Rechtsprechung
| BVerwG, 24.08.2009 - 20 F 2.09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Vorlage von Akten einer Verfassungsschutzbehörde aufgrund Entscheidungserheblichkeit; Rechtfertigung einer Einbürgerungsablehnung aufgrund Erkenntnissen einer Verfassungsschutzbehörde; Gerechtfertigte Zurückhaltung von Verfassungsschutzunterlagen i.R.v. einer Gefährdung der Allgemeinheit und der Sicherheit; Auskunftserteilung und Aktenvorlage im Ermessen der Verfassungsschutzbehörde
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 09.03.2009 - 14 PS 3/08
- BVerwG, 24.08.2009 - 20 F 2.09
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 08.03.2010 - 20 F 11.09
Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Ausweisung; Erkenntnisse des …
Das Erfordernis der förmlichen Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit vor Abgabe an den Fachsenat gewährleistet, dass die oberste Aufsichtsbehörde auf dieser Grundlage in die gesetzlich geforderte Ermessensabwägung eintreten kann (Beschluss vom 24. August 2009 - BVerwG 20 F 2.09 - juris Rn. 3).Abgesehen davon ist eine förmliche Äußerung des Hauptsachegerichts zur Klärung der Entscheidungserheblichkeit des Akteninhalts ausnahmsweise entbehrlich, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei rechtserheblich sind (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 24. August 2009 a.a.O. Rn. 4 m.w.N.).
Ebenso wie die Entscheidungsgründe des Fachsenats Art und Inhalt der geheim gehaltenen Urkunden oder Akten nicht erkennen lassen dürfen, kann die über die Aktenvorlage entscheidende Behörde ihre Äußerungen gegenüber dem Gericht so abfassen, dass der von ihr begehrte Geheimnisschutz auch dann gewahrt bleibt, wenn der Schriftsatz prozessordnungsgemäß dem Gegner zugestellt wird (…Beschlüsse vom 6. November 2008 - BVerwG 20 F 7.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 51 Rn. 17…, vom 5. Februar 2009 a.a.O. Rn. 16 und vom 24. August 2009 a.a.O. Rn. 14).
Sie hätten deshalb mit Eingang an die Beigeladene zurückgesandt werden müssen (vgl. Beschlüsse vom 17. November 2003 - BVerwG 20 F 16.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 35…, vom 5. Februar 2009 a.a.O. Rn. 17 f. und vom 24. August 2009 a.a.O. Rn. 15).
- BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09
Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse; …
Das ist immer dann der Fall, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der - allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden - Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (vgl. Beschlüsse vom 27. Februar 2004 - BVerwG 20 F 10.03 -, vom 26. August 2004 - BVerwG 20 F 19.03 - juris, vom 29. März 2006 - BVerwG 20 F 4.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 41, vom 4. Mai 2006 - BVerwG 20 F 2.05 - juris, vom 15. Februar 2008 - BVerwG 20 F 13.07 - juris, vom 24. August 2009 - BVerwG 20 F 2.09 - juris). - BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10
In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr; …
Dass dem Beigeladenen auch insoweit die besondere Bedeutung der Ermessensausübung im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO bewusst war, zeigt sich an den allgemeinen Erwägungen, die er zur prozessualen Lage des Antragstellers mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG angestellt hat (vgl. auch Beschluss vom 24. August 2009 - BVerwG 20 F 2.09 - juris Rn. 11). - OVG Niedersachsen, 21.09.2009 - 14 PS 2/09
Entscheidungskomptenz des Fachsenats nach § 189 VwGO
Hinzu kommen muss, dass über den geltend gemachten Anspruch auf Bekanntgabe ohne die Kenntnis der umstrittenen Aktenteile zweifelsfrei nicht entschieden werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.8.2009 - 20 F 2/09 -, juris).
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