Rechtsprechung
| BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
BDG § 13 Abs. 1 und 2 Satz 1; LDG NRW § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1
Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Bemessungskriterien; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; schweres Dienstvergehen; Prognoseentscheidung; Vertrauensverlust; anerkannter Milderungsgrund; mildernder Umstand; Zugriffsdelikt; Disziplinarverfahren - Bundesverwaltungsgericht
BDG § 13 Abs. 1 und 2 Satz 1
Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Bemessungskriterien; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; schweres Dienstvergehen; Prognoseentscheidung; Vertrauensverlust; anerkannter Milderungsgrund; mildernder Umstand; Zugriffsdelikt; Disziplinarverfahren. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LDG NRW § 13 Abs. 1 S. 1; LDG NRW § 13 Abs. 2 S. 1 bis 3
Ernsthafte Prüfung von mit anerkannten Milderungsgründen vergleichbaren, in ihrer Gesamtheit gewichtigen Umständen in einem Disziplinarverfahren zur Ahndung eines Zugriffsdelikts
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der klauende Polizeibeamte und die Suche nach Milderungsgründen im Disziplinarverfahren
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 21.05.2007 - 10 K 3263/06
- VG Düsseldorf, 28.06.2007 - 35 K 385/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2009 - 3d A 2528/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2009 - 1 A 2084/07
- BVerwG, 23.06.2010 - 2 B 102.09
- BVerwG, 19.07.2010 - 2 B 57.09
- BVerwG, 12.09.2010 - 2 C 28.10
- BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10
- BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - 1 A 2084/07
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 479
Wird zitiert von ... (12)
- VGH Bayern, 27.09.2012 - 16a D 11.406
Polizeiverwaltungsbeamter; Beihilfe zum Betrug mit Schadenshöhe von 131.000 EUR; …
Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und allen Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale) sowie nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) und nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG…, Urt. vom 29.05.2008 - 2 C 59/07, RdNr. 13 ; BVerwG, Urt. vom 23.02.2012 - 2 C 38/10 ; BayVGH…, Urt. vom 23.09.2009, a.a.O).Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (BVerwG…, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O. RdNr. 16; BVerwG…, Urt. vom 03.05.2007 - 2 C 9/09 ; BVerwG, Urt. vom 23.02.2012 - 2 C 38/10 ; BayVGH…, Urteil vom 23.09.2009 a.a.O.).
b) Die für den Beamten sprechenden Entlastungsgründe haben in der Gesamtschau kein solches Gewicht, dass von der Verhängung der Höchstmaßnahme abzusehen wäre (vgl. insbesondere BVerwG, Urt. vom 23.02.2012 - 2 C 38/10 RdNrn. 13 ff. ).
- VGH Bayern, 24.10.2012 - 16a D 10.2527
Disziplinarrecht; Justizvollzugbeamter (mittlerer Dienst); außerdienstliches …
Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und allen Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale) sowie nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) und nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG vom 29.5.2008 - 2 C 59/07 RdNr. 13; vom 23.2.2012 - 2 C 38/10 ; BayVGH vom 27.9.2012;… vom 23.9.2009, jeweils a.a.O).Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (…BVerwG vom 29.5.2008, a.a.O. RdNr. 16; vom 3.5.2007 - 2 C 9/09 ; vom 23.2.2012 -2 C 38/10 ; BayVGH vom 27.9.2012;… vom 23.9.2009, jeweils a.a.O.).
Die für den Beamten sprechenden Entlastungsgründe - wobei sowohl auf anerkannte Milderungsgründe als auch auf sonstige, zu Gunsten des Beklagten bestehende Umstände abzustellen ist - haben in der Gesamtschau kein solches Gewicht, dass von der Verhängung der Höchstmaßnahme abzusehen wäre (vgl. insbesondere BVerwG, Urt. vom 23.02.2012 - 2 C 38/10 RdNrn. 13 ff. ).
- VGH Bayern, 18.07.2012 - 16a D 10.1290
Wiedereinsetzung bei unvollständigen Anträgen/unrichtige Rechtsmittelbelehrung; …
Den Bedeutungsgehalt der in § 13 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BDG für die disziplinarrechtliche Maßnahmenbemessung aufgestellten Kriterien hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in den Urteilen vom 20. Oktober 2005 (Az. 2 C 12/04 ), vom 3. Mai 2007 (Az. 2 C 9/06 ), vom 29. Mai 2008 (Az. 2 C 59/07 ) und 23. Februar 2012 (Az. 2 C 38/10 ) näher bestimmt.Die drei entwendeten Hauptspeicher hatten insgesamt einen Wert von insgesamt 135 Euro, was die Geringfügigkeitsschwelle (50 Euro, vgl. BVerwG, Urt. vom 23.02.2012 - 2 C 38/10 ) deutlich überschreitet.
Die für den Beamten sprechenden Entlastungsgründe haben in der Gesamtschau kein solches Gewicht, dass von der Verhängung der Höchstmaßnahme abzusehen wäre (vgl. insbesondere BVerwG, Urt. vom 23.02.2012 - Az. 2 C 38/10 ).
- OVG Hamburg, 10.08.2012 - 12 Bf 125/11
Schriftlichkeit der Einleitungsverfügung wegen Disziplinarvergehen
Zur Maßnahmebemessung bei sog. Zugriffsdelikten hat das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 23.2.2012, 2 C 38/10, IÖD 2012, 116, juris Rn. 11 ff.) auch auf das hamburgische Landesrecht zutreffend ausgeführt:.Gegenstand der disziplinarrechtlichen Wertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (BVerwG, Urt. v. 23.2.2012, 2 C 38/10, IÖD 2012, 116 und juris Rn. 11).
- VGH Bayern, 13.06.2012 - 16a D 10.1098
Förderschullehrer; unbeaufsichtigte Massagen an minder- und volljährigen …
Den Bedeutungsgehalt der in § 13 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BDG für die disziplinarrechtliche Maßnahmenbemessung aufgestellten Kriterien hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in den Urteilen vom 20. Oktober 2005 (Az. 2 C 12/04 ), vom 3. Mai 2007 (Az. 2 C 9/06 ), vom 29. Mai 2008 (Az. 2 C 59.07 ) und 23. Februar 2012 (Az. 2 C 38/10 ) näher bestimmt.Die für den Beamten sprechenden Entlastungsgründe haben in der Gesamtschau kein solches Gewicht, dass von der Verhängung der Höchstmaßnahme abzusehen wäre (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 23.02.2012, Az. 2 C 38/10, RdNrn. 13 ff. ).
- VGH Bayern, 04.05.2012 - 16a D 10.590
Polizeibeamter; Strafvereitelung im Amt; Verletzung von Dienst- und …
Den Bedeutungsgehalt der in § 13 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BDG für die disziplinarrechtliche Maßnahmenbemessung aufgestellten Kriterien hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in den Urteilen vom 20. Oktober 2005 (Az. 2 C 12/04 ), vom 3. Mai 2007 (Az. 2 C 9/06 ), vom 29. Mai 2008 (Az. 2 C 59.07 ) und 23. Februar 2012 (Az. 2 C 38/10 ) näher bestimmt.Die für den Beamten sprechenden Entlastungsgründe haben in der Gesamtschau kein solches Gewicht, dass von der Verhängung der Höchstmaßnahme abzusehen wäre (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 23.02.2012, Az. 2 C 38/10, RdNr. 13 ff. ).
- VGH Bayern, 18.07.2012 - 16a D 10.1134
Polizeivollzugsbeamter; Strafvereitelung im Amt; Verwahrungsbruch; verminderte …
Den Bedeutungsgehalt der in § 13 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BDG für die disziplinarrechtliche Maßnahmenbemessung aufgestellten Kriterien hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in den Urteilen vom 20. Oktober 2005 (Az. 2 C 12/04 ), vom 3. Mai 2007 (Az. 2 C 9/06 ), vom 29. Mai 2008 (Az. 2 C 59.07 ) und 23. Februar 2012 (Az. 2 C 38/10 ) näher bestimmt.Die für den Beklagten sprechenden Entlastungsgründe haben in der Gesamtschau kein solches Gewicht, dass von der Verhängung der Höchstmaßnahme abzusehen wäre (BVerwG, Urteil vom 23.2.2012 - Az. 2 C 38/10 RdNr. 13).
- VGH Bayern, 10.10.2012 - 16b D 10.904
Disziplinarrecht; Postbetriebsassistent (A 5 + Z); Verletzung des Post- und …
(BVerwG vom 29.5.2008 - 2 C 59.07 RdNr. 23 für Zugriffsdelikte; für Disziplinarverfehlungen generell vgl. BVerwG vom 23.2.2012 - 2 C 38/10 RdNrn. 13, 14). - BVerwG, 06.09.2012 - 2 B 31.12 Eine Prognoseentscheidung setzt die Ermittlung voraus, was den betroffenen Beamten zu seinen Taten veranlasst hat (Urteil vom 23. Februar 2012 - BVerwG 2 C 38.10 - Rn. 18, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).
- VG Berlin, 28.08.2012 - 80 K 2.12 Zudem sind Entlastungsgründe nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 C 38.10 - juris Rn. 13 ff. m.w.N.).
- OVG Bremen, 16.05.2012 - DB B 2/12
Einstweiliger Rechtschutz gegen vorläufige Dienstenthebung und den Einbehalt von …
- VG Berlin, 01.10.2012 - 80 K 37.12
