Rechtsprechung
   BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 8.06   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 6
    Kollektivverfolgung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsvermutung; Nationalsozialismus; Jude; "Halbjude"; "Mischling ersten Grades"; "Mischling zweiten Grades"; Beweislage; Erkenntnisstand; Erkenntnismittel; Beweismaß.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • NWB SteuerXpert START

    VermG § 1 Abs. 6

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 6
    Offene Vermögensfragen - Kollektivverfolgung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsvermutung; Nationalsozialismus; Jude; "Halbjude"; "Mischling ersten Grades"; "Mischling zweiten Grades"; Beweislage; Erkenntnisstand; Erkenntnismittel; Beweismaß

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Kollektivverfolgung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsvermutung; Nationalsozialismus; Jude; "Halbjude"; "Mischling ersten Grades"; "Mischling zweiten Grades"; Beweislage; Erkenntnisstand; Erkenntnismittel; Beweismaß

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ob jemand als kollektivverfolgt i.S.d. VermG einzustufen ist, ist nach den Erkenntnissen zum Zeitpunkt des Nationalsozialismus zu beurteilen

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 128, 76
  • BVerwGE 129, 76
  • NJ 2008, 141



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BVerwG, 15.01.2010 - 8 B 63.09  

    Wirksamkeit einer Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche; Angabe eines

    Eine Divergenz zu der in der Beschwerde allein angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2007 - BVerwG 8 C 8.06 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 43) liegt nicht vor.

    Dabei hat es namentlich auf die Urteile vom 21. Juni 2007 - BVerwG 8 C 8.06 - (LKV 2008, 33, juris Rn. 36) und vom 28. November 2007 - BVerwG 8 C 12.06 - (LKV 2008, 364 ff. ) Bezug genommen.

    Da das Verwaltungsgericht mithin den mit der Beschwerde bezeichneten Rechtssatz nicht aufgestellt hat, weicht das angegriffene Urteil nicht von dem in der Beschwerde allein angegebenen Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 21. Juni 2007 - BVerwG 8 C 8.06 - (a.a.O.) ab und kann somit auch nicht auf einer Abweichung davon beruhen.

  • VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 109/11  

    Rückübertragungsrecht

    Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2007 - 8 C 8.06 -, wonach ... nicht zum Personenkreis der Kollektivverfolgten gehöre, weil zur Zeit des Nationalsozialismus keine Erkenntnisse vorgelegen hätten, dass er "Mischling 1. Grades" gewesen sei, und heutige Erkenntnisquellen nicht zu berücksichtigen seien, sei nicht zu folgen.

    Nachdem die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2007 - 8 C 8.06 - ergangen war, hat der Prozessbevollmächtigte der Kläger mit Schriftsatz vom 17. April 2008 die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2007 - 8 C 8.06 - entfaltet keine Rechtskraftwirkung gemäß § 121 VwGO, da es im vorliegenden Verfahren um ein Grundstück geht, welches in dem Verfahren 8 C 8.06 nicht Streitgegenstand war.

  • VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 110/11  

    Rückübertragungsrecht

    Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2007 - 8 C 8.06 -, wonach ... nicht zum Personenkreis der Kollektivverfolgten gehöre, weil zur Zeit des Nationalsozialismus keine Erkenntnisse vorgelegen hätten, dass er "Mischling 1. Grades" gewesen sei, und heutige Erkenntnisquellen nicht zu berücksichtigen seien, sei nicht zu folgen.

    Nachdem die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2007 - 8 C 8.06 - ergangen war, hat der Prozessbevollmächtigte der Kläger mit Schriftsatz vom 17. April 2008 die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2007 - 8 C 8.06 - entfaltet keine Rechtskraftwirkung gemäß § 121 VwGO, da es im vorliegenden Verfahren um ein Grundstück geht, welches in dem Verfahren 8 C 8.06 nicht Streitgegenstand war.

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  • BVerwG, 27.09.2012 - 8 B 22.12  
    Die Beklagte behauptet zwar, dass die Annahme des Verwaltungsgerichts, der Rechtsvorgänger der Kläger habe als "Mischling ersten Grades" zur Zeit der NS-Herrschaft zum Personenkreis der Kollektivverfolgten im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Buchst. b REAO gehört, von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2007 - BVerwG 8 C 8.06 - (BVerwGE 129, 76) abweiche.

    Soweit in der Beschwerdebegründung ausgeführt wird, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 21. Juni 2007 (a.a.O.) entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts "eine Rechtskraftwirkung gemäß § 121 VwGO" entfalte, ist ebenfalls kein Zulassungsgrund gemäß § 132 Abs. 2 VwGO bezeichnet und dargelegt worden.

  • BVerwG, 27.09.2012 - 8 B 23.12  
    Die Beklagte behauptet zwar, dass die Annahme des Verwaltungsgerichts, der Rechtsvorgänger der Kläger habe als "Mischling ersten Grades" zur Zeit der NS-Herrschaft zum Personenkreis der Kollektivverfolgten im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Buchst. b REAO gehört, von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2007 - BVerwG 8 C 8.06 - (BVerwGE 129, 76) abweiche.

    Soweit in der Beschwerdebegründung ausgeführt wird, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 21. Juni 2007 (a.a.O.) entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts "eine Rechtskraftwirkung gemäß § 121 VwGO" entfalte, ist ebenfalls kein Zulassungsgrund gemäß § 132 Abs. 2 VwGO bezeichnet und dargelegt worden.

  • BVerwG, 29.07.2010 - 8 B 105.09  

    Entschädigung für ein während der nationalsozialistischen Zeit verfolgtes

    Soweit das Verwaltungsgericht den Anteil der Klägerin in Höhe von 24, 7 % des Kapitals nicht berücksichtigt hat, weil die Klägerin insoweit nach außen nicht in Erscheinung getreten sei, missversteht es offensichtlich das Urteil des Senats vom 21. Juni 2007 - BVerwG 8 C 8.06 - (BVerwGE 129, 76 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 43 S. 50 Rn. 42).
  • BVerwG, 29.07.2010 - 8 B 106.09  

    Entschädigung für ein während der nationalsozialistischen Zeit verfolgtes

    Soweit das Verwaltungsgericht den Anteil der Klägerin in Höhe von 24, 7 % des Kapitals nicht berücksichtigt hat, weil die Klägerin insoweit nach außen nicht in Erscheinung getreten sei, missversteht es offensichtlich das Urteil des Senats vom 21. Juni 2007 - BVerwG 8 C 8.06 - (BVerwGE 129, 76 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 43 S. 50 Rn. 42).
  • BVerwG, 29.07.2010 - 8 B 109.09  
    Soweit das Verwaltungsgericht den Anteil der Klägerin in Höhe von 24, 7 % des Kapitals nicht berücksichtigt hat, weil die Klägerin insoweit nach außen nicht in Erscheinung getreten sei, missversteht es offensichtlich das Urteil des Senats vom 21. Juni 2007 - BVerwG 8 C 8.06 - (BVerwGE 129, 76 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 43 S. 50 Rn. 42).
  • VG Frankfurt/Oder, 04.06.2008 - 3 K 362/03  
    Der Restitutionsantrag muss danach in Bezug auf den oder die begehrten Vermögensgegenstände zumindest individualisierbar sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 2000 - 7 C 8.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 21 S. 17 m. w. N.; Urteil vom 21. Juni 2007 - 8 C 8/06 - BVerwGE 129, 76, 79).
  • VG Berlin, 24.01.2008 - 29 A 260.07  
    Zu diesem Personenkreis gehörten seit dem 30. Januar 1933 auch Mischlinge ersten Grades, also Menschen, die von zwei "der Rasse nach volljüdischen" Großeltern abstammten (§ 2 Abs. 2 Satz 1 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935, RGBl. I, 1333; BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - 8 C 8.06 - = ZOV 2007, 159).
  • VG Berlin, 09.07.2009 - 29 A 272.07  

    Restitution; mittelbare Unternehmensschädigung; dreifacher Durchgriff; jüdisches

  • VG Berlin, 09.07.2009 - 29 A 274.07  

    Restitution; mittelbare Unternehmensschädigung; dreifacher Durchgriff; jüdisches

  • VG Berlin, 09.07.2009 - 29 A 275.07  

    Doppelter Durchgriff; Anteilsschädigung; Schädigung einer Tochtergesellschaft;

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