Rechtsprechung
| BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 50.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
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BBauG § 135 Abs. 5 S. 1
Erschließungsbeitragsrecht: Erlaß von Erschließungsbeiträgen im öffentlichen Interesse und zur Vermeidung einer unbilligen Härte
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 90, 202
- NJW 1993, 1670 (Ls.)
- ZMR 1992, 555
- DVBl 1992, 1105
- DÖV 1992, 1060
- BauR 1992, 755
- NVwZ 1993, 379
- ZfBR 1992, 233
Wird zitiert von ... (42)
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2005 - 8 S 1826/04
Sanierungausgleichsbetrags im öffentlichen Interesse?
Der Erlass des Sanierungsausgleichsbetrags liegt nicht nur dann im "öffentlichen Interesse" gemäß § 155 Abs. 4 Satz 1 BauGB, wenn er zugleich den konkreten Sanierungszwecken dient, sondern auch dann, wenn er geeignet ist, sonstige öffentliche Belange der Gemeinde zu fördern (wie BVerwG, Urt. v. 22.5.1992 - 8 C 50.90 -, BVerwGE 90, 202 zu § 135 Abs. 5 Satz 1 BauGB).*).Wegen der Möglichkeit der Überwälzung, aber auch wegen des relativ geringen Betrags kann auch nicht die Rede davon sein, dass die Heranziehung zum Ausgleichsbetrag eine "längerfristige Renditelosigkeit" der Grundstücke zur Folge haben könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1992 - 8 C 50.90 -, BVerwGE 90, 202 zur Härtefallregelung nach § 135 Abs. 5 S. 1 BauGB).
Unbillig wäre die Heranziehung zum Sanierungsausgleichsbetrag vielmehr erst dann, wenn die Beklagte durch die Tätigkeit des Klägers gleichsam handgreiflich finanziell entlastet würde, wenn sie also mit anderen Worten ansonsten selbst zum Betrieb dieser Einrichtungen verpflichtet wäre (vgl. BVerwG, Urt. vom 22.5.1992, a.a.O. unter Hinweis auf den Fall eines von einer Kirchengemeinde betriebenen Friedhofs).
Denn nach Auffassung des Senats liegt der Erlass des Sanierungsausgleichsbetrags nicht nur dann im öffentlichen Interesse, wenn er zugleich den Zielen der jeweiligen Sanierungsmaßnahme dient (…so aber Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 3, § 155 Rn. 153 ff.;… Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 8. Aufl., § 155 Rn. 23), sondern in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur wortgleichen Vorschrift des § 135 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 BauGB zum Erlass des Erschließungsbeitrags auch dann, wenn er geeignet ist, ein im allgemeinen öffentlichen Interesse der Gemeinde liegendes Vorhaben zu fördern (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1992, a.a.O.;… ebenso Brügelmann, a.a.O., § 155 Rn. 22;… Berliner Kommentar zum BauGB, 3.Aufl., § 155 Rn. 28;… unklar Schrödter, BauGB, 6. Aufl., § 154 Rn. 26).
Der Erlass des Ausgleichsbetrags ist auch geboten, weil der Förderzweck erreichbar erscheint; es ist anzunehmen, dass dadurch die Entscheidung des Klägers, die Altenbetreuung im Sanierungsgebiet fortzuführen, positiv beeinflusst werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1992, a.a.O.).
- BVerwG, 13.07.2006 - 4 C 5.05
Sanierungsmaßnahme; Ausgleichsbetrag, sanierungsrechtlicher; Erlass; öffentliches …
Das Absehen von der Erhebung eines Ausgleichsbetrags ist also ein "Anreiz- und Lenkungsmittel" (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 50.90 - BVerwGE 90, 202 zu § 135 Abs. 5 BauGB), um den Eigentümer zu einer sanierungsbezogenen Gegenleistung zu veranlassen.Besteht ein derartiger innerer Zusammenhang, setzt das Absehen von einem Ausgleichsbetrag nach § 155 Abs. 4 Satz 1 BauGB weiter voraus, dass der Erlass "geboten", d.h. nach den konkreten Umständen vernünftigerweise angezeigt ist (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1992 a.a.O.).
Ob dem vom Verwaltungsgerichtshof zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1992 a.a.O. tatsächlich ein so weites Verständnis des öffentlichen Interesses im Sinne von § 135 Abs. 5 Satz 1 BauGB zugrunde liegt, kann auf sich beruhen.
- BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 44.90
Erschließungsbeitragsrecht: Erlaß von Erschließungsbeiträgen im öffentlichen …
Ein Beitragserlaß ist im Sinne des § 135 Abs. 5 Satz 1 BBauG im öffentlichen Interesse geboten, wenn es einleuchtende Gründe für die Annahme gibt, durch ihn könne zugunsten der Durchführung oder Weiterführung eines im öffentlichen Interesse der Gemeinde liegenden Vorhabens Einfluß genommen werden (wie Urteil vom 22. Mai 1992 - BVerwGE 90, 202 = DRsp Nr. 1993/1188).Die Heranziehung zu einem ungekürzten Erschließungsbeitrag kann eine sachlich unbillige Härte begründen, wenn der Beitragspflichtige auf dem veranlagten Grundstück eine anderenfalls von der Gemeinde selbst durchzuführende Aufgabe wahrnimmt und ihr dadurch nachhaltig eigene finanzielle Aufwendungen erspart (wie Urteil vom 22. Mai 1992 - BVerwGE 90, 202 = DRsp Nr. 1993/1188).
Das gilt indessen, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 22. Mai 1992 - BVerwG \la8 C 50.90\en8 C 50.90 [BVerwGE 90, 202 = DRsp-ROM Nr. 1993/1188] - näher ausgeführt hat, ausschließlich dann, wenn der Beitragspflichtige durch seine Tätigkeit die Gemeinde von einer anderenfalls von ihr selbst mit finanziellen Aufwendungen durchzuführenden Aufgabe freistellt und ihr dadurch gleichsam handgreiflich eine finanzielle Entlastung verschafft.
- VG Frankfurt/Main, 16.07.2003 - 12 E 204/02
Erschließungsbeitrag für Grundstück einer kirchlichen Kindertagesstätte.
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.05.1992/8 C 50/90/BVerwGE 90, 202 ff.).Der Erlass einer Abgabe wegen einer sachlich unbilligen Härte der Heranziehung setzt voraus, dass es sich um einen Sachverhalt handelt, der sich im Verhältnis zu den vom Gesetz erfassten Regelfällen als Sonderfall darstellt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.05.1992, 8 C 50/90/BVerwGE 90, 202 f. m.w.N.).
Die Wahrnehmung (auch) gemeindlicher Interessen kommt als Grund für einen Erlass wegen sachlich unbilliger Härte in Betracht, wenn der Beitragspflichtige durch seine Tätigkeit die Gemeinde von einer andernfalls von ihr selbst mit finanziellen Aufwendung durchzuführenden Aufgabe freistellt und ihr dadurch gleichsam handgreiflich eine finanzielle Entlastung verschafft (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.05.1992 a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2006 - 3 A 2025/04
Unbillige Härte durch befürchtete Renditelosigkeit?
Eine sachlich unbillige Härte i.S.v. § 135 Abs. 5 BauGB wegen infolge der Erhebung eines Erschließungsbeitrags befürchteter Renditelosigkeit eines gewerblich genutzten Objekts kann allenfalls dann anzunehmen sein, wenn eine längerfristige (über zehn Jahre hinausgehende) Renditelosigkeit und damit gleichsam eine Beseitigung der Privatnützigkeit des Grundeigentums zu besorgen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.6.1979 - 1 BvL 19/76 -, BVerfGE 52, 1, 30; BVerwG, Urteil vom 22.4.1992 - 3 A 2025/04 -, DVBl. 1992, 1105).*).etwa BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1979 - 1 BvL 19/76 - BVerfGE 52, 1, 30 und BVerwG, Urteil vom 22. April 1992 - 8 C 50.90 - , DVBl. 1992, 1105.
- OVG Hamburg, 23.02.2010 - 3 Bf 70/09
Universität muss Studiengebühren bei Tätigkeit in Hochschulorganen reduzieren
Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 22.5.1992, BVerwGE 90, 202;… Urt. v. 25.7.2001, a.a.O.;… Urt. v. 19.3.2002, BVerwGE 110, 128) ist eine "unbillige Härte" dann anzunehmen, wenn es sich im Einzelfall um einen Sachverhalt handelt, der im Verhältnis zu den vom Gesetz erfassten Regelfällen einen atypischen Sonderfall darstellt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2004 - 3 A 2998/02
Erschließungsbeitragserlass bei öffentlichem Interesse?
1992 - 8 C 50.90 -, BVerwGE 90, 202, und - 8 C 44.90 -, KStZ 1992, 231, jeweils m.w.N.1992 - 8 C 50.90 -, a.a.O. ("wenn und soweit ...").
- VGH Bayern, 16.05.2007 - 7 B 06.2642
Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebührenbefreiung // Befreiung wegen geringen …
Sie sollen gewährleisten, dass auch in Ausnahmefällen, die wegen ihrer atypischen Ausgestaltung nicht im Einzelnen vorhersehbar sind und sich daher nicht mit den abstrakten Merkmalen der Gesetzessprache erfassen lassen, ein Ergebnis erreicht wird, das dem Regelergebnis in seiner grundsätzlichen Zielsetzung gleichwertig ist (BVerwG vom 22.5.1992, BVerwGE 90, 202/206; vom 11.2.1977 BVerwGE 52, 84/94 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 166/09
Bestimmung der Erlösobergrenze des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes …
Sie sollen gewährleisten, dass auch in Ausnahmefällen, die wegen ihrer atypischen Ausgestaltung nicht im Einzelnen vorhersehbar sind und sich deshalb nicht mit abstrakten Merkmalen erfassen lassen, ein Ergebnis erzielt wird, das dem Normergebnis in seiner grundsätzlichen Zielrichtung gleichwertig ist (BVerwGE 90, 202, 208; vgl. auch zu einer ungeschriebenen Härtefallregelung BGH, Beschluss des Kartellsenats vom 14.08.2008, KVR 35/07 "Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße", Rn 51 ff.). - OVG Niedersachsen, 25.04.2003 - 1 LB 343/02
Erlass von Baugenehmigungsgebühren für Waldorfschule; Erlass; Gebührenerlass
Ein Beitragserlass liegt im öffentlichen Interesse im Sinne des § 135 Abs. 5 Satz 1 BauGB, "wenn und soweit der Beitragserlass zur Verfolgung des jeweiligen Interesses "geboten" ist" (BVerwG, Urt. v. 22.5.1992 - 8 C 50.90 -, BVerwGE 90, 202, 204).Dies führt dazu, einen Billigkeitsgrund zum Erlass der Gebühr etwa auch dann anzunehmen, wenn der von der Gebühr Betroffene die Gemeinde von einer Aufgabe entlastet, die für sie zu finanziellen Belastungen führen würde und ihr dadurch spürbare finanzielle Vorteile verschafft (BVerwG, Urt. v. 22.5.1992, a.a.O., S. 207;… VG Minden, Urt. v. 9.6.2000 - 5 K 3825/98 -, NWVBl. 2000, 438;… a.A. OVG Münster, Urt. v. 28.3.2000 - 15 A 3494/96 -, NVwZ-RR 2001, 267, zu § 227 Abgabenordnung).
- OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 200/09
Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode; …
- VG Stuttgart, 23.03.2004 - 13 K 5319/02
Absehen von der Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags wegen …
- BVerwG, 26.07.1995 - 3 B 59.95
Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für einen Richterausschluß
- OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 3 Kart 184/09
Behandlung von Erlösen aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen und …
- OVG Hamburg, 30.03.2010 - 3 Bf 280/09
Zur Studiengebühr bei Studierenden, die in Organen der Fachschaften tätig sind - …
- OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 115/09
Friedhofsrecht; Verbot einer vollständigen Grababdeckung
- OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 3 Kart 182/09
Feststellung des Ausgangsniveaus für die Erlösobergrenzen eines Netzbetreibers im …
- OVG Hamburg, 14.04.2010 - 3 Bf 147/08
Studiengebühren trotz Nichtinanspruchnahme des Lehrangebots im konkreten …
- OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - 3 Kart 206/09
Festsetzung der Erlösobergrenzen für den Betrieb eines Stromverteilernetzes
- OLG Düsseldorf, 12.01.2011 - 3 Kart 185/09
- OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 2 LB 81/04
Abgabenüberlastung, Einrichtung, Gestaltungsmöglichkeit, Missbrauch, …
- VGH Bayern, 12.02.2008 - 7 BV 06.2844
Keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Bezieher von Arbeitslosengeld …
- OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Kart 128/09
Festsetzung der Erlösobergrenzen für die erste Regulierungsperiode
- OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 3 Kart 205/09
Behandlung von Erlösen aus der Auflösung von Netzanschlusskostenbeiträgen; …
- VGH Bayern, 17.11.2006 - 7 ZB 06.1176
Langzeitstudiengebühren, Wahrnehmung eines kommunalen Mandats, Befreiung wegen …
- OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Kart 112/09
- OLG Düsseldorf, 05.05.2010 - 3 Kart 65/09
Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode; …
- OVG Hamburg, 23.06.2010 - 3 So 101/09
Studiengebührenpflicht schwangerer Studentinnen auch bezüglich der letzten sechs …
- OLG Düsseldorf, 01.09.2010 - 3 Kart 209/09
- OLG Düsseldorf, 15.12.2010 - 3 Kart 204/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2000 - 15 A 3494/96
Anspruch eines Krankenhauses auf Beitragserlass
- OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 100/09
- VG München, 10.10.2008 - M 6a K 07.4350
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Studentin; Lebensunterhalt durch …
- OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 102/09
- VG Hamburg, 13.10.2008 - 15 K 1163/08
Erhebung von Studiengebühren; unbillige Härte; Sparmaßnahmen; Äquivalenzprinzip
- VG Sigmaringen, 31.10.2001 - 8 K 438/99
Studiengebührenerlass
- VG Hamburg, 24.09.2008 - 15 K 1161/08
(unbillige Härte nicht bei bloßen Bedenken gegen Rechtmäßigkeit von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2011 - 15 A 2241/11
- VG Augsburg, 24.05.2012 - Au 2 K 11.304
Eine den Erlass einer Erschließungsbeitragsforderung gemäß § 135 Abs. 5 …
- VG Minden, 09.06.2000 - 5 K 3825/98
- VG München, 14.03.2008 - M 6a K 07.3002
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
- VG Augsburg, 26.04.2010 - Au 7 K 09.1755
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Keine planwidrige Lücke im Katalog des …
