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   BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 49.02   

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    GG Art. 3 Abs. 1

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    Bewilligung einer Ausgleichszulage für landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten - Gleichheitsgebot; Einbeziehung des Ehegatteneinkommens in die eine Betriebsförderung ausschließende Einkommensgrenze; Verwaltungsvorschriften; Ermessen; Willkür; Heilung des Gleichheitsverstoßes durch Zuerkennung der zu Unrecht versagten Zulage; Selbstbindung der Verwaltung wider Willen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Gleichheitsgebot; Einbeziehung des Ehegatteneinkommens in die eine Betriebsförderung ausschließende Einkommensgrenze; Verwaltungsvorschriften; Ermessen; Willkür; Heilung des Gleichheitsverstoßes durch Zuerkennung der zu Unrecht versagten Zulage; Selbstbindung der Verwaltung wider Willen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 118, 379
  • NJW 2004, 1265 (Ls.)
  • DVBl 2004, 131
  • DÖV 2004, 75
  • NVwZ 2004, 350



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Wird zitiert von ... (30)  

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2005 - 8 A 2947/03  

    Verkehrsrechtliche Freigabe eines zu einem Wohngrundstück führenden Weges

    Ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht besteht nicht (vgl. BVerwG, Urteile vom 21.8.2003 - 3 C 49.02 -, BVerwGE 118, 379, und vom 10.12.1969 - VIII C 104.69 -, BVerwGE 34, 278, 283; Gubelt, in: v. Münch/Kunig, GG, 5. Aufl. 2000, Art. 3 Rn. 42).

    Unabhängig davon darf die Verwaltung selbst von einer bestehenden rechtmäßigen Verwaltungspraxis in gleichgelagerten Fällen auch dann abweichen, wenn sie ihre bisherige Praxis aus willkürfreien Erwägungen generell aufgibt und durch eine andere, ebenfalls rechtmäßige Verwaltungspraxis ersetzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 21.8.2003 - 3 C 49.02 -, a.a.O., und vom 8.4.1997 - 3 C 6.95 -, BVerwGE 104, 220; OVG NRW, Beschluss vom 23.6.2005 - 8 B 1022/05 - Seibert, in: Festgabe 50 Jahre BVerwG, 2003, S. 535, 545).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2005 - 8 B 1575/05  

    Keinen Anspruch auf Erteilung einer Identitätsbescheinigung für ein

    Insbesondere unterliegen ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften deshalb keiner eigenständigen richterlichen Auslegung wie Rechtsnormen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.1.1996 - 11 C 5.95 -, NJW 1996, 1766; hierzu auch BVerwG, Urteil vom 21.8.2003 - 3 C 49.02 -, BVerwGE 118, 379, und Beschluss vom 11.10.1985 - 1 B 102.85 -, DVBl. 1986, 110).

    Das Bestehen eines Anspruchs der Antragstellerin auf Erteilung der begehrten Bescheinigung ist auch nicht deshalb überwiegend wahrscheinlich, weil das Verlangen einer Zulassung des Importprodukts im Exportstaat rechtswidrig, insbesondere willkürlich wäre und der darin liegende Gleichheitsverstoß - etwa wegen der geltend gemachten europarechtskonformen Auslegung des nationalen Pflanzenschutzrechts - nur durch eine nachträgliche Gleichbehandlung mit Importeuren im Herkunftsland zugelassener Produkte geheilt werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.8.2003 - 3 C 49.02 -, a.a.O.).

    Das folgt im Übrigen auch daraus, dass die Verwaltung eine Verwaltungspraxis jederzeit aus willkürfreien Erwägungen nicht nur modifizieren, sondern sogar generell aufgeben und durch eine andere Verwaltungspraxis ersetzen darf (vgl. BVerwG, Urteile vom 21.8.2003 - 3 C 49.02 -, a.a.O., und vom 8.4.1997 - 3 C 6.95 -, BVerwGE 104, 220; OVG NRW, Beschluss vom 27.9.2005 - 8 A 2947/03 - Seibert, in: Festgabe 50 Jahre BVerwG, 2003, S. 535, 545).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2008 - 13 A 2091/07  

    Spendenrecht - Geldgeber kann dezidierte Projektdokumentation fordern

    nur BVerwG, Urteile vom 21.8.2003 - 3 C 49.02 -, BVerwGE 118, 379, und vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, DVBl. 2004, 126.

    BVerfG, Beschluss vom 7.11.2006 - 1 BvL 10/02 -, BVerfGE 117, 1 (30) m. w. N.; speziell für das Zuwendungsrecht BVerwG, Urteil vom 21.8.2003 - 3 C 49.02 -, BVerwGE 118, 379.

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