Rechtsprechung
   BVerwG, 22.09.1967 - VII C 71.66   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 27, 360
  • NJW 1968, 613



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Wird zitiert von ... (35)  

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84  

    Privatschulfinanzierung I

    Da es sich hierbei auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gestützt hat (BVerwGE 23, 347; 27, 360; vgl. zuletzt auch BVerwGE 70 290), ist seine Rechtsauffassung nicht offensichtlich unhaltbar (vgl. BVerfGE 7, 171 [175]; 67, 26 [35]; 70, 173 [179]).

    Zu den angemessenen Eigenleistungen gehören nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 27, 360 [365]; 70, 290 [295]) auch die Anfangsfinanzierung und die Investitionskosten.

    Da die Abendschulen der Klägerin der Ausgangsverfahren auch das weitere Kriterium "Ersatzfunktion für existente öffentliche Schulen" erfüllen, bedarf es keines Eingehens auf den nicht unproblematischen Fall, daß in einem Bundesland entsprechende öffentliche Schulen nicht tatsächlich existieren oder gesetzlich vorgesehen sind (vgl. dazu etwa die Definition der Ersatzschule in BVerwGE 27, 360 [365] und Heckel, a.a.O., S. 268 ff.).

  • BVerwG, 30.03.1973 - VII B 39.72  
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  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90  

    Verfassungsfragen zur privaten Schulfinanzierung

    b) Die staatliche Finanzhilfe bezweckt allerdings nicht die Bildung von Vermögen in der Hand des Schulträgers (vgl. BVerwGE 27, 360 [366]).
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