Rechtsprechung
   BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Alpmann Schmidt

    GG Art. 33 Abs. 2; LBG Bln § 12 S. 2

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; LBG Bln § 12 S. 2
    Beamtenrecht - Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit einer -; Vorverfahren, Entbehrlichkeit der Durchführung; Beförderung eines Fachhochschullehrers; Ausschreibung einer Professorenstelle BesGr C 2/C 3; Stellenausschreibung einer Professorenstelle BesGr C 2/C 3; Auswahl- und Besetzungsverfahren, Abbruch des -; -, Verzögerung des -; Planstelle, Unterbesetzung einer höherwertigen -.

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit einer -; Vorverfahren, Entbehrlichkeit der Durchführung; Beförderung eines Fachhochschullehrers; Ausschreibung einer Professorenstelle BesGr C 2/C 3; Stellenausschreibung einer Professorenstelle BesGr C 2/C 3; Auswahl- und Besetzungsverfahren, Abbruch des -; -, Verzögerung des -; Planstelle, Unterbesetzung einer höherwertigen -.

Kurzfassungen/Presse

  • michaelbertling.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht: Beförderung / Abbruch des Auswahlverfahrens

Verfahrensgang

  • VG Berlin, 15.08.1994 - 7 A 255.93
  • OVG Berlin, 15.04.1997 - 4 B 73.94
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 172
  • DVBl 2000, 485



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Wird zitiert von ... (171)  

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2009 - 2 L 209/06  

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung bei Abbruch des

    Denn die bei den Stellenausschreibungen betreffen unterschiedliche Planstellen mit einem jeweils anderen Bewerberfeld und unterschiedlichen Auswahlergebnissen (vgl. für die Stellenneuausschreibung BVerwG, Urt. v. 22.7.1999 - 2 C 14/98 -, DVBl. 2000, 485).

    Im vorliegenden Fall ist aber aus Gründen der Prozessökonomie das gesetzlich vorgeschriebene Vorverfahren entbehrlich, nachdem sich der Beklagte in der mündlichen Verhandlung erster Instanz sachlich auf die Klage eingelassen und, ohne das Fehlen eines zum Zeitpunkt der Verhandlung und Entscheidung über die Klage noch zulässigen Widerspruches des Klägers gegen den im Verhandlungstermin übergebenen Bescheid vom 03. Mai 20066 zu rügen, deren Abweisung als unbegründet beantragt hat (stRspr BVerwG, Urt. vom 27.9.1988 - 1 C 3/85 -, Buchholz 130 § 9 Nr. 10; Urt. v. 22.7.1999 - 2 C 14.98 -, Buchholz 237.2 § 12 BlnLBG Nr. 3 m.w.N.; Urt. v. 4.7.2002 - 2 C 13/01 -, NVwZ 2002, 1505).

    Ebensowenig wie durch einen Abbruch des im öffentlichen Interesse durchgeführten Auswahl- und Besetzungsverfahrens werden durch dessen Verzögerung Rechte der Bewerber berührt (BVerwG, Urt. v. 22.7.1999 - 2 C 14/98 -, NVwZ-RR 2000, 172).

    Der Dienstherr darf ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen jederzeit beenden und von einer ursprünglich geplanten Beförderung absehen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 25.4.1996, a.a.O.; Urt. v. 22.7.1999, a.a.O.; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschl. v. 19.12.2008, a.a.O.).

    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (BVerwG, Urt. v. 25.4.1996, a.a.O.; Urt. v. 22.7.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00  

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Die Bewertung der Dienstposten und ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe erfolgt im Rahmen der Vorgaben des Besoldungs- und Haushaltsrechts vor (stRspr; z.B. Urteil vom 22. Juni 1999 - BVerwG 2 C 14.98 - Buchholz 237.2 § 12 BlnLBG S. 5 m.w.N.).
  • BGH, 01.03.2002 - RiZ(R) 1/01  
    Es stellt keine bloße Erweiterung des Klagebegehrens (§ 264 Nr. 2 ZPO i.V.m. § 173 VwGO, § 79 Abs. 1 Satz 1 LRiG), sondern eine Änderung der Klage (§ 91 VwGO) dar, wenn nicht nur der Antrag ausgedehnt, sondern neben dem bisher dem Klagebegehren zugrunde liegenden Sachverhalt zusätzlich ein anderer zur tatsächlichen Grundlage des nunmehr zur Entscheidung gestellten Anspruchs gemacht wird (st. Rspr.; vgl. u. a. BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 14.98 - ZBR 2000, 40 m.w.N.).

    Das Revisionsgericht darf zwar prüfen, ob das Tatsachengericht den weitgehend von Erwägungen der Prozeßökonomie beherrschten Rechtsbegriff der Sachdienlichkeit verkannt hat (st. Rspr.; vgl. u. a. BVerwGE 57, 31 ; BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999, aaO S. 41 m.w.N.).

    Denn sachdienlich ist eine Klageänderung in aller Regel nur dann, wenn sie geeignet ist, den sachlichen Streitstoff zwischen den Beteiligten im laufenden Verfahren endgültig auszuräumen (st. Rspr.; vgl. u. a. BVerwGE 57, 31 ; BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999, aaO S. 41 m.w.N.).

    Für die Beurteilung der Sachdienlichkeit ist nicht maßgeblich, ob die geänderte Klage Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerwGE 57, 31 m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 6 C 33.88 - Buchholz 264 UmzugskostenR Nr. 3 S. 7 und vom 22. Juli 1999, aaO S. 41), sondern ob sie bei objektiver Beurteilung den Streitstoff der Beteiligten endgültig zu beseitigen vermag.

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