Rechtsprechung
| BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 18.11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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WDO § 38 Abs. 1; § 58 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 7; SG § 17 Abs. 2 Satz 2; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 3 und 4
Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; gefährliche Körperverletzung; körperliche Misshandlung; außerdienstliches Fehlverhalten; Vorgesetztenstellung; Mannschaftsdienstgrad - Bundesverwaltungsgericht
WDO § 38 Abs. 1; § 58 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 7
Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; gefährliche Körperverletzung; körperliche Misshandlung; außerdienstliches Fehlverhalten; Vorgesetztenstellung; Mannschaftsdienstgrad. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei einer die qualifizierenden Tatbestandsmerkmale der §§ 224 - 227 StGB erfüllenden außerdienstlichen Körperverletzung eines Soldaten
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Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; gefährliche Körperverletzung; körperliche Misshandlung; außerdienstliches Fehlverhalten; Vorgesetztenstellung; Mannschaftsdienstgrad
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 12.07.2012 - 2 WD 31.11 Bei einer außerdienstlich begangenen gefährlichen Körperverletzung bildet den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Herabsetzung im Dienstgrad (Urteil vom 24. Mai 2012 - BVerwG 2 WD 18.11 -).
- BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11 Das Truppendienstgericht hat zudem seine Schuld- und Tatsachenfeststellungen auf das gerichtliche Geständnis des Soldaten, das von diesem Mangel mit erfasst wird, gestützt (zur Rechtslage bei der Bindung an Strafurteile vgl. jedoch Urteil vom 24. Mai 2012 - BVerwG 2 WD 18.11 -).
