Rechtsprechung
| BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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GG Art. 33 Abs. 2; BGB §§ 133, 814; VwGO § 137 Abs. 2; VwVfG §§ 54, 56 Abs. 1, § 59 Abs. 2
Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen; Koppelungsverbot; nicht revisible Vertragsauslegung; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; öffentlich-rechtlicher Vertrag; revisible Grundsätze der Vertragsauslegung; Treu und Glauben; Übernahme in das Beamtenverhältnis; Zusage. - Bundesverwaltungsgericht
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Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen; Koppelungsverbot; nicht revisible Vertragsauslegung; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; öffentlich-rechtlicher Vertrag; revisible Grundsätze der Vertragsauslegung; Treu und Glauben; Übernahme in das Beamtenverhältnis; Zusage
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Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen; Koppelungsverbot; nicht revisible Vertragsauslegung; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; öffentlich-rechtlicher Vertrag; revisible Grundsätze der Vertragsauslegung; Treu und Glauben; Übernahme in das Beamtenverhältnis; Zusage.
Verfahrensgang
- VG Hannover, 17.11.2000 - 13 A 441/00
- OVG Niedersachsen, 27.11.2001 - 5 LB 1309/01
- BVerwG, 27.06.2002 - 2 B 11.02
- BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2003, 874
- DVBl 1924, 1550
- DVBl 2003, 1550
- DÖV 2003, 958
Wird zitiert von ... (62)
- VG Lüneburg, 15.03.2006 - 1 A 310/04
Zum öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch aus nichtigen Nebenabreden zu …
Am 12. August 2004 hat die Klägerin Klage erhoben und ihr Zahlungsbegehren unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2003, Az. BVerwG 2 C 23.02, weiterverfolgt.Die öffentlich-rechtliche Rechtsnatur des Zahlungs- und damit auch des Erstattungsanspruchs, der die Rechtsnatur des entsprechenden Leistungsanspruchs teilt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14 m. w. N.), beruht auf der engen Verknüpfung mit der Zusicherung der späteren Übernahme der Klägerin in das Beamtenverhältnis, die maßgebender Vertragsgegenstand ist.
Denn Unklarheiten des allein von der Beklagten formulierten und der Klägerin vorformuliert angebotenen Vertragsinhalts gehen zu Lasten der Beklagten (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14 m. w. N.).
Der Zuordnung des Leistungs- bzw. Erstattungsanspruchs zum öffentlichen Recht auf der Grundlage der streitgegenständlichen Nebenabreden mit der Folge der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs steht zudem nicht entgegen, dass die Arbeitsverträge im Übrigen dem privatrechtlichen Bereich zuzuordnen sind (vgl. auch zum Folgenden BVerwG, Beschl. v. 27.1.2005 - BVerwG 2 B 94/04 -, DVBl. 2005, 516; Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14 S. 3 jeweils m. w. N.).
Die Voraussetzungen für den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch sind dem Grunde nach gegeben, da die Auslegung der Verträge ergibt, dass die Zahlungen der Klägerin als Gegenleistung für die Zusicherung der späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis vereinbart worden sind und eine solche Verknüpfung, die nach § 56 Abs. 1 VwVfG, § 1 Abs. 1 NVwVfG einen Austauschvertrag im engeren Sinne darstellt, gegen das in § 56 Abs. 1 Satz 2 VwVfG normierte Koppelungsverbot verstößt und in Anwendung von § 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG nichtig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14).
Auch steht der Geltendmachung des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen, wenn - wie hier - der Beklagten die Rückabwicklung der von ihr erbrachten Leistung nicht möglich ist, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die das Rückforderungsbegehren als besonders treuwidrig erscheinen lassen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14).
- BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 254/05
Gewährleistung einer beamtenrechtlichen Versorgungsanwartschaft
Zudem treffen die Tatsacheninstanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit ihrer Auslegung Feststellungen, die das Bundesverwaltungsgericht nur auf Rechtsfehler überprüft (BVerwG 20. März 2003 - 2 C 23/02 - DVBl. 2003, 1550, zu 1 der Gründe Rn. 22).Es bestehe ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch auf Rückzahlung (BVerwG 20. März 2003 - 2 C 23.02 - DVBl. 2003, 1550 Rn. 21, 24 ff.).
Es handele sich um Tatsachenfeststellungen iSd. § 137 Abs. 2 VwGO (BVerwG 20. März 2003 - 2 C 23.02 - aaO Rn. 22), die keinen revisionsrechtlich beachtlichen Mangel erkennen ließen.
- OVG Niedersachsen, 12.12.2006 - 5 LC 53/06
Erstattungsanspruch; Auslegung; Koppelungsverbot; Nichtigkeit; Synallagma
Diesen Antrag wiederholte er mit Schreiben vom 23. September 2003 und wies auf das inzwischen ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2003 (2 C 23.02) hin.Die der Einbehaltung zugrundeliegende Klausel des Arbeitsvertrages sei, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 27. November 2001 - 5 LB 1309/01 - und das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 20. März 2003 - 2 C 23/02 - in einem gleichgelagerten Fall entschieden hätten, gemäß § 59 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG und § 59 Abs. 1 VwVfG iVm § 134 BGB nichtig.
Er wiederholt seinen bisherigen Vortrag und verteidigt unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2003 - 2 C 23.02 - das Urteil des Verwaltungsgerichts.
Er verstößt nicht gegen das Verbot, eine hoheitliche Entscheidung ohne entsprechende gesetzliche Ermächtigung von wirtschaftlichen Gegenleistungen abhängig zu machen ("Koppelungsverbot", Verbot des Verkaufes von Hoheitsakten, vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 20.03.2003 - 2 C 23.02 -, NVwZ-RR 2003, 874 = Nds. VBl. 2003, 236 = Buchholz 316, § 54 VwVfG, Nr. 14; Holthaus, Die gekaufte Verbeamtung, JuS 2005, 531).
Danach wäre die Nebenabrede nichtig (BVerwG, Urt. v. 20.03.2003 - 2 C 23.02 -, a.a.O.).
- BVerwG, 27.01.2005 - 2 B 94.04
Arbeitsvertrag; beamtenrechtliche Streitigkeit; Verwaltungsrechtsweg.
Diese Rückgewähr folgt den Regeln des öffentlichen Rechts über die Erstattung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen, da die Zahlungen auf der Grundlage einer dem öffentlichen Recht zuzuordnenden Vereinbarung, nämlich der Nebenabrede in dem Arbeitsvertrag beruhten (vgl. Urteil vom 20. März 2003 - BVerwG 2 C 23.02 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 14 S. 2 mit Nachweisen).Dieser maßgebliche Vertragsgegenstand ist dem Beamtenrecht zuzuordnen (vgl. Urteil vom 20. März 2003 a.a.O., S. 3 mit Nachweisen).
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07
Verfassungsmäßigkeit der Abweisung einer Klage auf Rückzahlung einer Geldleistung …
Eine Revision gegen dieses Urteil wies das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 20. März 2003 (BVerwG 2 C 23/02 - juris) zurück.Auch wenn das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem angegriffenen Urteil also zu einer anderen Auslegung der Nebenabrede gekommen sein sollte als das Bundesverwaltungsgericht, so ist es hiermit dennoch nicht in einer "Rechtsfrage" von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen, wie dies § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO voraussetzt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20. März 2003 - BVerwG 2 C 23/02 -, juris, Rn. 22;… Beschluss vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164/90 -, juris, Rn. 10;… Beschluss vom 16. November 1989 - BVerwG 8 CB 73/89 -, juris, Rn. 3 jeweils mit weiteren Nachweisen).
- VG Lüneburg, 18.01.2006 - 1 A 106/04
Anspruch auf Rückerstattung der aus nichtiger Verknüpfung mit einer Zusicherung …
Die öffentlich-rechtliche Rechtsnatur des Zahlungs- und damit auch des Erstattungsanspruchs, der die Rechtsnatur des entsprechenden Leistungsanspruchs teilt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14 m. w. N.), beruht auf der engen Verknüpfung mit der Zusicherung der späteren Übernahme der Klägerin in das Beamtenverhältnis, die maßgebender Vertragsgegenstand ist.Denn Unklarheiten des allein von der Beklagten formulierten und der Klägerin vorformuliert angebotenen Vertragsinhalts gehen zu Lasten der Beklagten (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14 m. w. N.).
Der Zuordnung des Leistungs- bzw. Erstattungsanspruchs zum öffentlichen Recht auf der Grundlage der streitgegenständlichen Nebenabrede mit der Folge der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs steht zudem nicht entgegen, dass der Arbeitsvertrag im Übrigen dem privatrechtlichen Bereich zuzuordnen ist (vgl. auch zum Folgenden BVerwG, Beschl. v. 27.1.2005 - BVerwG 2 B 94/04 -, DVBl. 2005, 516; Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14 S. 3 jeweils m. w. N.).
Die Voraussetzungen für den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch sind dem Grunde nach gegeben, da die Auslegung des Vertrages ergibt, dass die Zahlungen der Klägerin als Gegenleistung für die Zusicherung der späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis vereinbart worden sind und eine solche Verknüpfung, die nach § 56 Abs. 1 VwVfG, § 1 Abs. 1 NVwVfG einen Austauschvertrag im engeren Sinne darstellt, gegen das in § 56 Abs. 1 Satz 2 VwVfG normierte Koppelungsverbot verstößt und in Anwendung von § 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG nichtig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14).
Auch steht der Geltendmachung des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen, wenn - wie hier - der Beklagten die Rückabwicklung der ihr erbrachten Leistung nicht möglich ist, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die das Rückforderungsbegehren als besonders treuwidrig erscheinen lassen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14).
- VG Lüneburg, 25.04.2006 - 1 A 14/06
Nichtigkeit von Zahlungen angestellter Lehrer an das Land - gezahlt für das …
Die öffentlich-rechtliche Rechtsnatur des Zahlungs- und damit auch des Erstattungsanspruchs, der die Rechtsnatur des entsprechenden Leistungsanspruchs teilt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14 m. w. N.), beruht auf der engen Verknüpfung mit der Zusicherung der späteren Übernahme der Klägerin in das Beamtenverhältnis, die maßgebender Vertragsgegen-stand ist.Denn Unklarheiten des allein von der Beklagten formulierten und der Klägerin vorformuliert angebotenen Vertragsinhalts gehen zu Lasten der Beklagten (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14 m. w. N.).
Der Zuordnung des Leistungs- bzw. Erstattungsanspruchs zum öffentlichen Recht auf der Grundlage der streitgegenständlichen Nebenabrede mit der Folge der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs steht zudem nicht entgegen, dass der Arbeitsvertrag im Übrigen dem privatrechtlichen Bereich zuzuordnen ist (vgl. auch zum Folgenden BVerwG, Beschl. v. 27.1.2005 - BVerwG 2 B 94/04 -, DVBl. 2005, 516; Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14 S. 3 jeweils m. w. N.).
Die Voraussetzungen für den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch sind dem Grunde nach gegeben, da die Auslegung des Vertrages ergibt, dass die Zahlungen der Klägerin als Gegenleistung für die Zusicherung der späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis vereinbart worden sind und eine solche Verknüpfung, die nach § 56 Abs. 1 VwVfG, § 1 Abs. 1 NVwVfG einen Austauschvertrag im engeren Sinne darstellt, gegen das in § 56 Abs. 1 Satz 2 VwVfG normierte Koppelungsverbot verstößt und in Anwendung von § 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG nichtig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14).
Auch steht der Geltendmachung des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen, wenn - wie hier - der Beklagten die Rückabwicklung der von ihr erbrachten Leistung nicht möglich ist, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die das Rückforderungsbegehren als besonders treuwidrig erscheinen lassen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14).
- VG Lüneburg, 29.03.2006 - 1 A 20/06
Rückerstattung von Zahlungen - entrichtet für die Zusicherung späterer …
Die öffentlich-rechtliche Rechtsnatur des Zahlungs- und damit auch des Erstattungsanspruchs, der die Rechtsnatur des entsprechenden Leistungsanspruchs teilt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14 m. w. N.), beruht auf der engen Verknüpfung mit der Zusicherung der späteren Übernahme der Klägerin in das Beamtenverhältnis, die maßgebender Vertragsgegen-stand ist.Denn Unklarheiten des allein von der Beklagten formulierten und der Klägerin vorformuliert angebotenen Vertragsinhalts gehen zu Lasten der Beklagten (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14 m. w. N.).
Der Zuordnung des Leistungs- bzw. Erstattungsanspruchs zum öffentlichen Recht auf der Grundlage der streitgegenständlichen Nebenabrede mit der Folge der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs steht zudem nicht entgegen, dass der Arbeitsvertrag im Übrigen dem privatrechtlichen Bereich zuzuordnen ist (vgl. auch zum Folgenden BVerwG, Beschl. v. 27.1.2005 - BVerwG 2 B 94/04 -, DVBl. 2005, 516; Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14 S. 3 jeweils m. w. N.).
Die Voraussetzungen für den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch sind dem Grunde nach gegeben, da die Auslegung des Vertrages ergibt, dass die Zahlungen der Klägerin als Gegenleistung für die Zusicherung der späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis vereinbart worden sind und eine solche Verknüpfung, die nach § 56 Abs. 1 VwVfG, § 1 Abs. 1 NVwVfG einen Austauschvertrag im engeren Sinne darstellt, gegen das in § 56 Abs. 1 Satz 2 VwVfG normierte Koppelungsverbot verstößt und in Anwendung von § 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG nichtig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14).
Auch steht der Geltendmachung des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen, wenn - wie hier - der Beklagten die Rückabwicklung der von ihr erbrachten Leistung nicht möglich ist, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die das Rückforderungsbegehren als besonders treuwidrig erscheinen lassen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 20.3.2003, BVerwG 2 C 23.02 -, Buchholz § 54 VwVfG, Nr. 14).
- BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04
Familienzuschlag für das dritte und weitere Kind; Kindergeld; Auslegung eines …
Das Revisionsgericht ist an die Auslegung einer Willenserklärung durch die Tatsacheninstanz gebunden (§ 137 Abs. 2 VwGO), es sei denn, dass die Auslegung einen Rechtsirrtum, einen Verstoß gegen allgemein anerkannte Erfahrungssätze, gegen Denkgesetze oder gegen Auslegungsregeln erkennen lässt (stRspr; Urteile vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 28.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 40 S. 31 , vom 20. März 2003 - BVerwG 2 C 23.02 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 14 S. 1 und vom 28. Mai 2003 - BVerwG 8 C 6.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 56 S. 100 jeweils m. w. N.). - BVerwG, 29.08.2007 - 2 B 47.07 Anknüpfend an diese Ausführungen wirft die Beschwerde als rechtsgrundsätzlich der Sache nach folgende Frage auf: In welchem Verhältnis steht bei behördlicherseits vorformulierten öffentlich-rechtlichen Verträgen, bei denen mehreren Auslegungen möglich sind, die im Urteil des Senats vom 20. März 2003 BVerwG 2 C 23.02 (Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 14) formulierte "Unklarheitsregel", wonach etwaige Unklarheiten des allein von der Behörde formulierten und dem Bürger vorformuliert angebotenen Vertragsinhalt zu Lasten der Behörde gehen, zu jener anderen Regel, wonach bei mehreren Auslegungsmöglichkeiten eines Vertrages diejenige zu wählen ist, die nicht zur Nichtigkeit führt? Ist insbesondere der Unklarheitsregel Vorrang einzuräumen?.
5 Weil der Wortlaut als falsa demonstratio des übereinstimmend Gewollten seine Bedeutung für die Auslegung verloren hat, besteht auch die geltend gemachte Divergenz zum Urteil des Senats vom 20. März 2003 BVerwG 2 C 23.02 (…a.a.O.) nicht.
Der mitgeteilte Satz aus dem Urteil vom 20. März 2003 BVerwG 2 C 23.02 (…a.a.O.) gilt nur für behördliche Äußerungen, bei denen wegen ihres unklaren Wortlauts ein eindeutiges, von beiden Vertragsparteien geteiltes Verständnis nicht zu ermitteln ist.
- BVerwG, 26.09.2007 - 2 B 91.07
- BVerwG, 20.06.2007 - 2 B 38.07
- BVerwG, 05.07.2007 - 2 B 46.07
- BVerwG, 05.07.2007 - 2 B 41.07
- BVerwG, 05.07.2007 - 2 B 49.07
- BVerwG, 19.09.2007 - 2 B 88.07
- BVerwG, 26.09.2007 - 2 B 90.07
- BVerwG, 26.09.2007 - 2 B 89.07
- BVerwG, 26.09.2007 - 2 B 99.07
- VGH Bayern, 18.12.2008 - 4 BV 07.3067
Städtebaulicher Vertrag (Folgekostenvertrag); Straßenbaumaßnahme (bereits …
- BVerwG, 26.09.2007 - 2 B 95.07
- BVerwG, 26.09.2007 - 2 B 96.07
- BVerwG, 26.09.2007 - 2 B 92.07
- BVerwG, 26.09.2007 - 2 B 97.07
- BVerwG, 26.09.2007 - 2 B 98.07
- BVerwG, 26.09.2007 - 2 B 94.07
- BVerwG, 11.09.2008 - 2 B 69.07
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2005 - 2 A 10701/05
öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, rechtsgrundlose …
- VG Stade, 23.02.2006 - 3 A 2018/04
Erstattung wegen Unwirksamkeit eines BAT-Anstellungsvertrages; Angestellter; …
- BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 48.07
- BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 54.07
- BVerwG, 01.09.2004 - 10 C 1.04
Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Wertermittlung; …
- BVerwG, 27.01.2005 - 2 B 89.04
- BVerwG, 27.01.2005 - 2 B 78.04
- BVerwG, 27.01.2005 - 2 B 80.04
- BVerwG, 27.01.2005 - 2 B 81.04
- BVerwG, 27.01.2005 - 2 B 93.04
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2006 - 10 B 13.05
§ 124 Abs 3 S 1 BauGB, § 133 Abs 3 S 2 BauGB, § 2 Abs 2 VwVfG …
- BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 45.07
- VGH Hessen, 15.04.2008 - 2 C 2035/06
Planfeststellung für den Neubau einer Tank- und Rastanlage an einer …
- BVerwG, 05.07.2007 - 2 B 39.07
- BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 53.07
- BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 44.07
- BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 42.07
- BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 43.07
- BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 40.07
- BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 50.07
- BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 51.07
- VGH Bayern, 16.11.2009 - 4 BV 07.1902
Gleichbehandlungsgrundsatz bei Erschließungskosten
- LAG Niedersachsen, 19.04.2005 - 13 Sa 1385/04
Arbeitsvertragliche Nebenabrede und öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
- BVerwG, 27.06.2006 - 5 B 108.05
- OVG Thüringen, 20.08.2008 - 3 KO 1021/04
Zur Frage eines Erstattungsanspruchs des Trägers des Rettungsdienstes gegen die …
- OLG Saarbrücken, 03.07.2003 - 5 W 125/03
Absehen von der Anordnung der Abschiebungshaft: Glaubhaftmachung des …
- BVerwG, 30.01.2006 - 3 B 146.05
- BVerwG, 26.06.2007 - 2 B 52.07
- VGH Bayern, 28.01.2008 - 8 BV 05.2923
Unentgeltliche Übernahme der Räumpflicht eines Anliegers durch Gemeinde …
- OVG Niedersachsen, 22.09.2006 - 2 LB 1790/01
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Abwälzungsanspruch; Beihilfe: …
- VG Gelsenkirchen, 23.07.2008 - 1 K 260/07
Polizei, Beamte, I. Säule, Laufbahn, Aufstieg, prüfungsfrei, Óberleitung, …
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.2003 - 2 A 11188/03
Kosten für Klassenfahrt müssen auch bei Krankheit übernommen werden // Anmeldung …
- VG Stade, 23.02.2006 - 3 A 414/05
Zur Frage der Verjährung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs ( …
- BVerwG, 27.06.2002 - 2 B 11.02
- VG Berlin, 09.11.2007 - 14 V 70.06
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