Rechtsprechung
| BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verbreitung ausländerfeindliche Thesen und Gewalttaten im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie
Verfahrensgang
- TDG Nord, 21.03.1996 - N 3 VL 41/95
- BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 113, 48
- NJW 1997, 2338
- NVwZ 1997, 1002 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08
Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot; …
Vielmehr ist dies auch dann der Fall, wenn ein Soldat das "Horst-Wessel-Lied" singt (Urteil vom 4. September 1980 BVerwG 2 WD 74.79 ), wenn er NS Gesten und Äußerungen verwendet, in dem er z.B. "Sieg Heil" ruft (Urteil vom 25. Januar 2000 BVerwG 2 WD 43.99 BVerwGE 111, 45 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 34 = NZWehrr 2000, 255) oder in der Öffentlichkeit den "Hitler Gruß" ausführt (…Urteil vom 25. Januar 2000 a.a.O. und Beschluss vom 29. August 2002 BVerwG 2 WDB 6, 02 ), wenn er die Massenmorde an Menschen jüdischen Glaubens während des NS Regimes ernsthaft in Zweifel zieht und den Angriff des Deutschen Reichs auf Polen leugnet (Urteil vom 20. Oktober 1999 BVerwG 2 WD 9.99 BVerwGE 111, 25 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 32 = NZWehrr 2000, 126 m.w.N.), wenn er im Unterkunftsbereich vor der NS Hakenkreuzfahne oder anderen NS Symbolen posiert und sich fotografieren lässt (…Urteil vom 12. Februar 2003 a.a.O.), im Dienst Ausdrücke verwendet, die auf Sympathien zum NS Regime und zur Waffen SS schließen lassen (Urteil vom 21. November 2000 BVerwG 2 WD 27.00 Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 34 = NZWehrr 2001, 171), wenn er die Erschießung und Vergasung von in Deutschland lebenden "Nichtariern" und damit Gewalttaten im Sinne der NS Ideologie propagiert (Urteil vom 22. Januar 1997 BVerwG 2 WD 24.96 BVerwGE 113, 48, = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 12 NZWehrr 1997, 161) oder wenn er einzelnen in Deutschland lebenden Bevölkerungsgruppen das Existenzrecht abspricht (Urteil vom 24. Januar 1984 BVerwG 2 WD 40.83 NZWehrr 1984, 167 ).Ruft ein Soldat durch sein dienstliches oder außerdienstliches Verhalten (z.B. durch die Verwendung menschenverachtender Formulierungen, vgl. Urteil vom 22. Januar 1997 a.a.O.) eine Erinnerung an die Verbrechen und Ideologien des NS Regimes wach oder gerät er sonst in den Verdacht, dass er das NS-Regime und dessen verbrecherische Ideologie und Politik rechtfertigt oder als Vorbild hinstellt, und hält er dies für unbegründet, ist er gehalten, glaubhaft diesem Eindruck aktiv entgegenzuwirken und unzweideutig darzutun, dass dieser Verdacht ungerechtfertigt ist (BVerfG, Urteil vom 22. Mai 1975 2 BvL 13/73 BVerfGE 39, 334 = NJW 1975, 1641).
- BVerwG, 18.11.2003 - 2 WDB 2.03
Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Einbehaltung von Dienstbezügen; …
Dementsprechend hat der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung mehrfach entschieden, dass eine Verletzung der in § 8 SG normierten Pflicht nicht nur dann vorliegt, wenn ein Soldat Propagandamaterial einer verfassungswidrigen Organisation wie einer NSDAP Auslandsorganisation verbreitet (Urteil vom 1. Juni 1983 BVerwG 2 WD 48.82 ); vielmehr ist dies auch dann der Fall, wenn ein Soldat das "Horst-Wessel-Lied" singt (Urteil vom 4. September 1980 BVerwG 2 WD 74.79 ), wenn er NS Gesten und Äußerungen verwendet, in dem er z.B. "Sieg Heil" ruft (Urteil vom 25. Januar 2000 BVerwG 2 WD 43.99 ) oder in der Öffentlichkeit den "Hitler Gruß" ausführt (Urteil vom 25. Januar 2000 BVerwG 2 WD 43.99 und Beschluss vom 29. August 2002 BVerwG 2 WDB 6, 02 ), wenn er die Massenmorde an Menschen jüdischen Glaubens während des NS Regimes ernsthaft in Zweifel zieht und den Angriff des Deutschen Reichs auf Polen leugnet (Urteil vom 20. Oktober 1999 BVerwG 2 WD 9.99 ), im Dienst Ausdrücke verwendet, die auf Sympathien zum NS Regime und zur Waffen SS schließen lassen (Urteil vom 21. November 2000 BVerwG 2 WD 27.00 ), wenn er die Erschießung und Vergasung von in Deutschland lebenden "Nichtariern" und damit Gewalttaten im Sinne der NS Ideologie propagiert (Urteil vom 22. Januar 1997 BVerwG 2 WD 24.96 , ) oder wenn er einzelnen in Deutschland lebenden Bevölkerungsgruppen das Existenzrecht abspricht (Urteil vom 24. Januar 1984 BVerwG 2 WD 40.83 ).Ruft ein Soldat durch sein dienstliches oder außerdienstliches Verhalten (z.B. durch die Verwendung menschenverachtender Formulierungen, vgl. Urteil vom 22. Januar 1997 BVerwG 2 WD 24.96 ) eine Erinnerung an die Verbrechen und Ideologie des NS Regimes wach oder gerät er sonst in den Verdacht, dass er das NS-Regime und dessen verbrecherische Ideologie und Politik rechtfertigt oder als Vorbild hinstellt, und hält er dies für unbegründet, ist er gehalten, glaubhaft diesem Eindruck aktiv entgegenzuwirken und unzweideutig darzutun, dass dieser Verdacht ungerechtfertigt ist.
- BVerwG, 23.01.1997 - 2 WD 37.96
Verfassungsrecht - Recht auf freie Meinungsäußerung
Durch die Einbringung einer solchen Schmähkritik in den dienstlichen Bereich und die Aushändigung an seine Kameraden hat der Soldat zwar nicht gegen die Pflichten nach §§ 7, 8, 10 Abs. 3 und 6, § 12 Satz 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 SG verstoßen (siehe hierzu Urteil vom 22. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 24.96 -), weil ihm eine eigene Meinungsäußerung nicht zweifelsfrei nachweisbar war; er hat jedoch die Pflicht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 SG verletzt, sich im dienstlichen Bereich achtungs- und vertrauensgerecht zu verhalten.Der Senat hat "gehässige und bornierte Auslassungen" eines Soldaten, die "mit polemischen Stellungnahmen zur Ausländerfrage oder mit berechtigter Kritik an Erscheinungen in diesem Staat" nichts zu tun haben, als schwerwiegende Pflichtverletzung gewertet (vgl. Urteil vom 24. Januar 1984 - BVerwG 2 WD 40.83 -, NZWehrr 1984, 167 (168)) und unter Bezugnahme auf das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 -, BVerfGE 2, 1 (12 f.)) mehrfach darauf hingewiesen, daß die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte bzw. die Würde des Menschen zu den grundlegenden Prinzipien der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gehören (…vgl. Urteile vom 24. Januar 1984 a.a.O., vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 -, BVerwGE 86, 321 (329), und vom 22. Januar 1997 a.a.O.).
Die Bundeswehr als Organ der Exekutive der Bundesrepublik Deutschland muß davon ausgehen können, daß sich die Soldaten in besonderer Weise zu den Grundrechten bekennen und für ihre Verwirklichung einsetzen (vgl. Urteil vom 22. Januar 1997 a.a.O.).
- BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11
Gericht degradiert Unteroffiziere wegen Misshandlung // Gefreiter wurde gefesselt …
Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten des Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (vgl. Urteil vom 22. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 48, 54). - BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Sie betreiben juristische Internetseiten?