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| BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 87.84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
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Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 77, 40
- NJW 1987, 2246
- DVBl 1987, 529
- DÖV 1987, 866
- NVwZ 1987, 976 (Ls.)
Wird zitiert von ... (57)
- BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04
Divergenzvorlage; Entziehung der Fahrerlaubnis; Sicherheit des Straßenverkehrs; …
Sie hat aber - anders als der Strafrichter - die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln umfassend (vgl. BVerfGE 20, 365, 369, 371; BVerwGE 77, 40, 42; 80, 43, 46) - regelmäßig durch Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens - zu prüfen (vgl. § 11 Abs. 3, § 46 Abs. 3 FeV;… Burmann, 42. VGT 2004, S. 154, 155 = Blutalkohol 2004, 136, 137;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. § 11 FeV Rdn. 4, 12 ff.). - BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87
keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis …
Der Verdacht auf normabweichendes, unkontrolliertes Trinkverhalten verstärkt sich, wenn weitere Umstände auf eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung hindeuten (vgl. BVerwGE 77, 40 [42 f.] [hier: II (294) 266 a] und die Beispiele in den Eignungsrichtlinien des Bundesministers für Verkehr vom 1.12.1982, VkBl.Während die Behörde allerdings die Kraftfahreignung aufgrund einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers zu beurteilen hat (vgl. BVerwGE 77, 40 [42] m. weit. Nachw.), darf der Strafrichter nur eine Würdigung der Persönlichkeit vornehmen, soweit sie in der jeweiligen Straftat zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGHSt 7, 165 [175 f.] und 15, 393 [395 f.]).
- BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03
Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen …
Durch die vom Senat beabsichtigte einengende Auslegung des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB ergeben sich keine beachtlichen Verkehrssicherheitslücken; denn die Fahrerlaubnisbehörde ist zwar an die eine bestimmte Tat oder bestimmte Taten betreffende strafgerichtliche Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gebunden (§ 3 Abs. 4 Satz 1 StVG), sie hat aber - anders als das Strafgericht - die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen umfassend zu prüfen (vgl. BVerfGE 20, 365, 369, 371; BVerwGE 77, 40, 42; 80, 43, 46; BVerwG VRS 23, 156, 158 f.).
- BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck …
Sie stellt vielmehr darauf ab, ob bei einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit negative Charakteranlagen "auch im Verkehr eine echte Gefahr darstellen" (BVerwG JZ 1970, 67, 68; vgl. auch BVerwGE 77, 40, 42 f. m.w.N. = NJW 1987, 2246 [Die Eignung beurteile sich auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers, und zwar nach dem Maßstab seiner Gefährlichkeit für den öffentlichen Straßenverkehr; von wesentlichem Gewicht sei die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kraftfahrer erstmals oder erneut gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen wird]; 99, 249, 250 [Schutz vor ungeeigneten Fahrzeugführern im Straßenverkehr]; BVerwG NJW 1986, 2779 [Straftaten nicht verkehrsrechtlicher Art können bedeutsam sein, wenn die Art und Weise der Straftaten charakterliche Anlagen erkennen lassen, die die Allgemeinheit gefährdeten, wenn sie sich im Straßenverkehr auswirkten]. - OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1992 - 4 L 229/91
StVG § 2; StVZO § 15c
Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers zu beurteilen, und zwar nach dem Maßstab seiner Gefährlichkeit für den öffentlichen Straßenverkehr (BVerwG, Urteil vom 02. Dezember 1960 - VII C 53.59 - BVerwGE 11, 276 (278); Urteil vom 18.03.1982 - 7 C 69.81 - BVerwGE 65, 157 (159 f.); Urteil vom 20.02.1987 - 7 C 87.84 - NJW 1987, 2246 mwN).Diese Prognose ist aufgrund einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des einzelnen Betroffenen unter Berücksichtigung seiner individuellen Verhältnisse zu erstellen, was nicht ausschließt, bei der Eignungsbeurteilung eine in Prozentzahlen wiedergegebene individuelle Rückfallwahrscheinlichkeit zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 20.02.1987, aaO, 2247).
Bei aller eventueller Unsicherheit im Bereich des verkehrspsychologischen Wissens (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 20.02.1987, aaO, 2247 mwN;… Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot - Führerscheinentzug, 6. Aufl., Rnr. 544 b mwN) steht jedenfalls fest, daß die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls von Kraftfahrern, die bereits einmal oder mehrmals wegen eines Trunkenheitsdelikts aufgefallen sind, gegenüber noch nicht einschlägig in Erscheinung getretenen Kraftfahrern wesentlich erhöht ist.
- BVerwG, 20.12.1988 - 7 B 199.88
Keine Bindungswirkung an das Strafurteil, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis …
Der Verdacht auf normabweichendes, unkontrolliertes Trinkverhalten verstärkt sich, wenn weitere Umstände auf eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung hindeuten (vgl. BVerwGE 77, 40 [42 f.] [hier: II (294) 266 a] und die Beispiele in den Eignungsrichtlinien des Bundesministers für Verkehr vom 1.12.1982, VkBl.Während die Behörde allerdings die Kraftfahreignung aufgrund einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers zu beurteilen hat (vgl. BVerwGE 77, 40 [42] m. weit. Nachw.), darf der Strafrichter nur eine Würdigung der Persönlichkeit vornehmen, soweit sie in der jeweiligen Straftat zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGHSt 7, 165 [175 f.] und 15, 393 [395 f.]).
- OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1992 - 4 L 238/91
StVG § 2 Abs. 2 Satz 2; StVZO § 15c Abs. 2
Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers zu beurteilen, und zwar nach dem Maßstab seiner Gefährlichkeit für den öffentlichen Straßenverkehr (BVerwG, Urteil vom 02. Dezember 1960 - VII C 53.59 - BVerwGE 11, 276 (278); Urteil vom 18.03.1982 - 7 C 69.81 - BVerwGE 65, 157 (159 f.); Urteil vom 20.02.1987 - 7 C 87.84 - NJW 1987, 2246 mwN).Diese Prognose ist aufgrund einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des einzelnen Betroffenen unter Berücksichtigung seiner individuellen Verhältnisse zu erstellen, was nicht ausschließt, bei der Eignungsbeurteilung eine in Prozentzahlen wiedergegebene individuelle Rückfallwahrscheinlichkeit zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 20.02.1987, aaO, 2247).
Bei aller eventueller Unsicherheit im Bereich des verkehrspsychologischen Wissens (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 20.02.1987, aaO, 2247 mwN;… Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot - Führerscheinentzug, 6. Aufl., Rnr. 544 b mwN) steht jedenfalls fest, daß die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls von Kraftfahrern, die bereits einmal oder mehrmals wegen eines Trunkenheitsdelikts aufgefallen sind, gegenüber noch nicht einschlägig in Erscheinung getretenen Kraftfahrern wesentlich erhöht ist.
- BGH, 13.05.2004 - 1 ARs 31/03
Anfrageverfahren; Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit; spezifischer …
In BVerwG NJW 1986, 2779 (zu § 15e Abs. 1 Nr. 2 StVZO aF) heißt es: "Der Senat hat weiterhin für die Fälle der Versagung (oder Entziehung) der allgemeinen Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung infolge charakterlicher Mängel darauf hingewiesen, daß es insbesondere auf die Gesamtpersönlichkeit des Fahrzeugführers ankomme und daß dabei auch Straftaten nicht verkehrsrechtlicher Art bedeutsam sein könnten, wenn die Art und Weise der Straftaten charakterliche Anlagen erkennen lasse, die die Allgemeinheit gefährdeten, wenn sie sich im Straßenverkehr auswirken." Im konkreten Ausgangsfall lagen zwei Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung vor (ähnlich auch BVerwG NJW 1987, 2246). - VGH Baden-Württemberg, 25.07.2001 - 10 S 614/00
Fahreignungsgutachten nach Fahrerlaubnisentziehung wegen erheblicher Straftat
§ 15b Abs. 1 S.2 StVZO verwendete gleichfalls die Begriffe "verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze" im Plural, und unter dessen Geltung konnte grundsätzlich auch bei einem sogenannten Ersttäter die Vorlage eines Gutachtens einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle verlangt werden (…BVerwG, Urt. v. 27.9.1995, BVerwGE 99, 249 = DVBl. 1996, 165 = NZV 1996, 84; Urt. v. 20.2.1987, Buchholz 442.10. § 2 StVG Nr. 6 = NJW 1987, 2246 = DAR 87, 234;… Urt. v. 15.12.1989, Buchholz 442.16, § 15b StVZO Nr. 19). - BGH, 26.08.2004 - 4 StR 155/03
Entziehung der Fahrerlaubnis - Spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und …
Sie stellt vielmehr darauf ab, ob bei einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit negative Charakteranlagen "auch im Verkehr eine echte Gefahr darstellen" (BVerwG JZ 1970, 67, 68; vgl. auch BVerwGE 77, 40, 42 f. m.w.N. = NJW 1987, 2246 [Die Eignung beurteile sich auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers, und zwar nach dem Maßstab seiner Gefährlichkeit für den öffentlichen Straßenverkehr; von wesentlichem Gewicht sei die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kraftfahrer erstmals oder erneut gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen wird]; 99, 249, 250 [Schutz vor ungeeigneten Fahrzeugführern im Straßenverkehr]; BVerwG NJW 1986, 2779 [Straftaten nicht verkehrsrechtlicher Art können bedeutsam sein, wenn die Art und Weise der Straftaten charakterliche Anlagen erkennen lassen, die die Allgemeinheit gefährdeten, wenn sie sich im Straßenverkehr auswirkten]. - BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03
Entziehung der Fahrerlaubnis - Spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und …
- BVerwG, 24.01.1989 - 7 B 9.89
StVG § 4 Abs. 1; StVZO § 15 b Abs. 1 S. 2, Abs. 2
- BGH, 16.09.2003 - 4 StR 175/03
GVG § 132 Abs. 3, § 132 Abs. 4
- BGH, 26.08.2004 - 4 StR 175/03
GVG § 132 Abs. 2, § 132 Abs. 3, § 132 Abs. 4; StPO § 111 …
- BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 71.85
- OVG Schleswig-Holstein, 07.12.1993 - 4 L 138/93
- BVerwG, 15.07.1998 - 7 C 46.87
- VGH Baden-Württemberg, 18.06.2012 - 10 S 452/10
Entziehung der Fahrerlaubnis und strafgerichtliche Entziehung aufgrund von § …
- OVG Sachsen, 23.02.1993 - 3 S 2/93
VwGO § 80 Abs. 3 S. 1, § 80 Abs. 5 S. 1; StVG § 4 Abs. 1; StVZO …
- OVG Sachsen, 01.02.2010 - 3 B 161/08
Fahrerlaubnis, Entziehung, Blutprobe, Verwertungsverbot
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.1991 - 10 S 2855/91
Entziehung einer im Gebiet der ehemaligen DDR erteilten Fahrerlaubnis nach StVG § …
- BVerwG, 29.08.1995 - 11 B 92.95
Straßenverkehrsrecht: Überprüfung der Fahreignung trotz strafgerichtlicher …
- BVerwG, 17.02.1994 - 11 B 152.93
StVG § 4 Abs. 1; StVZO § 15b Abs. 1
- BVerwG, 01.03.1988 - 7 B 211.87
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.2000 - 10 S 617/00
Fahrerlaubnisentziehung - Wiedererteilung nach Beibringung eines Gutachtens
- OVG Schleswig-Holstein, 11.03.1992 - 4 L 215/91
Abstinenznachweis zur Wiederherstellung der Fahreignung nach Alkohol- und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2000 - 19 B 966/00
- BVerwG, 15.09.1993 - 11 B 14.93
- BVerwG, 16.08.1994 - 11 B 26.94
StVG § 4; StVZO §§ 12, 15b
- VGH Baden-Württemberg, 24.09.1991 - 10 S 2323/91
Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen - Sachverhaltsermittlungspflicht der …
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.1991 - 10 S 440/91
Kraftfahreignung und Zuckerkrankheit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2002 - 19 B 1507/01
- VG Berlin, 27.07.2005 - 11 A 544.05
'Parksünder' charakterlich ungeeignet - Jetzt ist die Fahrerlaubnis erstmal weg!
- VG Dessau, 02.10.2006 - 2 B 150/06
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines …
- VG Cottbus, 06.12.2007 - 2 L 299/07
Fehlende Kraftfahreignung bei aktuellem Konsum von harten Drogen, hier: …
- VG Cottbus, 04.03.2008 - 3 L 258/07
Erteilung der Fahrerlaubnis bei noch nicht festgestellten Verzicht des …
- VG Aachen, 31.01.1990 - 3 K 890/89
StVG § 4; StVZO § 15b
- BVerwG, 11.01.1991 - 1 B 170.90
- VG Oldenburg, 19.02.2001 - 7 B 188/01
Entziehung der Fahrerlaubnis und einstweiliger Rechtsschutz
- VG Frankfurt/Oder, 25.06.2009 - 2 L 91/09
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsum von …
- VGH Bayern, 10.05.2012 - 11 CS 12.822
Verkehrsteilnahme mit einem Fahrrad unter Alkoholeinfluss (BAK mindestens 1,66 …
- VGH Hessen, 10.05.1988 - 2 UE 656/85
§ 15c Abs 3 S 1 StVZO, § 2 Abs 2 StVG
- BVerwG, 13.09.1990 - 3 B 84.90
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.1993 - 3 S 2/93
Begründung der Sofortvollzugsanordnung, Sofortvollzug bei der …
- BVerwG, 27.01.1994 - 11 B 100.93
- BVerwG, 20.05.1996 - 11 B 13.96
- VG Saarlouis, 02.05.2007 - 10 K 62/07
Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender charakterlicher …
- VGH Bayern, 08.10.2009 - 11 CS 09.1891
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung
- VG Cottbus, 13.07.2010 - 1 L 139/10
§ 11 Abs 3 Nr 7 FeV
- VG Frankfurt/Oder, 26.01.2011 - 2 L 411/10
Straßenverkehrsrecht; Entziehung einer Fahrerlaubnis; Anhaltspunkte für die …
- VG Cottbus, 15.03.2011 - 1 L 20/11
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Alkoholmissbrauch
- BVerwG, 06.07.1990 - 3 B 90.90
- VG Frankfurt/Oder, 15.10.2007 - 2 L 259/07
Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs
- VG München, 25.02.2010 - M 1 S 10.301
Entziehung der Fahrerlaubnis; Straftaten mit Anhaltspunkten für ein hohes …
- BVerwG, 28.06.1988 - 7 B 23.88
- OVG Schleswig-Holstein, 04.06.1991 - 4 L 102/91
- VG Augsburg, 18.09.2008 - Au 3 K 07.1208
Neuerteilung der Fahrerlaubnis; zahlreiche Straftaten ohne Bezug zum …
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