Rechtsprechung
| BVerwG, 22.02.1996 - 9 B 14.96 |
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GG Art. 16a Abs. 1
Asylrecht: Abgrenzung zwischen Verfolgungsbetroffenheit aufgrund Gruppenverfolgung und Individualverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 30.06.1994 - 5 K 232/94
- OVG Saarland, 29.09.1995 - 3 R 50/95
- BVerwG, 22.02.1996 - 9 B 14.96
Zeitschriftenfundstellen
- DVBl 1996, 623
Wird zitiert von ... (33)
- BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95
Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer …
Dabei kann das Gericht den Rahmen der Gruppenbildung nach seiner tatsachengestützten Einschätzung enger ziehen mit der Folge, daß im Einzelfall die Nähe zu der verfolgungsbedrohten Gruppe die Regelvermutung eigener Verfolgung noch nicht begründet, sondern weitere Indizien für eine individuelle Betroffenheit hinzutreten müssen; zu berücksichtigen ist hierbei namentlich auch der fließende Übergang zwischen anlaßgeprüfter Einzelverfolgung und eher anlaßunabhängiger Kollektivverfolgung (vgl. dazu Beschluß vom 22. Februar 1996 - BVerwG 9 B 14.96 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1998 - 9 A 6597/95
Syrien, Kurden, Jesiden, Minderheiten, religiös motivierte Verfolgung, Mittelbare …
Die zugrundezulegenden Verfolgungsschläge, die, wie auch das Nds. OVG in dem genannten Urteil ausgeführt hat, vgl. Nds. OVG, Urteil vom 5. Februar 1997, a.a.O., S. 18, weder hochgerechnet noch durch Ansatz von Dunkelziffern erweitert werden können, eröffnen damit zur Überzeugung des Senats schon allein der Zahl und ihrem Verhältnis zur Gesamtbevölkerung der Yeziden nach allenfalls die - ggf. anlaßgeprägte - Möglichkeit gleichartiger, auch an die Religionszugehörigkeit geknüpfter Taten und können bei entsprechend glaubhaftem Vorbringen im Einzelfall die Annahme einer Individualverfolgung begründen, vgl. zur "„Einzelverfolgung wegen Gruppenangehörigkeit": BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1991, a.a.O., S. 234; Beschluß vom 29. November 1996, a.a.O.; Beschluß vom 22. Februar 1996, - 9 B 14.96 -, DVBl 1996, 623 f.; Urteil vom 20. Juni 1995, a.a.O.; Urteil vom 5. November 1991, aa.O.; Urteil vom 23. Juli 1991, a.a.O.; Urteil vom 30. Oktober 1984, a.a.O., sie sind jedoch nicht geeignet, die aktuelle Gefahr der Betroffenheit jeder Yezidenfamilie, geschweige denn jedes einzelnen Mitglieds der Yeziden zu belegen. - OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Indien; Punjab; Sikh; Khalistan Commando …
Zu berücksichtigen ist hierbei auch der fließende Übergang zwischen anlassgeprägter Einzelverfolgung und eher anlassunabhängiger Kollektivverfolgung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1996 - 9 B 14/96 - zitiert nach juris -).
- VGH Baden-Württemberg, 03.11.2011 - A 8 S 1116/11
Verfolgung von Tibetern in China
Löst die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Volks- oder Berufsgruppe oder zum Kreis der Vertreter einer bestimmten politischen Richtung, wie hier, nicht bei jedem Gruppenangehörigen unterschiedslos und ungeachtet sonstiger individueller Besonderheiten, sondern - jedenfalls in manchen Fällen - nur nach Maßgabe weiterer individueller Eigentümlichkeiten die Verfolgung des Einzelnen aus, so kann hiernach eine "Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit" vorliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.02.1996 - 9 B 14.96 - DVBl 1996, 623 m.w.N.). - VGH Hessen, 03.02.1999 - 7 UE 655/97
Rücknahmefiktion für Asylantrag bei Reise in den Verfolgerstaat - Geltung im …
Das Merkmal, das seinen Träger als Angehörigen einer missliebigen Gruppe ausweist, ist in Fällen einer möglichen Individualverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit für den Verfolgerstaat nämlich nur ein - wenn auch im Vordergrund stehendes - Element seines Feindbildes, welches jedoch erst beim Hinzutreten weiterer Umstände, die den Schutzsuchenden in den Augen des Verfolgerstaats belasten - hier etwa der Zugehörigkeit zu einem sachlich oder persönlich näher begrenzten Kreis innerhalb der albanischen Volkszugehörigen aus dem Kosovo -, eine Verfolgung zwar nicht unterschiedslos und ungeachtet sonstiger individueller Besonderheiten, aber doch in manchen Fällen nach Maßgabe weiterer Eigentümlichkeiten des Betroffenen auslöst (BVerwG, B. v. 22.02.1996 - 9 B 14.96 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 184). - BVerwG, 08.02.2000 - 9 B 4.00 Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt sich ferner nicht im Hinblick auf die von der Beschwerde noch angeführte Rechtsprechung zur sogenannten "Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit" (vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluß vom 22. Februar 1996 - BVerwG 9 B 14.96 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 184 m.w.N.).
- VGH Hessen, 02.03.1998 - 7 UE 868/96
Keine Gruppenverfolgung der Kosovo-Albaner in der serbischen Provinz Kosovo; …
Das Merkmal, das seinen Träger als Angehörigen einer mißliebigen Gruppe ausweist, ist in Fällen einer möglichen Individualverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit für den Verfolgerstaat nämlich nur ein - wenn auch im Vordergrund stehendes - Element seines Feindbildes, welches jedoch erst beim Hinzutreten weiterer Umstände, die den Schutzsuchenden in den Augen des Verfolgerstaats belasten, - hier etwa der Zugehörigkeit zu einem sachlich oder persönlich näher begrenzten Kreis innerhalb der albanischen Volkszugehörigen aus dem Kosovo - eine Verfolgung zwar nicht unterschiedslos und ungeachtet sonstiger individueller Besonderheiten, aber doch in manchen Fällen nach Maßgabe weiterer Eigentümlichkeiten des Betroffenen auslöst (BVerwG, B. v. 22.02.1996 - 9 B 14.96 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 184). - VG München, 03.08.2010 - M 16 K 10.30414
Yezide aus ... (Niniveh); Stattgabe wegen Verfolgung durch nichtstaatliche …
Die Prognose einer Einzelverfolgung, die neben anderen die Verfolgungsgefahr auslösenden Umständen auch die Zugehörigkeit zu einer dem Verfolger missliebigen Gruppe berücksichtigt, setzt nicht voraus, dass die Verfolgung von Angehörigen dieser Gruppe bereits eine Dichte erreicht hat, die die Annahme einer Gruppenverfolgung rechtfertigt (BVerwG vom 22.2.1996 DVBl 1996, 623, 624).Sie stellt sich als "Einzelverfolgung in Anknüpfung an die Gruppenzugehörigkeit" dar, die dadurch gekennzeichnet ist, dass er neben der bloßen Gruppenzugehörigkeit weitere individualisierende Merkmale aufweist (BVerwG v. 22.2.1996 DVBl 1996, 623).
- VGH Hessen, 03.03.1998 - 7 UE 869/96
Echtheitsüberprüfung ausländischer Gerichtsurteile im Asylverfahren; Jugoslawien: …
Das Merkmal, das seinen Träger als Angehörigen einer mißliebigen Gruppe ausweist, ist in Fällen einer möglichen Individualverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit für den Verfolgerstaat nämlich nur ein - wenn auch im Vordergrund stehendes - Element seines Feindbildes, welches jedoch erst beim Hinzutreten weiterer Umstände, die den Schutzsuchenden in den Augen des Verfolgerstaats belasten, - hier etwa der Zugehörigkeit zu einem sachlich oder persönlich näher begrenzten Kreis innerhalb der albanischen Volkszugehörigen aus dem Kosovo - eine Verfolgung zwar nicht unterschiedslos und ungeachtet sonstiger individueller Besonderheiten, aber doch in manchen Fällen nach Maßgabe weiterer Eigentümlichkeiten des Betroffenen auslöst (BVerwG, B. v. 22.02.1996 - 9 B 14.96 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 184). - BVerwG, 05.05.2003 - 1 B 234.02 Die von der Beschwerde erwähnten Ausführungen zur Verfolgungsdichte und zum Verfolgungsprogramm beziehen sich nur auf eine alle Gruppenmitglieder erfassende gruppengerichtete Verfolgung, schließen es aber nicht aus, dass die Zugehörigkeit des Betroffenen zu einer dem Verfolger missliebigen Gruppe im Rahmen der "Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit" berücksichtigt wird (vgl. zu dieser Abgrenzung Beschluss vom 22. Februar 1996 BVerwG 9 B 14.96 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 184 = AuAS 1996, 154 m.w.N.).
- VG Oldenburg, 05.02.2002 - 1 A 4782/99
Aserbaidschan, Armenier, Aserbaidschaner, Staatenlose, Staatsangehörigkeit …
- VG Göttingen, 05.12.2006 - 2 A 130/05
Politische Verfolgung von Christen im Irak; Christ: (keine Gruppenverfolgung im …
- VG Oldenburg, 12.02.2002 - 1 A 3457/99
Russland, Karbadinen, Tschetschenien, Bürgerkrieg, Bewaffnete …
- OVG Thüringen, 19.04.2001 - 3 ZKO 888/98
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht, Verwaltungsprozessrecht; grundsätzliche …
- BVerwG, 29.11.1996 - 9 B 672.96
- BVerwG, 29.11.1996 - 9 B 445.96
- VG Lüneburg, 12.07.2005 - 4 A 130/03
Kein Abschiebungsverbot für Roma aus dem Kosovo; Abschiebungsverbot; Kosovo; …
- BVerwG, 13.12.1996 - 9 B 725.96
- BVerwG, 11.02.1997 - 9 B 546.96
- BVerwG, 11.02.1997 - 9 B 470.96
- VG Gießen, 14.04.2005 - 7 E 398/02
Keine asylerhebliche Verfolgung von Juden in Georgien
- BVerwG, 29.07.1996 - 9 B 339.96
- BVerwG, 16.09.1996 - 9 B 406.96
- BVerwG, 15.10.1996 - 9 B 485.96
- BVerwG, 16.10.1996 - 9 B 480.96
- BVerwG, 16.10.1996 - 9 B 479.96
- BVerwG, 16.10.1996 - 9 B 450.96
- BVerwG, 16.01.1997 - 9 B 594.96
- BVerwG, 11.02.1997 - 9 B 425.96
- BVerwG, 17.07.1997 - 9 B 332.97
- BVerwG, 26.06.1998 - 9 B 1149.97
- BVerwG, 02.07.1998 - 9 B 1150.97
- VG Koblenz, 15.10.2007 - 4 K 775/07
Pakistan, Ahmadiyya, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche …
