Rechtsprechung
| BVerwG, 19.05.2010 - 9 A 25.09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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GG Art. 14 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4; BNatSchG 2007 § 42 Abs. 1 und 5, § 43 Abs. 8; FStrG § 17 Satz 2, § 17a Nr. 7, § 17d Satz 1, § 19 Abs. 1; VwVfG § 73 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 2 bis 4 und Abs. 8 Satz 1, § 76 Abs. 1; 16. BImSchV Anlage 1
Planfeststellung; Planänderung; ergänzendes Verfahren; Verzicht auf Auslegung; erstmalige Betroffenheit; Bestimmung der Einwendungsfrist; Gelegenheit zur Einsichtnahme des Plans; Einwendungsausschluss; Präklusion; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot; Beschädigungs- und Zerstörungsverbot; vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen; Ausnahme; zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses; zumutbare Alternative; Erhaltungszustand der Population; Kompensationsmaßnahme; naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum; natürliches Verbreitungsgebiet; gerichtliche Kontrolle von Verkehrsprognosen; Aktualität der Datengrundlage; Pendlerverkehr; induzierter Verkehr; Lärmberechnung; Lärmquellen; RLS-90; offenporiger Asphalt; Verfahren der Luftschadstoffprognose; Prognoseverfahren PROKAS; Vorbelastung; Hintergrundbelastung; Zusatzbelastung; Reduktionsfaktoren; Auswahl der Messstationen; Luftreinhalteplanung; Flächeninanspruchnahme; Mitwirkungspflicht; Begutachtung; Schutzmaßnahmen - Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 14 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4
Planfeststellung; Planänderung; ergänzendes Verfahren; Verzicht auf Auslegung; erstmalige Betroffenheit; Bestimmung der Einwendungsfrist; Gelegenheit zur Einsichtnahme des Plans; Einwendungsausschluss; Präklusion; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot; Beschädigungs- und Zerstörungsverbot; vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen; Ausnahme; zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses; zumutbare Alternative; Erhaltungszustand der Population; Kompensationsmaßnahme; naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum; natürliches Verbreitungsgebiet; gerichtliche Kontrolle von Verkehrsprognosen; Aktualität der Datengrundlage; Pendlerverkehr; induzierter Verkehr; Lärmberechnung; Lärmquellen; RLS-90; offenporiger Asphalt; Verfahren der Luftschadstoffprognose; Prognoseverfahren PROKAS; Vorbelastung; Hintergrundbelastung; Zusatzbelastung; Reduktionsfaktoren; Auswahl der Messstationen; Luftreinhalteplanung; Flächeninanspruchnahme; Mitwirkungspflicht; Begutachtung; Schutzmaßnahmen.; Betroffenheit; Einwendung; Frist; Planergänzung; Planfeststellung; Planrechtfertigung; Planung; Planänderung; Präklusion; Rechtsschutzgarantie; Verfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Präklusion von Einwendungen bei Verzicht der Anhörungsbehörde in einem Planergänzungsverfahren auf eine Auslegung der Planergänzung; Gelegenheit zur Einsichtnahme in die der Planergänzung zugrunde liegenden Unterlagen und ursprünglichen Planunterlagen; Hinweis auf die Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Präklusion im Planergänzungsverfahren
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Klagen gegen Querspange Bochum ohne Erfolg
- ax-schneider-gruppe.de (Kurzinformation)
Klagen gegen Querspange Bochum ohne Erfolg
Zeitschriftenfundstellen
- DÖV 2011, 168
- NVwZ 2011, 175
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10
Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der …
Will der Betroffene weiterhin Rechtsschutz gegen die Planung erreichen, bleibt ihm also keine andere Wahl, als gegen die Entscheidung in ihrer geänderten Fassung vorzugehen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 18.03.2009 - 9 A 31.07 -, NVwZ 2010, 63 - Urt. v. 09.06.2010 - 9 A 25.09 -, NVwZ 2011, 175 - jeweils zitiert nach juris).Zur Auslegung des aus dem Verfahren gewonnenen Ertrags an Daten und gutachtlichen Bewertungen besteht nur Anlass, wenn die Behörde erkennt oder erkennen muss, dass ohne diese Unterlagen Betroffenheiten nicht oder nicht vollständig geltend gemacht werden konnten und deshalb eine - nachträgliche - Auslegung notwendig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.2010 - 9 A 25.09 -, NVwZ 2011, 175 - Urt. v. 08.06.1995 - 4 C 4.94 -, BVerwGE 98, 339 - jeweils zitiert nach juris).
Es findet sich kein Anhaltspunkt dafür im Gesetz, dass die Rechtssicherheit, die - namentlich zugunsten der Vorhabenträgerin, der Planfeststellungsbehörde und anderer Verfahrensbeteiligter - mit dem verfahrensrechtlichen Institut der Einwendungspräklusion im Hinblick auf den ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusses erzielt worden ist, durch einen Änderungsplanfeststellungsbeschluss nach § 76 VwVfG aufgegeben werden sollte (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 17.09.2004 - 9 VR 3.04 -, NVwZ 2005, 330;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl., § 76 Rn. 40;… Bonk/Neumann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, 7. Aufl., § 76 Rn. 16;… VGH Mannheim, Urt. v. 15.10.1985 - 10 S 822/82 -, NVwZ 1986, 663; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 09.06.2010 - 9 A 25.09 -, NVwZ 2011, 175 - jeweils zitiert nach juris).
- BVerwG, 04.07.2012 - 9 VR 6.12
Planfeststellungsbeschluss; Änderungsplanfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; …
Dies ist namentlich dann in Betracht zu ziehen, wenn ein durch die Änderung Betroffener gegen den Planfeststellungsbeschluss in früherer Fassung mangels rechtlicher Betroffenheit noch nicht vorgehen konnte (…Beschluss vom 17. September 2004 a.a.O. S. 5; vgl. auch Urteil vom 9. Juni 2010 - BVerwG 9 A 25.09 - Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 19) oder wenn die Änderung die festgestellte Planung in ihrer Grundkonzeption berührt. - VGH Hessen, 17.11.2011 - 2 C 2165/09
Viergleisiger Ausbau einer Eisenbahnstrecke
Eine neue Offenlage ist nur dann erforderlich, wenn das Gesamtkonzept der Planung berührt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 A 25.09 -, juris, Rn. 27 m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - 20 D 85/09
Klage gegen den "Schwarzen Kegel" auf der Zentraldeponie Leppe in Lindlar …
vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 A 25.09 -, NVwZ 2011, 175, und Beschluss vom 24. Oktober 1991 - 7 B 65.91 -, NVwZ 1992, 789.
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