Rechtsprechung
   BVerwG, 23.06.2009 - 9 VR 1.09   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    FStrG § 17a Abs. 7 Satz 1, § 17 Abs. 4 Satz 1 a. F.; VwVfG § 73 Abs. 3, 5 und 8, § 76; VwGO § 80 Abs. 5; VerkPBG § 5 Abs. 2 Satz 3
    Aussetzung der sofortigen Vollziehung; Aufhebung der Aussetzung; Änderungsplanfeststellungsbeschluss; Bahnübergang; Behelfsbrücke; Eilantrag; Eilbedürftigkeit; Lärmprognose; Luftschadstoffe; Monatsfrist; Planänderung; Präklusion; Trassenwahl.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • NWB SteuerXpert START
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fernstraßenrecht: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss; Unzumutbarkeit des Zuwartens mit einem Rechtsschutzantrag nach Aufhebung der wegen fehlender Realisierbarkeit des Vorhabens ausgesprochenen Aussetzung der gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehung durch eine Behörde

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung; Aufhebung der Aussetzung; Änderungsplanfeststellungsbeschluss; Bahnübergang; Behelfsbrücke; Eilantrag; Eilbedürftigkeit; Lärmprognose; Luftschadstoffe; Monatsfrist; Planänderung; Präklusion; Trassenwahl.

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 753
  • DVBl 2009, 1055
  • DÖV 2009, 917



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Wird zitiert von ... (28)  

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40059  

    Planfeststellung S-Bahnstrecke; Stationsbauwerk; Abschnittsbildung bei

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs zur Auswahl bei verschiedenen räumlichen Trassenvarianten, die auf die Variantenauswahl bei mehreren technischen Bauvarianten übertragen werden kann (vgl. hierzu BVerwG vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 753; vgl. auch BVerwG vom 25.10.2001 Az. 11 A 30/00 sowie BayVGH vom 6.7.2004 Az. 22 A 03.40032 und vom 9.7.2003 Az. 22 A 02.40089 u.a.), die diesbezügliche Auswahl als Abwägungsentscheidung gerichtlicher Kontrolle nur begrenzt auf erhebliche Abwägungsmängel hin zugänglich ist.

    ddd) Im Hinblick darauf, dass die Vorhabenträger vor Baubeginn die Richtigkeit der zugrunde gelegten Prognose durch Detailgutachten zu belegen haben (vgl. Nr. A IV 2.1.2.2 l des Planfeststellungsbeschlusses), sind auch die Unschärfen und Unsicherheiten (z.B. keine taggenaue Betrachtung der Lärmsituation), die der dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Immissionsschutzprognose gemäß Anlage 19.2 A innewohnen, nicht zu beanstanden, zumal die weitgehende Richtigkeit dieser Prognose durch die im Verfahren vorgelegten "Zusatzuntersuchungen Baulärm - Hp Marienhof" durch das Büro ... GmbH vom 28. Oktober 2010 gestützt wird (vgl. BVerwG vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 753 ).

    Durch das angeordnete Beweissicherungsverfahren (vgl. S. 118 des Erläuterungsberichts [planfestgestellte Anlage 1 A] und S. 257 des Planfeststellungsbeschlusses) ist auch sichergestellt, dass den Klägerinnen zu 1, 2 und 4 bei entgegen der Prognose eintretenden Schädigungen - etwa Setzungsschäden trotz Wahl einer möglichst sicheren Bauweise (vgl. S. 251 ff. des Planfeststellungsbeschlusses) - kein Rechtsnachteil entsteht (vgl. hierzu BVerwG vom 23.6.2009 UPR 2009, 346 ).

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40045  

    Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - Schutz von Eigentümern,

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs zur Auswahl bei verschiedenen räumlichen Trassenvarianten, die auf die Variantenauswahl bei mehreren technischen Bauvarianten übertragen werden kann (vgl. hierzu BVerwG vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 753; vgl. auch BVerwG vom 25.10.2001 Az. 11 A 30/00 sowie BayVGH vom 6.7.2004 Az. 22 A 03.40032 und vom 9.7.2003 Az. 22 A 02.40089 u.a.), die diesbezügliche Auswahl als Abwägungsentscheidung gerichtlicher Kontrolle nur begrenzt auf erhebliche Abwägungsmängel hin zugänglich ist.

    ddd) Im Hinblick darauf, dass die Vorhabenträger vor Baubeginn die Richtigkeit der zugrunde gelegten Prognose durch Detailgutachten zu belegen haben (vgl. Nr. A IV 2.1.2.2 l des Planfeststellungsbeschlusses), sind auch die Unschärfen und Unsicherheiten (z.B. keine taggenaue Betrachtung der Lärmsituation), die der dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Immissionsschutzprognose gemäß Anlage 19.2 A innewohnen, nicht zu beanstanden, zumal die weitgehende Richtigkeit dieser Prognose durch die im Verfahren vorgelegten "Zusatzuntersuchungen Baulärm - Hp Marienhof" durch das Büro ... GmbH vom 30. September 2010 gestützt wird (vgl. BVerwG vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 753 ).

    Durch das angeordnete Beweissicherungsverfahren (vgl. S. 118 des Erläuterungsberichts [planfestgestellte Anlage 1 A] und S. 257 des Planfeststellungsbeschlusses) ist auch sichergestellt, dass den Klägern bei entgegen der Prognose eintretenden Schädigungen - etwa Setzungsschäden trotz Wahl einer möglichst sicheren Bauweise (vgl. S. 251 ff. des Planfeststellungsbeschlusses) - kein Rechtsnachteil entsteht (vgl. hierzu BVerwG vom 23.6.2009 UPR 2009, 346 ).

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044  

    Gewichtung des Gesichtspunkts der Bausicherheit durch eine

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs zur Auswahl bei verschiedenen räumlichen Trassenvarianten, die auf die Variantenauswahl bei mehreren technischen Bauvarianten übertragen werden kann (vgl. hierzu BVerwG vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 753; vgl. auch BVerwG vom 25.10.2001 Az. 11 A 30/00 sowie BayVGH vom 6.7.2004 Az. 22 A 03.40032 und vom 9.7.2003 Az. 22 A 02.40089 u.a.), die diesbezügliche Auswahl als Abwägungsentscheidung gerichtlicher Kontrolle nur begrenzt auf erhebliche Abwägungsmängel hin zugänglich ist.

    ddd) Im Hinblick darauf, dass die Vorhabenträger vor Baubeginn die Richtigkeit der zugrunde gelegten Prognose durch Detailgutachten zu belegen haben (vgl. Nr. A IV 2.1.2.2 l des Planfeststellungsbeschlusses), sind auch die Unschärfen und Unsicherheiten (z.B. keine taggenaue Betrachtung der Lärmsituation), die der dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Immissionsschutzprognose gemäß Anlage 19.2 A innewohnen, nicht zu beanstanden, zumal die weitgehende Richtigkeit dieser Prognose durch die im Verfahren vorgelegten "Zusatzuntersuchungen Baulärm - Hp Marienhof" durch das Büro ... GmbH vom 30. September 2010 gestützt wird (vgl. BVerwG vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 753 ).

    Durch das angeordnete Beweissicherungsverfahren (vgl. S. 118 des Erläuterungsberichts [planfestgestellte Anlage 1 A] und S. 257 des Planfeststellungsbeschlusses) ist auch sichergestellt, dass den Klägerinnen bei entgegen der Prognose eintretenden Schädigungen kein Rechtsnachteil entsteht (vgl. hierzu BVerwG vom 23.6.2009 UPR 2009, 346 ).

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  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40043  

    Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - Schutz von Vermietern und

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs zur Auswahl bei verschiedenen räumlichen Trassenvarianten, die auf die Variantenauswahl bei mehreren technischen Bauvarianten übertragen werden kann (vgl. hierzu BVerwG vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 753; vgl. auch BVerwG vom 25.10.2001 Az. 11 A 30/00 sowie BayVGH vom 6.7.2004 Az. 22 A 03.40032 und vom 9.7.2003 Az. 22 A 02.40089 u.a.), die diesbezügliche Auswahl als Abwägungsentscheidung gerichtlicher Kontrolle nur begrenzt auf erhebliche Abwägungsmängel hin zugänglich ist.

    ddd) Im Hinblick darauf, dass die Vorhabenträger vor Baubeginn die Richtigkeit der zugrunde gelegten Prognose durch Detailgutachten zu belegen haben (vgl. Nr. A IV 2.1.2.2 l des Planfeststellungsbeschlusses), sind auch die Unschärfen und Unsicherheiten (z.B. keine taggenaue Betrachtung der Lärmsituation), die der dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Immissionsschutzprognose gemäß Anlage 19.2 A innewohnen, nicht zu beanstanden, zumal die weitgehende Richtigkeit dieser Prognose durch die im Verfahren vorgelegten "Zusatzuntersuchungen Baulärm - Hp Marienhof" durch das Büro ... GmbH vom 30. September 2010 gestützt wird (vgl. BVerwG vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 753 ).

    Durch das angeordnete Beweissicherungsverfahren (vgl. S. 118 des Erläuterungsberichts [planfestgestellte Anlage 1 A] und S. 257 des Planfeststellungsbeschlusses) ist auch sichergestellt, dass den Klägerinnen bei entgegen der Prognose eintretenden Schädigungen kein Rechtsnachteil entsteht (vgl. hierzu BVerwG vom 23.6.2009 UPR 2009, 346 ).

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052  

    Maßgebliche Bedeutung des Gesichtspunkts der Bausicherheit für die Errichtung

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs zur Auswahl bei verschiedenen räumlichen Trassenvarianten, die auf die Variantenauswahl bei mehreren technischen Bauvarianten übertragen werden kann (vgl. hierzu BVerwG vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 753; vgl. auch BVerwG vom 25.10.2001 Az. 11 A 30/00 sowie BayVGH vom 6.7.2004 Az. 22 A 03.40032 und vom 9.7.2003 Az. 22 A 02.40089 u.a.), die diesbezügliche Auswahl als Abwägungsentscheidung gerichtlicher Kontrolle nur begrenzt auf erhebliche Abwägungsmängel hin zugänglich ist.

    ddd) Im Hinblick darauf, dass die Vorhabenträger vor Baubeginn die Richtigkeit der zugrunde gelegten Prognose durch Detailgutachten zu belegen haben (vgl. Nr. A IV 2.1.2.2 l des Planfeststellungsbeschlusses), sind auch die Unschärfen und Unsicherheiten (z.B. keine taggenaue Betrachtung der Lärmsituation), die der dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Immissionsschutzprognose gemäß Anlage 19.2 A innewohnen, nicht zu beanstanden, zumal die weitgehende Richtigkeit dieser Prognose durch die im Verfahren vorgelegten "Zusatzuntersuchungen Baulärm - Hp Marienhof" durch das Büro ... GmbH vom 30. September 2010 gestützt wird (vgl. BVerwG vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 753 ).

    Durch das angeordnete Beweissicherungsverfahren (vgl. S. 118 des Erläuterungsberichts [planfestgestellte Anlage 1 A] und S. 257 des Planfeststellungsbeschlusses) ist auch sichergestellt, dass der Klägerin bei entgegen der Prognose eintretenden Schädigungen kein Rechtsnachteil entsteht (vgl. hierzu BVerwG vom 23.6.2009 UPR 2009, 346 ).

  • VGH Bayern, 17.02.2011 - 22 A 09.40060  

    Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - aktiver Schallschutz für

    Zwar bliebe es bei einer Tektur hinsichtlich der von der Änderung nicht berührten Teile des Plans bei der einmal eingetretenen Präklusionswirkung (vgl. BVerwG vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 753 m.w.N.).

    d) Im Hinblick darauf, dass die Vorhabenträger vor Baubeginn die Richtigkeit der zugrunde gelegten Prognose durch Detailgutachten zu belegen haben (vgl. Nr. A IV 2.1.2.2 l des Planfeststellungsbeschlusses), sind auch die Unschärfen und Unsicherheiten (z.B. keine taggenaue Betrachtung der Lärmsituation), die der dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Immissionsschutzprognose gemäß Anlage 19.2 A innewohnen, nicht zu beanstanden, zumal die weitgehende Richtigkeit dieser Prognose durch die im Verfahren vorgelegte "Zusatzuntersuchung Baulärm -Hp Marienhof" durch das Büro O... GmbH vom 22. Juli 2010 gestützt wird (vgl. BVerwG vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 753 ).

    Durch das angeordnete Beweissicherungsverfahren (vgl. S. 118 des Erläuterungsberichts [planfestgestellte Anlage 1 A] und S. 257 des Planfeststellungsbeschlusses) ist auch sichergestellt, dass den Klägern bei entgegen der Prognose eintretenden Schädigungen kein Rechtsnachteil entsteht (vgl. hierzu BVerwG vom 23.6.2009 UPR 2009, 346 ).

  • VG Düsseldorf, 25.05.2011 - 3 K 1599/07  

    Planfeststellungsbeschluss in Sachen CO-Pipeline rechtswidrig

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 9 VR 1.09 -, u. a. NVwZ-RR 2009, 753 ff. und juris, Rn. 10.

    vgl. BVerwG; Urteil vom 23. März 2011 - 9 A 9.10 -, juris, Rn. 36; Urteil vom 24. November 2010 9 A 13.09 - NVwZ 2011, 680 f. und juris, Rn. 56 f.; Beschluss vom 23. Juni 2009 - 9 VR 1.09 -, u. a. NVwZ-RR 2009, 753 ff. und juris, Rn. 10; Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 A 74.07 -, juris; Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 31.07 -, u. a. NVwZ 2010, 63 ff. und juris, Rn. 27; Urteil vom 9. Juni 2004 9 A 11.03 -, u. a. BVerwGE 121, 72 ff. und juris, Rn. 75; Urteil vom 8. Juli 1998 - 11 A 53.97 -, u. a. BVerwGE 107, 142 ff. und juris, Rn. 33; Urteil vom 19. Mai 1998 (BAB 20); Urteil vom 25. Januar 1996 - 4 C 5.95 -, u. a. BVerwGE 100, 238 ff. und juris, Rn. 29; Beschluss vom 2. November 1992 - 4 B 205.92 -, u. a. NVwZ 1993, 887 ff. und juris, Rn. 6; Urteil vom 5. Dezember 1986 - 4 C 13.85 -, u. a. BVerwGE 75, 214 ff. und juris, Rn. 115 f. (Verkehrsflughafen München II); OVG NRW, Beschluss von 23. März 2007 - 11 B 916/96.AK -, u. a. NuR 2007, 360 ff. und juris (allgemein zum Aufdrängen einer Planungsalternative); Kopp / Ramsauer, VwVfG, a. a. O., § 74 Rn. 76 (Berücksichtigung von sich aufdrängenden - Planungsalternativen).

  • VGH Bayern, 16.03.2010 - 15 N 04.1980  

    Ergänzungsbedürftigkeit eines B-Plans bzgl. Ortsumgehung

    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit sind erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Lösung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange als die eindeutig bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde (vgl. BVerwG vom 25.1.1996 BVerwGE 100, 238 m.w.N.; vom 19.9.2002 BVerwGE 117, 58; vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 753).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2009 - 3 S 1679/08  

    Anlegung eines öffentlichen Fußweges im Rahmen einer Uferrenaturierung -

    Sie ist insoweit nicht auf ihre rechtlich geschützten eigenen Belange beschränkt (vgl. dazu jüngst BVerwG, Beschluss vom 23.06.2009 - 9 VR 1.09 -, juris Rn. 4).
  • VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 09.00822  

    Planfeststellungsverfahren: Pflicht zur fristgerechten Geltendmachung von

    Auch Art. 73 Abs. 8 Satz 1 BayVwVfG eröffnet das Anhörungsverfahren für die unveränderten Teile des Plans nicht neu (vgl. BVerwG vom 23.06.2009 Az. 9 VR 1/09).

    Auch Art. 73 Abs. 8 BayVwVfG eröffnet nur für die Planänderung (und die davon Betroffenen) das Anhörungsverfahren neu (vgl. BVerwG vom 23.06.2009 Az. 9 VR 1/09, NVwZ-RR 2009, 753 - 756).

  • VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880  

    Einwendungen gegen Planfeststellungsbeschluss

  • VGH Bayern, 17.07.2009 - 22 A 08.40041  

    Straßenbahntrasse durch die Pillenreuther Straße in Nürnberg darf gebaut werden.

  • BVerwG, 23.03.2011 - 9 A 9.10  

    Klage gegen ein weiteres Teilstück der B 178n abgewiesen

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 A 35.10  

    Planfeststellung; Planänderung; Bestimmtheit; Deckblatt; Verkehrsprognose;

  • BVerwG, 26.05.2011 - 7 A 10.10  

    Verkehrsprognose für Ausbauvorhaben

  • BVerwG, 01.03.2012 - 9 VR 7.11  

    Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; sofortige Vollziehung; Bauablaufplan;

  • VGH Bayern, 08.12.2010 - 15 N 09.2663  

    Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrolle nach Erteilung bestandskräftiger

  • VGH Bayern, 31.05.2011 - 15 N 10.1568  

    Festlegungen in einem Regionalplan als Ziel im Sinne von § 1 Abs 4 BauGB;

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 7 KS 4/10  

    Zum Verhältnis von Straßenplanung und Flächennutzungsplan

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2011 - 7 MS 72/11  

    Sicherheitsabstand bei der Verlegung von Gasfernleitungen

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 7 KS 8/10  

    Posteinlieferung bei privatem Postdienstleister

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2012 - 7 KS 71/10  

    Inanspruchnahme privater Flächen für Ausgleichsmaßnahmen

  • BVerwG, 30.12.2010 - 7 VR 3.10  
  • VG Köln, 29.10.2010 - 18 K 5477/08  

    Klagen gegen Ortsumgehung Wachtberg-Gimmersdorf ohne Erfolg

  • VGH Bayern, 27.10.2010 - 22 A 09.40058  

    Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Bekanntmachung der

  • VGH Bayern, 04.05.2012 - 22 AS 12.40045  

    Planfeststellung für einen Ersatzbau einer Hochspannungs-Freileitung auf

  • VG München, 13.07.2010 - M 2 K 09.1154  

    Planfeststellung; Staatsstraße; Präklusion; Zufahrtshindernisse;

  • VG München, 13.07.2010 - M 2 K 09.1309  

    Planfeststellung; Staatsstraße; Präklusion; Existenzgefährdung

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