Rechtsprechung
   BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anspruch auf Auskunft über personenbezogene Daten?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 84, 375
  • NJW 1990, 2761
  • MDR 1990, 850
  • DVBl 1990, 707
  • DB 1990, 2466
  • DÖV 1990, 700
  • NVwZ 1990, 1164 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (64)  

  • BVerfG, 09.01.2006 - 2 BvR 443/02  

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen

    Auch in der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist das in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verankerte Selbstbestimmungsrecht als Quelle von Schutzansprüchen anerkannt, die sich auf den Zugang zu persönlichen Daten beziehen, auch hier allerdings bislang nicht als Quelle eines umfassenden, nur durch Gesetz einschränkbaren Informationsanspruchs, sondern als Quelle jedenfalls eines Anspruchs auf Abwägung nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, der sich zu einem Informationsanspruch dann verdichtet, wenn keine mindestens gleich gewichtigen Belange entgegenstehen (vgl. BVerwGE 84, 375 ; für den Zugang zu Unterlagen über psychiatrische Behandlung BVerwGE 82, 45 ; BGHZ 106, 146 ).

    Wird im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Therapeuten eine gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Akteneinsicht als notwendig erachtet, müsste daher geklärt werden, ob eine gesetzliche Grundlage, die es gestatten würde, über die beantragte Akteneinsicht nach Maßgabe der verfassungsrechtlich gebotenen, die Belange des Untergebrachten angemessen gewichtenden Abwägung zu entscheiden, nicht zumindest im Wege verfassungskonformer Auslegung in gesetzlichen Vorschriften außerhalb des baden-württembergischen Unterbringungsrechts aufgefunden werden kann (s. etwa für die Anwendbarkeit des § 29 VwVfG Volckart/Grünebaum, Maßregelvollzug, 6. Aufl. 2003, S. 179 f.; Wagner, Effektiver Rechtsschutz im Maßregelvollzug, Diss. Tübingen 1988, S. 217; zur begrenzten Reichweite des § 29 VwVfG demgegenüber BVerwGE 84, 375 ; OLG Hamm NStZ 1993, S. 255 ; VGH Baden-Württemberg, VersR 1985, S. 373 ; zur Anwendung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Globig, Der Auskunftsanspruch des Betroffenen als Grundrecht, in: Arndt, Völkerrecht und deutsches Recht, Festschrift für Walter Rudolf zum 70. Geburtstag, 2001, S. 441; Lang, Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Patienten und die ärztliche Schweigepflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, 1997, S. 140; verneinend BVerwGE 84, 375 ; Geppert, Zum Einsichtsrecht des Strafgefangenen in die anstaltsärztlichen Krankenunterlagen, in: Wilke, Festschrift zum 125jährigen Bestehen der Juristischen Gesellschaft zu Berlin, 1984, S. 158 f.).

  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02  

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch,

    aa) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind solche unmittelbar aus der Verfassung abzuleitenden Ansprüche bereits für denkbar gehalten, gleichwohl aber als im konkreten Einzelfall nicht begründet beurteilt worden (vgl. Urteile vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - BVerwGE 61, 15 sowie - BVerwG 1 C 98.79 - BVerwGE 61, 40, vom 5. Juni 1984 - BVerwG 5 C 73.82 - BVerwGE 69, 278 und vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.83 - BVerwGE 84, 375); jedenfalls dann, wenn eine begehrte und einer Behörde mögliche Auskunfts- bzw. Informationsleistung zum Schutz des grundrechtlich gesicherten Freiheitsraumes des jeweiligen Grundrechtsträgers unerlässlich ist (Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - a.a.O. S. 19), kann an dessen berechtigtem Interesse an einer solchen behördlichen Leistung kein beachtlicher Zweifel bestehen.
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91  
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