Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.1993 - 6 B 67.92   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1993, 1670
  • FamRZ 1993, 1313
  • NVwZ 1993, 781 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • VG Minden, 21.02.2007 - 2 K 2498/05  
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 1993 - 6 B 67.92 -.
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.09.1993 - 4 L 97/93  
    Der Senat teilt die vom Bundesverwaltungsgericht in dessen Entscheidung vom 25. Januar 1993 - 6 B 67/92 (München) - im einzelnen dargestellte Rechtsauffassung (NJW 1993/1670), daß sich aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 05. März 1991 (BVerfGE 84, 9 = NJW 1991, 1602) keine Rechtsfolgen hinsichtlich der Änderung des Familiennamens nichtehelicher Kinder herleiten lassen, und der schlichte Wunsch nach Führung eines aus den Familiennamen der unverheiratet zusammenlebenden Eltern gebildeten Doppelnamens - der von dem jedes Elternteils verschieden wäre - keine Änderung des Familiennamens auf der Grundlage geltenden Rechts in Gestalt des § 3 Abs. 1 NÄG zuläßt.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht