht zugänglich gemachten …
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