Rechtsprechung
   BVerwG, 19.12.2000 - 5 C 23.00   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    BSHG § 111 Abs. 2 Satz 1
    Sozialhilferecht

  • NWB SteuerXpert START

    BSHG § 111 Abs. 2 Satz 1

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    "Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe; Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe, Umfang der -; Sozialhilfe, Umfang der Kostenerstattung zwischen Trägern der -.

Verfahrensgang

  • VG Neustadt, 28.09.1999 - 4 K 978/99
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2000 - 12 A 10403/00
  • BVerwG, 19.12.2000 - 5 C 23.00



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Wird zitiert von ...  

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2001 - 16 A 455/01  
    Geht man mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteile vom 19. Dezember 2000 - 5 C 30.99 -, FEVS 52, 221, und - 5 C 23.00 -, entsprechend dem Gesezeswortlaut davon aus, dass die Bagatellgrenze sich auf einen objektiv feststellbaren Leistungszeitraum und nicht auf vom Erstattungsberechtigten bestimmte, rechtlich selbständige Abrechungszeiträume bezieht, muss es für eine Erstattung bei über zwölf Monate hinausgehenden Leistungen nicht nur genügen, dass - wie in den vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen - in den ersten zwölf Monaten des Zeitraums der Leistungsgewährung die Bagatellgrenze erreicht wird, sondern vielmehr auch, dass dies in irgendeinem zwölfmonatigen Abschnitt des Zwei-Jahres- Zeitraums des § 107 Abs. 2 Satz 2 BSHG der Fall ist.
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