Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb bei mehreren selbstständig nutzbaren Betriebseinheiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Großflächigkeit von Einzelhandelsbetrieben

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche; selbstständiger Betrieb; mehrere Betriebe

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Entscheidungen zum großflächigen Einzelhandel

  • anwaltskanzlei-lankau.de , S. 5 (Kurzinformation)

    Schwelle für großflächigen Einzelhandel i.S.v. § 11 Abs. 3 BauNVO liegt nunmehr bei 900 qm Verkaufsfläche

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelhandel: Darf die Verkaufsfläche einzelner Betriebe addiert werden? (IBR 2006, 170)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelhandel: Wo liegt die Schwelle zur Großflächigkeit? (IBR 2006, 169)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 124, 376
  • NJ 2006, 231
  • DVBl 2006, 452
  • BauR 2006, 644
  • IBR 2006, 169
  • IBR 2006, 170
  • NVwZ 2006, 455
  • ZfBR 2006, 250



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Wird zitiert von ... (33)  

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2011 - 2 A 1416/09  

    Summenpegel als Immissionsgrenzwert bei Baugenehmigung

    BVerwG, Urteile vom 24. November 2005 - 4 C 14.04 -, BVerwGE 124, 376 = BRS 69 Nr. 72 = juris Rn. 18, und vom 24. November 2005 - 4 C 8.05 -, BRS 69 Nr. 73 = juris Rn. 10.

    BVerwG, Urteile vom 24. November 2005 - 4 C 14.04 -, BVerwGE 124, 376 = BRS 69 Nr. 72 = juris Rn. 19 f., und vom 24. November 2005 - 4 C 8.05 -, BRS 69 Nr. 73 = juris Rn. 10 (vorgehend OVG NRW, Urteil vom 25. April 2005 - 10 A 2861/04 -, BRS 69 Nr. 74 = juris).

    BVerwG, Urteile vom 24. November 2005 - 4 C 14.04 -, BVerwGE 124, 376 = BRS 69 Nr. 72 = juris Rn. 21, und vom 24. November 2005 - 4 C 8.05 -, BRS 69 Nr. 73 = juris Rn. 10.

    BVerwG, Urteile vom 24. November 2005 - 4 C 14.04 -, BVerwGE 124, 376 = BRS 69 Nr. 72 = juris Rn. 21, und vom 24. November 2005 - 4 C 8.05 -, BRS 69 Nr. 73 = juris Rn. 10; kritisch dazu: Fickert/Fieseler, BauNVO 11. Auflage 2008,.

    Offen gelassen von BVerwG, Urteile vom 24. November 2005 - 4 C 14.04 -, BVerwGE 124, 376 = BRS 69 Nr. 72 = juris Rn. 21, und vom 24. November 2005 - 4 C 8.05 -, BRS 69 Nr. 73 = juris Rn. 10.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2010 - 3 S 324/08  

    Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 - zum Begriff des regionalbedeutsamen

    Bei den großflächigen Einzelhandelsbetrieben beginnt daher, wie im Städtebaurecht, die Großflächigkeit ab einer Verkaufsfläche von 800 qm (dazu BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 14.04 -, BVerwGE 124, 376 ff. = NVwZ 2006, 455 ff.).

    Dies ist allein nach baulichen und betrieblich-funktionellen Gesichtspunkten zu beurteilen, wobei auf die nach außen erkennbaren baulichen Gegebenheiten abzustellen ist (BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 14.04 -, BVerwGE 124, 376 ff.).

    Selbst die einheitlich in einem Gebäude untergebrachten Verkaufsstätten werden selbständig behandelt, sofern sie über einen eigenen Eingang, eigene Anlieferung, eigene Personalräume und eigenständige Öffnungszeiten verfügen und sofern es sich nicht um einen "Hauptbetrieb" handelt, dem auf räumlich getrennten Flächen lediglich weitere "als Nebenleistung" einzustufende Warenangebote beigefügt werden (BVerwG, Urteil vom 24.11.2005, a.a.O. sowie Beschluss vom 23.11.2009 - 4 B 35.09 -, juris).

    Für die - raumordnungsrechtlich relevante - Prüfung einer "Funktionseinheit" der einzelnen nicht großflächigen Betriebe unter dem Gesichtspunkt eines gemeinsamen Nutzungskonzepts, Ergänzung der Sortimente, der Nutzung von Synergieeffekten (etwa: enge räumliche Beziehung, gemeinsame Zufahrt und Stellplätze etc.) und das dadurch erhöhte überörtliche Kundenaufkommen ist nach § 11 Abs. 3 BauNVO kein Raum (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 24.11.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 8.05  

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Ein Einzelhandelsbetrieb ist nur dann als selbstständig anzusehen, wenn er unabhängig von anderen Betrieben genutzt werden kann und deshalb als eigenständiges Vorhaben genehmigungsfähig wäre (wie Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 4 C 14.04 -).

    In seinem Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 4 C 14.04 - (zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen) hat der Senat hierzu dargelegt:.

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  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09  

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Offenbleiben kann, ob der Verwaltungsgerichtshof (juris Rn. 1282) mit der von der Klägerin im Verfahren BVerwG 4 C 9.09 unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 24. November 2005 (richtig: - BVerwG 4 C 14.04 - BVerwGE 124, 376) angegriffenen Annahme, in eine quantitative Prüfung des Kaufkraftabzugs könnten lediglich die zusammen mit dem Flughafenausbau planfestgestellten Einzelhandelsflächen einbezogen werden, die bundesrechtlichen Maßstäbe verfehlt hat.
  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09  

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze;

    Das Oberverwaltungsgericht hat ferner nicht verkannt, dass nur ein Betrieb vorliegt, wenn die Gesamtfläche durch einen Einzelhandelsbetrieb als Hauptbetrieb geprägt wird und auf baulich abgetrennten Flächen zu dessen Warenangebot als Nebenleistung ein Warenangebot hinzutritt, das in einem inneren Zusammenhang mit der Hauptleistung steht, diese jedoch nur abrundet und von untergeordneter Bedeutung bleibt (Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 4 C 14.04 - BVerwGE 124, 376 ).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2007 - 1 KN 265/05  

    Abwehr eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs

    Der Begriff der Verkaufsfläche ist durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urt. v. 24.11.2005 - 4 C 10 und 14.04 -, BVerwGE 124, 364 und 376 = BRS 69 Nrn. 71 und 72) so weitgehend gelöst, dass eventuelle kleine Randunschärfen zu tolerieren sind.

    Das zeigen u.a. die Ausführung des Bundesverwaltungsgerichts aus seiner Entscheidung vom 24. November 2005 (- 4 C 10.04 -, BVerwGE 124, 364 = DVBl 2006, 448 = BauR 2006, 639 = BRS 69 Nr. 71):.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10  

    Bauleitplanung: Bedeutung der TA Lärm?

    Auch wenn eine konkrete Beeinträchtigung der Versorgungssituation - der benachbarten Gemeinden einschließlich des Mittelzentrums Waldshut-Tiengen (vgl. hierzu deren Stellungnahmen, /369, /389, /391, /393) - wenig wahrscheinlich sein mag, kann ein aus einem Lebensmittel- und Getränkemarkt (einschließlich einer vorgelagerten Mall) bestehender einheitlicher (lediglich über einen gemeinsamen Anlieferungsbereich verfügender) Betrieb (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.2005 - 4 C 14.04 -, BVerwGE 124, 376 u. Urt. v. 24.11.2005 - 4 C 8.05 -, Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 31) mit einer Verkaufsfläche von insgesamt 1.650 m2 und einer guten Verkehrsanbindung (B 34), wie er dem Bebauungsplan zugrundeliegt, aufgrund der ihm zukommenden überörtlichen, über den Einzugsbereich der Standortgemeinde hinausgehenden Bedeutung (vgl. die Stellungnahmen des Einzelhandelsverbands und der Industrie- und Handelskammer) zumindest zu einer Erhöhung des überörtlichen Verkehrsaufkommens führen und insofern dem Grundsatz der effektiven Nutzung und Bündelung der Infrastruktur und des Verkehrs widersprechen.
  • VGH Bayern, 18.05.2007 - 1 ZB 07.341  

    Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel; Verbrauchermarkt; Umwandlung von

    Der bauplanungsrechtliche Begriff Verkaufsfläche wird allgemein so verstanden, dass er jedenfalls auch die Kassenzone umfasst (BVerwG vom 24.11.2005 BVerwGE 124, 376 = NVwZ 2006, 455; BayVGH vom 5.2.2007 - 2 BV 05.1571 - juris).

    Führt aber der "Schnäppchenmarkt" schon dann zu einer Überschreitung der zulässigen Verkaufsfläche von 2.900 m², wenn man nur den Verkaufsraum des Verbrauchermarktes betrachtet, dann kann offen bleiben, ob der Verkaufsflächenbegriff des Bebauungsplans, wie in dem bereits erwähnten Schreiben der Beigeladenen vom 14. Oktober 2004, so ausgelegt werden darf, dass auch Flächen des Eingangsbereichs, die zweifelsfrei dem Verkauf dienen (Metzger, Bäcker, Laden für Feinkost, Zeitschriften und Tabakwaren), nicht mitrechnen, obwohl dieses ergänzende Angebot zweifelsfrei dazu beiträgt, "in städtebaulicher Hinsicht die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit" (BVerwG vom 24.11.2005 a. a. O.) des Marktes zu erhöhen.

    Näher liegt die Annahme, dass mit dieser Festsetzung erreicht werden soll, dass die (etwa 100 m² umfassenden) Teilflächen der "Mall", die "vor" den Kassen bzw. vor dem Eingang zu dem Verbrauchermarkt liegen und die nach dem allgemeinen Verständnis des Begriffs Verkaufsfläche an sich anzurechnen wären (BVerwG vom 24.11.2005 a. a. O.), unberücksichtigt bleiben.

  • OVG Sachsen, 04.02.2010 - 1 A 209/09  

    Wirksame Verlängerung einer Veränderungssperre

    Bis zur (den seinerzeitigen Verfahrensbeteiligten während des Bauvorbescheidsverfahrens offensichtlich nicht bekannten) Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2005 (DVBl 2006, 452 = NVwZ 2006, 455 =BVerwGE 124, 376) galten Verbrauchermärkte ab einer Größenordnung von insgesamt mehr als 700 m² als großflächig i.S.v. § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO.

    Hiernach bilden sogar selbstständig nutzbare betriebliche Einheiten in ihrer Gesamtheit einen Einzelhandelsbetrieb i.S.v. § 11 Abs. 3 BauNVO, wenn nur die Gesamtfläche durch einen Einzelhandelsbetrieb als Hauptbetrieb geprägt wird und auf den baulich abgetrennten Flächen zum Warenangebot des Hauptanbieters ein Warenangebot hinzutritt, das in einem inneren Zusammenhang mit der Hauptleistung tritt, dieses abrundet und ergänzt (z.B.: BVerwG, Urt. v. 24.11.2005, a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 386/07  

    Einkaufszentrum in kleiner Gemeinde

    (BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 14.04 -, Rdnr. 20, BRS 69 Nr. 72) Die Verkaufsflächen baulich und funktionell eigenständiger Betriebe können grundsätzlich nicht zusammengerechnet werden.

    (BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 14.04 -, Rdnr. 21, BRS 69 Nr. 72).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2007 - 5 S 2103/06  

    Erneute Beteiligung d. Öffentlichkeit an Restplanentwurf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2012 - 2 A 2809/11  
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2007 - 8 S 1921/06  

    Befreiung von vorhabenbezogenen Bebauungsplan

  • VG Sigmaringen, 11.07.2007 - 9 K 732/07  

    Frage der Verletzung des gemeindenachbarlichen Rücksichtnahmegebots durch

  • VG Sigmaringen, 09.11.2006 - 9 K 876/06  

    Zur Möglichkeit störender Auswirkungen eines Einzelhandelsbetriebs auf eine

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2007 - 1 A 10351/07  

    Rechtsnatur eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2007 - 8 S 1820/07  

    Für Lauf der Rügefrist kommt es auf Bekanntmachung an!

  • VG Düsseldorf, 01.04.2011 - 25 K 5809/10  
  • VG München, 25.07.2011 - M 8 K 10.2299  

    Schädliche Auswirkungen auf einem zentralen Versorgungsbereich durch Errichtung

  • VGH Hessen, 13.01.2011 - 3 A 1987/09  

    An Wohngebiete angrenzende Industriegebiete

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 16.05  

    Festlegung der Lage der Zufahrt; Bauvorbescheid; Lebensmittelmarkt

  • VG Saarlouis, 14.03.2011 - 5 L 132/11  

    Anwendung von § 14 Abs. 3 BauGB

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2011 - 1 A 10270/11  

    Einkaufszentrum: Abwehrrecht der Nachbargemeinde

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2006 - 2 L 504/02  

    Errichtung eines Lebensmittel-Discounters

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2009 - 7 B 1767/08  

    Einzelhandelssteuerung und Zurechnung der Verkaufsfläche

  • VG Neustadt, 28.07.2008 - 3 K 295/08  

    Veränderungssperre: Ausschluss v. Einzelhandelsbetrieben

  • VG Ansbach, 08.07.2010 - AN 18 K 09.01864  

    Vorbescheid (Baurecht); Inzidentkontrolle BPlan; Außerkrafttreten einer

  • VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 385/07  

    Einzelhandelsnutzung in Gewerbegebiet

  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 14 B 10.194  

    Behebung eines Verfahrensfehlers (fehlende Genehmigung) im ergänzenden Verfahren.

  • VG Sigmaringen, 09.11.2006 - 8 K 1936/04  

    Planungsrechtliche Zulässigkeit eines Einzelhandelsbetriebs unter 800

  • VG Göttingen, 24.01.2008 - 2 A 320/06  

    Anforderungen an eine Veränderungssperre; Bauvorbescheid; Bebauungsplan;

  • VG Regensburg, 22.07.2010 - RO 2 K 09.2419  
  • VG München, 16.06.2008 - M 8 K 07.3916  

    Erweiterung eines bestehenden Einzelhandelsbetriebs; Berechnung der

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