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   BVerwG, 25.03.1993 - 1 B 143.92   

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  • NVwZ-RR 1993, 617



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 134.94  

    SprengG § 8 Abs. 1, § 27 Abs. 3

    Die Zulassung der Grundsatzrevision scheidet nach den dargelegten Grundsätzen aus, wenn es nach dem Berufungsurteil auf die in der Beschwerdebegründung aufgeworfene Frage nicht ankommt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 7. Januar 1986 - BVerwG 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11, vom 25. März 1993 - BVerwG 1 B 143.92 - Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 9).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2005 - 8 ME 52/05  

    Berufsrecht - Handwerksuntersagung

    Es bedurfte auch keines Ausspruchs in der Untersagungsverfügung, dass der Antragsteller dadurch nicht daran gehindert wird, weiterhin solche Tätigkeiten verrichten, die nicht zum Kernbereich des Handwerks gehören, ihm nicht sein essenzielles Gepräge geben und deshalb ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden dürfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.3.1993 -1 B 143/92 -, NVwZ-RR 1993, 617; OVG Münster, Urt. v. 6.4.1992 - 23 A 3276/91 -, GewArch 1997, 40).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.1993 - 11 B 12074/93  
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  • BVerwG, 04.12.1995 - 1 B 183.93  
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