Rechtsprechung
   BVerwG, 19.10.2011 - 9 B 9.11   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2, § 75 Abs. 2; BImSchG §§ 41, 42 Abs. 1
    Planfeststellung; Lärmschutz; Grundsatz der Problembewältigung; Schutzauflage; nachträglicher Schutzanspruch; Ausschlusswirkung; Voraussehbarkeit; Baureife; Kostenerstattung

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2, § 75 Abs. 2
    Planfeststellung; Lärmschutz; Grundsatz der Problembewältigung; Schutzauflage; nachträglicher Schutzanspruch; Ausschlusswirkung; Voraussehbarkeit; Baureife; Kostenerstattung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gewährung nachträglichen Lärmschutzes bei Anspruch auf Schutzvorkehrungen bereits nach der dem unanfechtbar gewordenen Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Rechtslage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Planfeststellung: Recht auf nachträglichen Lärmschutz?

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Voraussetzung für nachträglichen Lärmschutz ist das Bestehen eines Anspruchs bereits vor Unanfechtbarkeit der Planfeststellung

Zeitschriftenfundstellen

  • DÖV 2012, 120
  • NVwZ 2012, 46



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Wird zitiert von ... (2)  

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10  

    Lärmschutzauflagen zum Planfeststellungsbeschluss betreffend Schienenweg;

    Gegenüber solchen, auch bereits die grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle (enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsgrenze bzw. die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung) von 60 dB(A) nachts (und 70 dB(A) tags) überschreitenden (dem seinerzeit planfestgestellten Vorhaben zurechenbaren) Lärmwirkungen (vgl. hierzu zuletzt BVerwG, Urt. v. 15.12.2011 - 7 A 11.10 -) könnten vielmehr, soweit sie bei einer früheren - seit dem 01.01.1977 ergangenen - Planungsentscheidung (objektiv) noch nicht vorhersehbar waren, nachträgliche Auflagen zu dieser nach Maßgabe des § 75 Abs. 2 Satz 2 u. Abs. 3 VwVfG beansprucht werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 19.10.2011 - 9 B 9.11 -); dies hätte allerdings im Wege einer beim Verwaltungsgericht zu erhebenden Verpflichtungsklage zu geschehen.
  • VGH Bayern, 22.12.2011 - 8 BV 10.1795  

    Kostentragung bei Verlegung von Telekommunikationslinien im Zusammenhang mit

    Ist dies - wie hier - nicht der Fall, steht dem Betroffenen, damit ihm ein Schutz vor nicht voraussehbaren Wirkungen nicht verwehrt bleibt, nach Art. 58 Abs. 4 BayWG 2009 i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 1 und 2 WHG 2008 nur ein Anspruch auf Anordnung nachträglicher Schutzvorkehrungen bzw. Entschädigung zu (vgl. BVerwG vom 19.10.2011 Az. 9 B 9/11 ).
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