Rechtsprechung
   BVerwG, 23.11.2011 - 8 C 18.10   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    FinDAG § 4 Abs. 4; KWG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 32 Abs. 1 Satz 1, § 37 Abs. 1; VwVfG § 40
    Abwicklungsanordnung; Anlegerschutz; Bankgeschäft; Einlagengeschäft; Erlaubnispflicht; Ermessen; Ermessensausübung; Gesetzeszweck; Integrität des Finanzmarktes; Regelungszweck; Rückzahlung; Schutzzweck; Vertragsaufhebung; Verzicht

  • Bundesverwaltungsgericht

    FinDAG § 4 Abs. 4
    Abwicklungsanordnung; Anlegerschutz; Bankgeschäft; Einlagengeschäft; Erlaubnispflicht; Ermessen; Ermessensausübung; Gesetzeszweck; Integrität des Finanzmarktes; Regelungszweck; Rückzahlung; Schutzzweck; Vertragsaufhebung; Verzicht.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwicklungsanordnung im kreditwirtschaftlichen Sinne als öffentlich-rechtliche Maßnahme

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bankkunden und die Abwicklungsanordnung der BaFin

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • VGH Hessen, 30.01.2012 - 6 B 2183/11  

    Streitwertfestsetzung

    Im Fall einer Abwicklungsanordnung - etwa bei Entgegennahme von Geldern des Publikums - kann vereinfachend von einer wirtschaftlichen Bedeutung von 10 % des zurückzuzahlenden Betrages ausgegangen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.11.2011 - 8 C 18.10 -).

    Des Weiteren sind die Verwaltungs- und Widerspruchsgebühren regelmäßig streitwerterhöhend in Ansatz zu bringen (BVerwG, Beschluss vom 13.11.2011 - 8 C 18.10 -).

  • VGH Hessen, 06.07.2012 - 6 A 1820/11  

    Wiederaufnahme eines unterbrochenen gerichtlichen Verfahrens

    Das Bundesverwaltungsgericht betont im Urteil vom 23. November 2011 (Az. 8 C 18.10):.
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