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   BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 6.00   

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https://dejure.org/2001,726
BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 6.00 (https://dejure.org/2001,726)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2001 - 5 C 6.00 (https://dejure.org/2001,726)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 5 C 6.00 (https://dejure.org/2001,726)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Hilfe zur Erziehung - Sorgerecht - Entziehung des Sorgerechts - Jugendhilfe - Klagebefugnis - Aufenthaltsbestimmungsrecht - Elternrecht

  • Judicialis

    SGB VIII § 27; ; SGB VIII § 33; ; SGB VIII § 38 a.F.; ; SGB VIII § 39; ; VwGO § 42 Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1632; ; BGB § 1666

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kinder- und Jugendhilferecht - Elternrecht und Hilfe zur Erziehung; Hilfe zur Erziehung, Recht auf - als Teil des Sorgerechts; Klagebefugnis des Sorgerechtsinhabers bei Gewährung von Jugendhilfe an Pflegeeltern; Sorgerecht und Recht auf Hilfe zur Erziehung; -, Entziehung ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Klagebefugnis des Sorgerechtsinhabers bei Gewährung von Jugendhilfe an Pflegeeltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 232
  • NVwZ 2002, 612 (Ls.)
  • FamRZ 2002, 668
  • DVBl 2002, 356 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 02.06.1999 - 1 BvR 1689/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines Herausgabeverlangens der

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 6.00
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde der Klägerin nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 2. Juni 1999 - 1 BvR 1689/96 - in: FamRZ 1999, S. 1417).
  • BVerwG, 15.12.2016 - 5 C 35.15

    Aufgabe; Bedarf; Bedarfsdeckung; Beendigung der Leistung; Beginn der Leistung;

    Das gilt etwa für die Hilfe zur Erziehung im Sinne von § 27 SGB VIII, die wegen der alleinigen Anspruchsberechtigung des oder der Personensorgeberechtigten gegen deren Willen grundsätzlich nicht gewährt werden darf (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2001 - 5 C 6.00 - Buchholz 436.511 § 39 SGB VIII/KJHG Nr. 2, S. 4 f. und vom 14. November 2013 - 5 C 34.12 - BVerwGE 148, 242 Rn. 35; Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, Stand Januar 2017, § 27 Rn. 23).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2017 - 7 A 11296/17

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit bei Beendigung einer

    Zwar setzt eine Hilfemaßnahme nach § 27 SGB VIII einen Antrag oder doch das Einverständnis des oder der Personensorgeberechtigten voraus (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2001 - 5 C 6.00 - FEVS 53, 105 [109]).
  • BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch einen auf

    Die gerichtliche Kontrolle der Entscheidungen des Jugendamts über die Gewährung öffentlicher Hilfen obliegt de lege lata nicht den Familiengerichten, sondern den Verwaltungsgerichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2001 - 5 C 6/00 -, juris, Rn. 11; Coester, in: Staudinger, 2009, § 1666a, Rn. 13; Olzen, in: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 6. Auflage, 2012, § 1666, Rn. 177).
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