Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.2010 - 4 B 53.09   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BauGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, § 24 Abs. 3 Satz 1
    Vorkaufsrecht; Wohl der Allgemeinheit; Flächennutzungsplan; Wohnungsbau.;

  • openjur.de

    Vorkaufsrecht; Wohl der Allgemeinheit; Flächennutzungsplan; Wohnungsbau.;

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, § 24 Abs. 3 Satz 1
    Vorkaufsrecht; Wohl der Allgemeinheit; Flächennutzungsplan; Wohnungsbau.

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Vorkaufsrecht; Wohl der Allgemeinheit; Flächennutzungsplan; Wohnungsbau

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Vorkaufsrecht: Wohl der Allgemeinheit als Rechtfertigung

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wohl der Allgemeinheit rechtfertigt die Ausübung des Vorkaufsrechts nur zur Verwirklichung städtebaulicher Ziele

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorkaufsrecht gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB nur bei konkreter Planung! (IBR 2010, 236)

  • malinowski-auerbach.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeindliche Vorkaufsrechte nach BauGB und das Wohl der Allgemeinheit

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2010, 522
  • DÖV 2010, 661
  • BauR 2010, 874
  • IBR 2010, 236
  • NVwZ 2010, 593
  • ZfBR 2010, 285



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Wird zitiert von ... (7)  

  • VG München, 31.07.2012 - M 1 K 12.363  

    Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts; Wohl der Allgemeinheit; konkrete

    Gerechtfertigt ist eine auf § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB gestützte Ausübung eines Vorkaufsrechts nur, wenn damit Flächen für die Errichtung von Wohngebäuden oder für deren infrastrukturelle Ausstattung erworben werden sollen und erkennbar ist, dass die Gemeinde alsbald diejenigen Schritte vornehmen wird, die erforderlich sind, um das städtebauliche Ziel zu verwirklichen (BVerwG vom 25.1.2010 4 B 53.09 Juris RdNr. 5, 8; BayVGH vom 3.2.2011 15 ZB 10.1927 Juris RdNr. 11).

    Mit Nr. 5 dieser Bestimmung wird insbesondere das Ziel verfolgt, Flächen für den Wohnbau verfügbar zu machen (vgl. BVerwG vom 25.1.2010 a.a.O. RdNr. 5 ff. mit Hinweis auf die Gesetzgebungsgeschichte zu § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB; ferner VGH Baden-Württemberg vom 25.6.2009 5 S 574/08 Juris RdNr. 29 ff.).

    Im Regelfall wird das die alsbaldige Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes gebieten (BVerwG vom 25.1.2010, a.a.O., RdNr. 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - 7 A 1041/08  

    Anwendung der allgemeinen Regeln über das Verwaltungsverfahren bei der Ausübung

    vgl. zum Vorkaufsrecht aus § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2010 - 4 B 53.09 -, juris.

    Zu den Anforderungen: BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2010 - 4 B 53.09 -, juris; Beschluss vom 26. April 1993 - 4 B 31.93 -, BRS 55 Nr. 101.

  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 15 ZB 10.1927  

    Antrag auf Zulassung der Berufung

    Daher rechtfertigt das Wohl der Allgemeinheit die Ausübung des Vorkaufsrechts dann, wenn damit Flächen - unmittelbar oder mittelbar (als Tauschland) - für die Errichtung von Wohngebäuden oder für deren infrastrukturelle Ausstattung erworben werden sollen (BVerwG vom 25.1.2010 NVwZ 2010, 593).

    In zeitlicher Hinsicht bringt der Grunderwerb im Falle des § 24 Abs. 1 Nr. 5 BauGB jedenfalls dann überwiegende Vorteile für die Allgemeinheit mit sich, wenn erkennbar ist, dass die Gemeinde alsbald (diejenigen) weiteren Schritte vornimmt, die erforderlich sind, um das städtebauliche Ziel der Wohnbaulandausweisung zu verwirklichen (BVerwG vom 25.1.2010 a.a.O.).

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  • OVG Niedersachsen, 13.08.2012 - 10 LA 93/11  

    Landwirtschaftliche Fläche

    Ein Klärungsbedarf besteht aber nicht, wenn sich die aufgeworfene Tatsachen- oder Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2010 - BVerwG 4 B 53.09 -, Buchholz 406.11 § 24 BauGB Nr. 7 und Beschluss vom 1. März 2010 - BVerwG 8 B 87.09 -, Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 43).
  • OVG Niedersachsen, 01.11.2010 - 10 LA 135/09  

    Kein Härtefall nach Art. 40 VO (EG) Nr. 1782/2003 bei allgemeinen

    Daran fehlt es, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Januar 2010 - BVerwG 4 B 53.09 -, NVwZ 2010, 593; vom 1. März 2010 - BVerwG 8 B 87/09 -, juris, Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 10 LA 59/10  

    Zur Übertragung einer Aufgabe des eigenen Wirkungskreises einer Mitgliedsgemeinde

    Dies ist nicht der Fall, wenn sich eine aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Januar 2010 - BVerwG 4 B 53.09 -, NVwZ 2010, 593 = ZfBR 2010, 285 = BauR 2010, 874).
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2011 - 10 LA 85/10  

    Rückforderung Agrarförderung Fläche

    Ein Klärungsbedarf besteht aber nicht, wenn sich die aufgeworfene Tatsachen- oder Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Januar 2010 - BVerwG 4 B 53.09 -, Buchholz 406.11 § 24 BauGB Nr. 7 und vom 1. März 2010 - BVerwG 8 B 87.09 -, Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 43).
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