Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 1.01   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Jurion
  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Gewinnspielgerät; Glücksspiel; Krangreiferspiel; unangemessen hohe Verluste; Unbedenklichkeitsbescheinigung; Versagungsgrund

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Gewinnspielgerät; Glücksspiel; Krangreiferspiel; unangemessen hohe Verluste; Unbedenklichkeitsbescheinigung; Versagungsgrund.

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Zulassungsfreie Geschicklichkeitsspiele - wann kann man davon sprechen?" von KHKin Meike Lukat, original erschienen in: GewArch 2011, 113 - 115.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 115, 179
  • NJW 2002, 2487 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 862



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Wird zitiert von ... (22)  

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05  

    Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.

    Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 6 C 1.01 - (Buchholz 451.20 § 33 d GewO Nr. 8 = GewArch 2002, 76 = NVwZ 2002, 862) mit dem Merkmal des unangemessen hohen Verlustes in kurzer Zeit im Sinne des § 33 e Abs. 1 Satz 1 GewO befasst und insoweit eine Verlustgrenze von ca. 50 EUR pro Stunde als noch angemessen angenommen.
  • VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558  

    Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig

    Diese Rechtsauffassung kann sich auch nicht auf die sog. Good-Luck-II-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.10.2001 BVerwGE 115, 179) berufen.
  • VG München, 31.01.2005 - M 22 S 04.4298  

    Vermittlung von Sportwetten illegal

    In der Entscheidung vom 24.10.2001 (GewArch 2002, 76) habe das BVerwG den betreffenden Grenzwert anhand dieser Vorgaben auf 100, 00 DM ermittelt, wobei der Wert im Zuge der Einführung des EURO auf 60 EUR nach oben habe korrigiert werden müssen.

    Andere Spielgeräte, insbesondere Geräte ohne Zufallsgenerator (z.B. in dem vom BVerwG im Urteil vom 24.10.2001, GewArch 2002, 76 entschiedenen Fall ein "Krangreiferspiel") werden jedoch nicht von § 33 c GewO erfasst.

    Im Gegenteil hat das BVerwG gerade im Urteil vom 24.10.2001 (a.a.O.) entschieden, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 33 h Nr. 3 GewO sogar dann nicht erteilt werden darf, wenn durch das Spiel kein unangemessen hoher Vermögensverlust in kurzer Zeit erlitten werden kann, wenn es sich bei dem Spiel (hier: Krangreiferspiel) um ein Glücksspiel handelt.

    Das BVerwG hat bereits einen Verlust von 210 DM in einer Stunde für einen unangemessen hohen Verlust in kurzer Zeit gehalten (BVerwG vom 28.9.1982 GewArch 1983, 60 und vom 24.10.2001 GewArch 2002, 76).

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