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   BVerwG, 21.06.2012 - 5 B 53.11, 5 PKH 17.11   

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Wird zitiert von ...  

  • VG Augsburg, 27.11.2012 - Au 3 K 11.1865  

    Ausbildungsförderung; ausländische Ausbildung; ausländischer Ehegatte eines

    Dieser Personengruppe wird der Verbleib in ihrem Heimatland nicht zugemutet, so dass der dort erworbene und als berufsqualifizierend zu bewertende Ausbildungsabschluss "nur dann auch als im Bundesgebiet förderungsrechtlich beachtlicher Ausbildungsabschluss zu werten ist, wenn er hier als zu einer Berufsausübung befähigender, gleichwertiger Abschluss anerkannt ist" (vgl. BVerwG vom 10.4.2008 a.a.O.; OVG NRW vom 1.7.2011 Az. 12 A 1558/09 nachgehend BVerwG vom 21.6.2012 Az. 5 B 53/11; jeweils ).
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