Rechtsprechung
| BVerwG, 24.09.1998 - 3 C 21.97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Offene Vermögensfragen - Restitutionsberechtigung bei Funktionsnachfolge
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Vermögenszuordnung, Verhältnis der - zur öffentlichen Restitution; Restitution, öffentliche und Verhältnis zur Zuordnung; Rechtsnachfolge nach Reichsärztekammer; Restitution, öffentliche und Rechtsnachfolge bzw. Funktionsnachfolge; Funktionsnachfolge bei öffentlicher Restitution; Ärztekammer; Reichsärztekammer.
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Rückübertragung eines Ärztekammergrundstücks
Verfahrensgang
- VG Dresden, 25.04.1996 - 3 K 1193/95
- BVerwG, 24.09.1998 - 3 C 21.97
Zeitschriftenfundstellen
- NJ 1999, 158
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 15.98
Vermögenszuordnungsrecht
Zwar ist - wie der Revision ohne weiteres zuzugeben ist - dort von Art. 27 Abs. 1 Satz 5 EV keine Rede, sondern wird nur bestimmt, daß sich die öffentlichen Restitutionsansprüche der Art. 21 und 22 EV nicht durchzusetzen vermögen, woraus die "Restitutionsfestigkeit" der Zuordnung gegenüber solchen Ansprüchen folgt (vgl. hierzu allgemein: Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 84.94 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 15 S. 46; Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 3 C 21.97 -). - VG Cottbus, 14.08.2012 - 1 K 1080/08
Vermögenszuordnungsrecht
Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit zu einem - soweit ersichtlich - vergleichbaren Sachverhalt mit Urteil vom 22. Juli 1995 (…BVerwG 7 C 16.94 - juris Rn. 13; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 24. September 1998 - BVerwG 3 C 21.97 - juris Rn. 9) Folgendes ausgeführt (…im Ergebnis ebenso: VG Berlin, Urt. v. 12. Juni 2008 - 29 A 43.08 - juris Rn. 25;… VG Meiningen, u. a. Urt. v. 27. März 2006 - 1 K 431/05.Me - juris Rn. 21):.Die Funktionsnachfolge setzt eine Übereinstimmung in der Aufgabenwahrnehmung durch die jetzige und die frühere Körperschaft voraus, wobei es hinsichtlich der Frage der Nachfolge zwischen Gebietskörperschaften, denen abstrakt gesehen die gleichen öffentlichen Aufgaben zugewiesen sind, entscheidend auf das territoriale Moment ankommt, denn die Aufgabenwahrnehmung durch Gebietskörperschaften ist strikt auf ihren Hoheitsbereich begrenzt (…BVerwG, Urt. v. 14. November 1996 - BVerwG 3 C 27.96 - juris Rn. 44 ff.; Urt. v. 24. September 1998 - BVerwG 3 C 21.97 - juris Rn. 13;… Urt. v. 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - juris Rn. 19;… Beschl. v. 16. November 2004 - BVerwG 3 B 41.04 - juris Rn. 3 ff.;… BVerwG, Urt. v. 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 18.09 - UA S. 6/7 und 8).
- BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 12.98
Restitution, öffentliche; Rechtsnachfolge; Funktionsnachfolge; Umgemeindung; …
Von der Maßgeblichkeit des Kriteriums der Belegenheit für die Rückübertragung von unbeweglichen Vermögensgegenständen ist der Senat ohne dies nach den Sach- und Streitständen im einzelnen ausführen zu müssen bereits der Sache nach in seinen die Funktionsnachfolge der früheren Kassenärztlichen Vereinigung Deutschland sowie der Reichsärztekammer betreffenden Urteilen vom 14. November 1996 BVerwG 3 C 27.96 (BVerwGE 102, 223) und vom 24. September 1998 BVerwG 3 C 21.97 (VIZ 1999, 26) ausgegangen.
- BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 18.09
Öffentliche Restitution; öffentlich-rechtliche Körperschaft; Gebietskörperschaft; …
Dieses Kriterium hatte er bereits zuvor bei der Bestimmung der Rechtsnachfolge nach der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands und nach der Reichsärztekammer herangezogen (Urteile vom 14. November 1996 - BVerwG 3 C 27.96 - und vom 24. September 1998 - BVerwG 3 C 21.97 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 11 und 20), beides ehemalige länderübergreifende Körperschaften, deren Funktionen nunmehr von Körperschaften auf Landesebene wahrgenommen werden. - OVG Thüringen, 31.05.2005 - 4 KO 1109/04
Beiträge; Keine Heilung von Beitragsbescheiden eines fehlerhaften Zweckverbandes …
Entsprechend diesem Begriffsverständnis nimmt das Bundesverwaltungsgericht auch im Vermögenszuordnungsrecht eine Funktionsnachfolge in Anknüpfung an die Wahrnehmung von vergleichbaren öffentlichen Aufgaben an und stellt auf die im Vergleich zum früheren Rechtsträger überwiegend gleiche Funktionsausübung durch den neuen Rechtsträger als erforderliche und ausreichende Bedingung ab (vgl. BVerwG zu § 11 Abs. 3 VZOG, Urteile vom 14.11.1996 - 3 C 27/96 - BVerwGE 102, 223 und vom 24.09.1998 - 3 C 21/97 - VIZ 1999, 26). - BVerwG, 18.02.1999 - 3 C 2.98
Öffentliche Restitution; Legalenteignung; Rechtsstaatswidrigkeit; …
Der erkennende Senat hat sich diese Rechtsauslegung zu eigen gemacht (vgl. Urteil vom 24. September 1998 BVerwG 3 C 21.97 -), weil nur mit Hilfe dieser Einschränkung die Wiederherstellung rechtsstaatswidriger Zustände vermieden werden kann. - BVerwG, 18.02.1999 - 3 C 11.98
Öffentliche Restitution; Legalenteignung; Rechtsstaatswidrigkeit; …
Der erkennende Senat hat sich diese Rechtsauslegung zu eigen gemacht (vgl. Urteil vom 24. September 1998 BVerwG 3 C 21.97 VIZ 1999, 26 = ZOV 1999, 61), weil nur mit Hilfe dieser Einschränkung die Wiederherstellung rechtsstaatswidriger Zustände vermieden werden kann. - VG Dresden, 05.11.1998 - 6 K 148/95 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
