Rechtsprechung
| BVerwG, 21.09.2011 - 3 B 56.11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 124a Abs. 3 S. 1
Teleologische Reduzierbarkeit des § 124a Abs. 3 S. 1 VwGO auf die Entbehrlichkeit eines eigenen Berufungsantrags als klärungsbedürftige Frage
Verfahrensgang
- VGH Hessen - 10 A 2298/10 11 A 2298/10
- VGH Hessen, 15.03.2011 - 10 A 2298/10
- BVerwG, 21.09.2011 - 3 B 56.11
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Saarland, 16.08.2012 - 3 B 183/12
Zum Anspruch von Schülern einer Förderschule auf Erteilung von …
zur Auslegung des Begehrens im Berufungsverfahren unter Berücksichtigung des schriftsätzlichen Vorbringens vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.09.2011 - 3 B 56/11 - , juris. - OVG Saarland, 04.06.2012 - 3 A 33/12
Wie sind Vorschriften über Eigenheimförderung auszulegen?
§ 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO verlangt mit dem Erfordernis eines "bestimmten Antrags" nicht, dass ein ausdrücklicher Berufungsantrag gestellt wird; dem Antragserfordernis wird regelmäßig entsprochen, wenn in dem einzureichenden Schriftsatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will; es genügt, wenn das Ziel des Rechtsmittels aus der Tatsache seiner Einlegung allein oder in Verbindung mit den während der Rechtsmittelfrist abgegebenen Erklärungen im Wege der Auslegung erkennbar ist (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 21.09.2011 - 3 B 56/11 - , juris).
