Rechtsprechung
| BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 1.01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Jurion
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Gewinnspielgerät; Glücksspiel; Krangreiferspiel; unangemessen hohe Verluste; Unbedenklichkeitsbescheinigung; Versagungsgrund
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Gewinnspielgerät; Glücksspiel; Krangreiferspiel; unangemessen hohe Verluste; Unbedenklichkeitsbescheinigung; Versagungsgrund.
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Zulassungsfreie Geschicklichkeitsspiele - wann kann man davon sprechen?" von KHKin Meike Lukat, original erschienen in: GewArch 2011, 113 - 115.
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 10.10.1995 - 3 E 32/94
- VGH Hessen, 26.10.2000 - 8 UE 3924/95
- BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 1.01
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 115, 179
- NJW 2002, 2487 (Ls.)
- NVwZ 2002, 862
Wird zitiert von ... (22)
- BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.
Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 6 C 1.01 - (Buchholz 451.20 § 33 d GewO Nr. 8 = GewArch 2002, 76 = NVwZ 2002, 862) mit dem Merkmal des unangemessen hohen Verlustes in kurzer Zeit im Sinne des § 33 e Abs. 1 Satz 1 GewO befasst und insoweit eine Verlustgrenze von ca. 50 EUR pro Stunde als noch angemessen angenommen. - VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558
Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig
Diese Rechtsauffassung kann sich auch nicht auf die sog. Good-Luck-II-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.10.2001 BVerwGE 115, 179) berufen. - VG München, 31.01.2005 - M 22 S 04.4298
Vermittlung von Sportwetten illegal
In der Entscheidung vom 24.10.2001 (GewArch 2002, 76) habe das BVerwG den betreffenden Grenzwert anhand dieser Vorgaben auf 100, 00 DM ermittelt, wobei der Wert im Zuge der Einführung des EURO auf 60 EUR nach oben habe korrigiert werden müssen.Andere Spielgeräte, insbesondere Geräte ohne Zufallsgenerator (z.B. in dem vom BVerwG im Urteil vom 24.10.2001, GewArch 2002, 76 entschiedenen Fall ein "Krangreiferspiel") werden jedoch nicht von § 33 c GewO erfasst.
Im Gegenteil hat das BVerwG gerade im Urteil vom 24.10.2001 (a.a.O.) entschieden, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 33 h Nr. 3 GewO sogar dann nicht erteilt werden darf, wenn durch das Spiel kein unangemessen hoher Vermögensverlust in kurzer Zeit erlitten werden kann, wenn es sich bei dem Spiel (hier: Krangreiferspiel) um ein Glücksspiel handelt.
Das BVerwG hat bereits einen Verlust von 210 DM in einer Stunde für einen unangemessen hohen Verlust in kurzer Zeit gehalten (BVerwG vom 28.9.1982 GewArch 1983, 60 und vom 24.10.2001 GewArch 2002, 76).
- VG Wiesbaden, 20.03.2007 - 5 E 1713/05
Keine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der Gewerbeordnung für im Internet …
§ 3 des Staatsvertrags zum Lotteriewesen in Deutschland, landesrechtlich in Kraft seit 01.07.2004 (vgl. Gesetz zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland vom 22.06.2004, GVBl. I S. 214), greift die ganz herrschende Rechtsprechung (vgl. m.w.N. BVerwGE 115, 179; Schönke-Schröder, § 284 StGB, Rdnrn. 5 ff.) auf und regelt, dass ein Glücksspiel dann vorliegt, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn ein ungewisser Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse dafür maßgeblich ist.Überwiegt die "Herrschaft des Zufalls" (so BVerwGE 115, 179, 185), so liegt ein Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB vor.
Gewerberechtlich lässt § 33 h Nr. 3 GewO die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Glücksspiele grundsätzlich nicht zu, unabhängig davon, ob die Gefahr unangemessen hoher Verluste in kurzer Zeit besteht (§ 33 e Abs. 1 Satz 1 GewO) oder nicht (…vgl. dazu schon BVerwG, Urt. v. 09.12.1975, Az.: 1 C 14.74).Denn der Strafzweck des § 284 StGB (Verhinderung der übermäßigen Anregung der Nachfrage von Glücksspielen, Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Spielablaufs durch staatliche Kontrollen und Verhindern der Ausnutzung des natürlichen Spieltriebs zu privaten oder gewerblichen Gewinnzwecken) kann - und soll - auch dann eingreifen, wenn die erhöhte Verlustgefahr nicht besteht (so BVerwGE 115, 179, 184).Der Einwand der Klägerin, angesichts des geringen Einsatzes könne nicht von einem Glücksspiel ausgegangen werden, greift daher nicht.
Die in der Gewerbeordnung angelegte unterschiedliche Behandlung von Gewinnspielgeräten nach § 33 c GewO und anderen Spielen, die Glücksspiele sind, ist ebenfalls nicht zu beanstanden (so BVerwGE 115, 179, 187).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2002 - 4 B 1844/02
ODDSET-Wetten dürfen in NRW weiterhin nur von Lotto vermittelt werden
BVerwG, Urteile vom 23.8.1994 - 1 C 18.91 -, BVerwGE 96, 293 (295), = GewArch 1995, 22, vom 28.3.2001 - 6 C 2.01 -, BVerwGE 114, 92 (97), = GewArch 2001, 334 (335), und vom 24.10.2001 - 6 C 1.01 -, GewArch 2002, 76 (78); BFH, Urteil vom 19.6.1996 - II R 29/95 - Hess.VGH, Urteil vom 26.10.2000 - 8 UE 3924/95 -, GewArch 2001, 200. - BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 17.06 Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für ein Spielgerät verkörpert unbeschadet ihres ordnungsrechtlichen Charakters einen wirtschaftlichen Wert, der es rechtfertigt, den hierauf gerichteten Anspruch als zur Insolvenzmasse gehörend anzusehen (Urteil vom 24. Oktober 2001 BVerwG 6 C 1.01 BVerwGE 115, 179 ).
- VG Düsseldorf, 21.06.2011 - 27 K 6586/08
Glücksspiel Poker Internet Veranstaltung Handlungspflichten Kohärenz
- BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 9.05
Fun-Games ohne Bauartzulassung nicht erlaubt
Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 24. Oktober 2001 BVerwG 6 C 1.01 (Buchholz 451.20 § 33 d GewO Nr. 8 = GewArch 2002, 76 = NVwZ 2002, 862) mit dem Merkmal des unangemessen hohen Verlustes in kurzer Zeit im Sinne des § 33 e Abs. 1 Satz 1 GewO befasst und insoweit eine Verlustgrenze von ca. 50 pro Stunde als noch angemessen angenommen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2002 - 4 B 2124/02
ODDSET-Wetten dürfen in NRW weiterhin nur von Lotto vermittelt werden
BVerwG, Urteile vom 23.8.1994 - 1 C 18.91 -, BVerwGE 96, 293 (295), = GewArch 1995, 22, vom 28.3.2001 - 6 C 2.01 -, BVerwGE 114, 92 (97), = GewArch 2001, 334 (335), und vom 24.10.2001 - 6 C 1.01 -, GewArch 2002, 76 (78); BFH, Urteil vom 19.6.1996 - II R 29/95 - HessVGH, Urteil vom 26.10.2000 - 8 UE 3924/95 -, GewArch 2001, 200. - OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2009 - 6 A 10199/09
Glücksspiel; Glücksspielbegriff; Glücksspielstaatsvertrag; Strafrecht; Zufall; …
In einer weiteren Entscheidung bestätigt es, dass es sich bei anderen Spielen i.S.d. vorgenannten Vorschrift nicht zwingend um Geschicklichkeitsspiele handeln muss (BVerwGE 115, 179 ). - VGH Bayern, 25.08.2011 - 10 BV 10.1176
Sportwetten als sog. 50-Cent-Gewinnspiele im Internet sind unzulässig
- VGH Bayern, 13.04.2010 - 10 CS 10.453
Das Online-Bundesligaspiel "Super-Manager" darf als öffentliches …
- VG Düsseldorf, 20.04.2010 - 27 L 1529/09
Stopp des Internet-Glücksspiels „Super-Manager“ von Bild.de - Gewinner werden …
- VG Ansbach, 19.07.2012 - AN 4 K 11.02346
Untersagung der Veranstaltung öffentlichen Glückspiels über Internet
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2002 - 4 B 2163/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2003 - 4 B 859/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2003 - 4 B 1005/03
- VG Wiesbaden, 10.12.2007 - 5 E 1417/05
Abgrenzung zwischen Glücksspiel und Geschicklichkeitsspiel bei dem Kartenspiel …
- VG Münster, 13.06.2003 - 9 L 721/03
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2005 - 1 M 297/04 1
- VG Wiesbaden, 10.12.2007 - 5 E 770/06
Abgrenzung zwischen Glücksspiel und Geschicklichkeitsspiel bei dem Kartenspiel …
- VG Regensburg, 18.05.2010 - RO 5 S 10.505
