Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.2008 - 3 B 85.07   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (15)  

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11  

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Zusammenhang mit einem Streit über

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens an (Beschlüsse vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 3 B 85.07 - juris Rn. 16 und vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 3 B 61.10 - juris Rn. 8; vgl. auch Urteil vom 28. April 2010 - BVerwG 3 C 22.09 - BVerwGE 137, 1 Rn. 11 ).

    Soweit das Beschwerdevorbringen mit Blick auf den in Bezug genommenen Beschluss des Senats vom 25. Februar 2008 - BVerwG 3 B 85.07 - als Divergenzrüge zu verstehen sein sollte, führte auch dies nicht zu einer Zulassung der Revision.

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R  

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher

    Vielmehr wird wie zB auch beim Widerruf der (zahn) ärztlichen Approbation oder der Berufserlaubnis eines Logopäden wegen Pflichtverletzungen und darauf gegründeter Unwürdigkeit keine (Gefahren-) Prognose für die Zukunft vorgenommen, sondern allein an das Fehlverhalten in der Vergangenheit angeknüpft; hierbei sind allerdings die verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Art. 12 Abs. 1 GG und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes anzulegen, sodass zu prüfen ist, ob die Sanktion eine noch angemessene, nicht unverhältnismäßige Reaktion auf die begangenen Pflichtwidrigkeiten darstellt (ebenso zB BVerwG NJW 2011, 1830 = GesR 2011, 244, RdNr 4; modifizierend BVerwGE 137, 1 = NJW 2010, 2901, RdNr 11, 18-20 betr Merkmal der Unzuverlässigkeit; ebenso BVerwG vom 25.2. 2008 - 3 B 85/07 - Juris RdNr 16).
  • VGH Bayern, 30.09.2010 - 21 BV 09.1279  

    Für den Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen

    Denn der Kläger hat vorliegend - wie sich aus dem Schreiben der Prozessbevollmächtigten im Strafbefehlsverfahren ergibt, ausdrücklich sein Einverständnis mit der Strafbefehlslösung auf der Basis einer 11-monatigen Freiheitsstrafe, einer Bewährungsauflage in Höhe von 275.000,-- EUR sowie einer zusätzlichen Geldstrafe in Höhe von 330 Tagessätzen á 120,-- EUR ohne Einschränkungen erteilt, wobei es nicht entscheidungserheblich darauf ankommt, ob ihm insoweit die möglichen berufsrechtlichen Konsequenzen im einzelnen bekannt gewesen sind (vgl. u.a. BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ; auch insoweit bestätigt von BVerwG vom 25.2.2008 Az. 3 B 85/07 ).
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  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 21 BV 11.340  

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation; Unwürdigkeit

    Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte, wie den Widerruf der Approbation, gibt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 9.11.2006, Az. 3 B 7/06 ; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ; bestätigt durch BVerwG vom 25.2.2008 Az. 3 B 85/07 ).
  • VG Hannover, 24.11.2010 - 5 A 1975/09  

    Widerruf der Approbation als Zahnarztes wegen bandenmäßigen Abrechnungsbetruges

    Ob die Voraussetzungen für den Widerruf gegeben sind, beurteilt sich dabei nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BVerwG, U. v. 16.09.1997, a.a.O.; B. v. 25.02.2008 - 3 B 85/07 -, juris).
  • VG Arnsberg, 16.06.2011 - 7 K 927/10  

    Arzt behält Approbation

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschlüsse vom 25. Februar 2008 - 3 B 85/07 - und vom 9. November 2006 - 3 B 7/97 -, jeweils juris.
  • VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55  

    Widerruf der Approbation; Betrug; Unwürdigkeit

    In diesem Zusammenhang kommt es daher auch nicht entscheidungserheblich darauf an, ob ihm insoweit die möglichen berufsrechtlichen Konsequenzen im einzelnen bekannt gewesen sind (vgl. u.a. BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ; auch insoweit bestätigt von BVerwG vom 25.2.2008 Az. 3 B 85/07 ).
  • VG Düsseldorf, 20.04.2009 - 7 K 17/08  

    Widerruf der Approbation Unzuverlässigkeit Betrug zu Lasten von Patienten

    Rspr., vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Februar 2008 - 3 B 85/07 - und vom 9. November 2006 - 3 B 7/97 -, jeweils juris.
  • VG Düsseldorf, 10.09.2008 - 7 K 3659/06  

    Unzuverlässigkeit Straftat Körperverletzung

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Februar 2008, 3 B 85/07, und vom 9. November 2006, 3 B 7/06 (jeweils JURIS).
  • VGH Bayern, 05.05.2010 - 21 ZB 09.3092  

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation; Verurteilung wegen Betrugs;

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils ergeben sich auch nicht aus dem Lebensalter des Klägers, aus seinen Berufsaussichten nach bestandskräftigem Widerruf der Approbation oder daraus, dass seine neue Praxis 200 Kilometer von seiner alten Praxis entfernt ist (vgl. BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153, Tz 39, BVerwG vom 25.2.2008 Az. 3 B 85/07).
  • VG Bayreuth, 15.10.2008 - B 1 S 08.857  

    Anordnung des Ruhens der Approbation; Opiatabhängigkeit; Vielzahl vorsätzlicher

  • VGH Bayern, 09.03.2010 - 21 ZB 09.3222  

    Krankenpfleger/Berufsbezeichnung; keine Zulassungsgründe

  • VG Regensburg, 15.09.2011 - RN 5 K 10.1701  

    Widerruf der Approbation als Apotheker; Abgabe von Fentanyl-Pflaster ohne

  • VG Regensburg, 10.11.2011 - RN 5 K 10.1804  

    Widerruf der Approbation als Apotheker

  • VG Bayreuth, 03.04.2012 - B 1 K 10.242  

    Widerruf der Approbation als Apotheker; Unwürdigkeit; strafrechtliche

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