Rechtsprechung
   BVerwG, 23.11.2005 - 8 C 14.04   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1, Art. 20 a; Gemeindeordnung Baden-Württemberg § 11 Abs. 2
    Anschluss- und Benutzungszwang; gemeindliches Satzungsrecht; Aufgabe; kommunale Selbstverwaltung; Grenzen; Staatszielbestimmung; Änderung der Rechtsgrundlage im Revisionsverfahren.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • NWB SteuerXpert START

    GG Art. 20 a, Art. 28 Abs. 2 Satz 1; GemO Baden-Württemberg § 11 Abs. 2

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  • Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER)

    Zur Ermächtigung einer Gemeinde zur Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwangs im Bereich der Fernwärmeversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anschluss- und Benutzungszwang; gemeindliches Satzungsrecht; Aufgabe; kommunale Selbstverwaltung; Grenzen; Staatszielbestimmung; Änderung der Rechtsgrundlage im Revisionsverfahren

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Anschluss- und Benutzungszwang; gemeindliches Satzungsrecht; Aufgabe; kommunale Selbstverwaltung; Grenzen; Staatszielbestimmung; Änderung der Rechtsgrundlage im Revisionsverfahren

Kurzfassungen/Presse (2)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.11.2005)

    Gemeindlicher Zwangsanschluss an Fernwärme auf der Kippe // Kläger aus Württemberg auch vor Bundesgericht erfolgreich

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gemeindlicher Zwangsanschluss an Fernwärme auf der Kippe

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2006, 779
  • NVwZ 2006, 595



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Wird zitiert von ... (3)  

  • VGH Bayern, 19.07.2006 - 8 A 06.40015  

    Rügebefugnis der Gemeinden - Bedarfsplan

    Ebenso wenig ermächtigt Art. 20a GG eine Gemeinde, Aufgaben des Umweltschutzes losgelöst von ihrem Kompetenzbereich an sich zu ziehen (vgl. BVerwG vom 23.11.2005 NVwZ 2006, 595/597).
  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 4 N 70/03  

    Unwirksamkeit einer Fernwärmeversorgungssatzung, die keine Ausnahmen vom

    Dies hat zur Folge, dass die von der Kommune für die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs herangezogenen Gründe des öffentlichen Wohls einen Bezug zur örtlichen Gemeinschaft aufweisen müssen (also z. B. die örtliche Umweltsituation), grundsätzlich aber nicht allein auf Gründe des überörtlichen oder globalen Umwelt- oder Klimaschutzes gestützt werden können (hierzu BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 8 C 14.04 - DVBl. 2006, 779; vorgehend VGH BW, Urteil vom 18.03.2004 - 1 S 2261/02 - VBlBW 2004, 337; BayVGH, Urteil vom 13.01.1982 - 4 B 526/79 - BayVBl. 1982, 370; anders bei einer entsprechenden landesrechtlichen Ermächtigung: BVerwG, Urteil vom 25.01.2006 - 8 C 13.05 -NVwZ 2006, 690).
  • BVerwG, 10.09.2004 - 8 B 56.04  
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 14.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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