Rechtsprechung
   BVerwG, 22.06.2005 - 5 B 69.04   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • VG Freiburg, 24.04.2012 - 3 K 2715/10  

    Erstattung der Kosten für eine Inobhutnahme - Gesetzeskonformität der

    Daraus folgt, dass der zur früheren Gesetzeslage vertretenen Auffassung, wonach § 19 SGB VIII gegenüber §§ 27, 34 SGB VIII die speziellere Rechtsgrundlage darstelle (vgl. OVG NRW, Urt. v. 26.04.2004, a.a.O., offen gelassen durch BVerwG, Beschl. v. 22.06.2005 - 5 B 69.04 -, FEVS 57, 490), nicht (mehr) gefolgt werden kann.
  • VG Augsburg, 05.07.2011 - Au 3 K 10.1234  

    Abgrenzung Jugendhilfe zur Sozialhilfe; Unterbringung einer behinderten Mutter

    Selbst wenn eine Hilfe nach § 19 SGB VIII, die für ihren Anwendungsbereich anderen Hilfen nach dem SGB VIII vorgeht (BVerwG vom 22.6.2005 5 B 69/04; OVG NRW 26.4.2004 12 A 2434/02; VG Hamburg vom 26.5.2005 13 K 195/05, sämtliche juris; Fischer in Schellhorn/Fischer/Mann, a.a.O., RdNr. 21 zu § 19), nicht in Frage kommen sollte, etwa weil die durch einen Schlaganfall mit nachfolgender halbseitiger Lähmung verursachte Körperbehinderung und nicht die Persönlichkeitsentwicklung ursächlich für die Beeinträchtigung der Erziehungsfähigkeit ist, wäre von der Beklagten jedenfalls Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII für die Unterbringung des Kindes zu leisten.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht