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   BVerwG, 20.06.1969 - VII C 166.66   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 32, 204
  • NJW 1969, 1684



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87  

    nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2

    Die Parkuhr als Verkehrseinrichtung (§ 43 I StVO) begründet ein modifiziertes Haltverbot des Inhalts, daß entsprechend der Regelung des § 13 StVO nur zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen oder während des Laufens der Uhr gehalten werden darf, wie der Senat mehrfach ausgesprochen hat (vgl. BVerwGE 58, 326 [328] = NJW 1980, 850 sowie zu § 16 Ill StVO 1956 das Urt. v. 20.6. 1969, BVerwGE 32, 204 [206] = NJW 1969, 1684; ebenso BGH, NJW 1983, 1071; vgl. ferner BVerfG, NJW 1965, 2395).
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69  

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Die Anlage zur Straßenverkehrs-Ordnung, die selbst auch Rechtsnormcharakter besitzt (BVerwGE 32, 204 ), sagt jedenfalls unter A I b) Abs. 2 Nr. 13 b) lediglich, daß die weiße Markierung nach Bild 30 d der Kennzeichnung, Erweiterung oder Einschränkung eines gesetzlichen Parkverbots dient.
  • BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82  
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  • BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 26.78  

    Parkuhr - §§ 5b, 6a StVG, Verhältnismäßigkeit

    Denn der mittels der Parkuhr bereitgestellte Kontrollmechanismus macht die parkraumverteilende und -zuteilende Funktion dieser Einrichtung, von der der parkende Kraftfahrer profitiert, überhaupt erst möglich (vgl. BVerwGE 32, 204 [206, 207]).
  • OVG Hamburg, 28.07.2009 - 3 Bf 126/06  

    Sicherstellung eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs; Verhältnismäßigkeit

    Ebenso sei höchstrichterlich anerkannt, dass das Besetzen des Parkraums über die zulässige Parkzeit hinaus zu vermehrter Parkplatzsuche durch andere Autofahrer führe und damit auch den fließenden Verkehr beeinträchtige (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.6.1969, BVerwGE 32, 204, 205 f.).
  • OVG Hamburg, 27.11.2009 - 3 Bf 36/06  

    Kostentragungspflicht für ein abgeschlepptes Fahrzeug eines Handwerkerbetriebes

    Das Fahrzeug des Klägers beeinträchtigte die Leichtigkeit des fließenden Straßenverkehrs, weil es rechtswidrig und über einen nicht bloß kurzen Zeitraum eine bewirtschaftete Parkraumfläche besetzt hielt, die auf diese Weise anderen potentiell dort parkberechtigten Verkehrsteilnehmern entzogen wurde, was in Gebieten mit Parkraumnot (wie der L. Straße ) zu vermehrter Parkplatzsuche durch andere Autofahrer führt und dadurch die Leichtigkeit des fließenden Verkehrs beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.6.1969, BVerwGE 32, 204, 205).
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70  

    GG Art. 25, Art. 100 Abs. 2; StVG § 6 Abs. 1 Nr. 3; StVO §

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  • BVerwG, 12.12.1969 - VII C 76.68  

    Bayerisches Straßen- und Wegegesetz vom 11.7.1958 Art. 14; FStrG § 7; GG

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  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 67.68  

    StVO §§ 1, 4, 16, 41, 45; StVZO § 17

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  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1992 - 10 S 3230/91  

    Mit Auflagen verbundene Genehmigung zum gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren

    Die Behörde ist daher nicht berechtigt, schon die Erteilung einer Erlaubnis mit einer Auflage zu verknüpfen, die lediglich der Erleichterung der ihr obliegenden Aufsicht dient (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.6.1969, BVerwGE 32, 204, 206; Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl., 1986, S. 415).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1998 - 13 B 1488/97  

    Straßenverkehrsrecht: Taxiunternehmern im Zusammenhang mit der Überprüfung der

  • BVerwG, 15.11.1976 - 7 B 121.76  
  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 19.71  
  • BVerwG, 08.09.1972 - VII C 8.71  
  • BVerwG, 07.01.1974 - VII B 32.73  
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