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   BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 96.82   

Volltextveröffentlichungen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WoGG 77 §§ 10, 11, 18, 21

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 69, 247



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Bei Mitteln aus einem Darlehen handele es sich nicht um Einkommen iS des § 11 SGB II, da sie mit Rücksicht auf die Rückzahlungsverpflichtung die Vermögenssituation des Hilfebedürftigen nicht veränderten, es sei denn, die Verpflichtung zur Rückzahlung entfalle (Hinweis auf BSGE 58, 160 ff = SozR 4100 § 138 Nr. 11; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25 zur Arbeitslosenhilfe; BVerwGE 54, 358, 361 ff; 69, 247 ff; 69, 252 ff für das Wohngeldrecht).

    Mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Arbeitslosenhilfe (BSGE 58, 160 = SozR 4100 § 138 Nr. 11; SozR 4100 § 138 Nr. 25) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Einkommensbegriff im Wohngeldrecht (stRspr seit BVerwGE 54, 358, juris RdNr 21; BVerwGE 69, 247, juris RdNr 15) kann auch im Anwendungsbereich des § 11 Abs. 1 SGB II nach Sinn und Zweck der Norm eine von einem Dritten lediglich vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung nicht als Einkommen qualifiziert werden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2008 - L 7 AS 62/08  

    Familiendarlehen

    Kein Einkommen sind hingegen Mittel aus einem Darlehen, da diese mit Rücksicht auf die Rückzahlungsverpflichtung die Vermögenssituation des Hilfebedürftigen nicht verändern, es sei denn, die Verpflichtung zur Rückzahlung entfällt (zur Alhi BSGE 58, 160 ff. = SozR 4100 § 138 Nr. 11; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25; für das Wohngeldrecht BVerwGE 54, 358, 361 ff.; 69, 247 ff.; 69, 252 ff.).
  • BSG, 06.10.2011 - B 14 AS 66/11 R  

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - Überbrückungsdarlehen bzw

    Mit der bisherigen Rechtsprechung des BSG zur Arbeitslosenhilfe (BSGE 58, 160 = SozR 4100 § 138 Nr. 11; SozR 4100 § 138 Nr. 25) und des BVerwG zum Einkommensbegriff im Wohngeldrecht (stRspr seit BVerwGE 54, 358; BVerwGE 69, 247) kann auch im Anwendungsbereich des § 11 Abs. 1 SGB II nach Sinn und Zweck der Norm eine von einem Dritten lediglich vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung jedoch nicht als Einkommen qualifiziert werden.
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  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuwendungen

    Mit der bisherigen Rechtsprechung des BSG zur Arbeitslosenhilfe (BSGE 58, 160 = SozR 4100 § 138 Nr. 11; SozR 4100 § 138 Nr. 25) und des BVerwG zum Einkommensbegriff im Wohngeldrecht (stRspr seit BVerwGE 54, 358; BVerwGE 69, 247) kann auch im Anwendungsbereich des § 11 Abs. 1 SGB II nach Sinn und Zweck der Norm eine von einem Dritten lediglich vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung jedoch nicht als Einkommen qualifiziert werden.
  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 107.82  

    WoGG 80 §§ 10, 11, 18

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  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 104.89  
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  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2008 - L 14 AS 1171/07  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende; Einkommen; Bildungskredit

    Das Bundessozialgericht hat - im Anschluss an das Bundesverwaltungsgericht (Urteile vom 25. Mai 1984 - 8 C 96/82 und 8 C 107/82 -) - zur Arbeitslosenhilfe entschieden, dass als Darlehen gewährtes Unterhaltsgeld kein die Bedürftigkeit ausschließendes oder verringerndes Einkommen sei (Urteil vom 13. Juni 1985 - 7 RAr 27/84 -, BSGE 58, 160 = SozR 4100 § 138 Nr. 11).
  • BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 94/11 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss bei Teilnahme an

    Allerdings trifft es zu, dass das BSG in Anlehnung an seine bisherige Rechtsprechung zur Alhi (BSGE 58, 160 = SozR 4100 § 138 Nr. 11; SozR 4100 § 138 Nr. 25) und das BVerwG zum Wohngeldrecht (stRspr seit BVerwGE 54, 358; 69, 247) auch im Anwendungsbereich des § 11 Abs. 1 SGB II nach Sinn und Zweck der Norm eine von einem Dritten lediglich vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung nicht als Einkommen qualifiziert (BSGE 106, 185 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 30, RdNr 16; BSG Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - RdNr 16).
  • SG Berlin, 18.01.2011 - S 157 AS 26445/08  

    Sozialrecht im Alltag: Geldgeschenke der Eltern mindern Hartz IV Anspruch

    "Kein Einkommen sind hingegen Mittel aus einem Darlehen, da diese mit Rücksicht auf die Rückzahlungsverpflichtung die Vermögenssituation des Hilfebedürftigen nicht verändern, es sei denn, die Verpflichtung zur Rückzahlung entfällt (zur Alhi BSGE 58, 160 ff. = SozR 4100 § 138 Nr. 11; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25; für das Wohngeldrecht BVerwGE 54, 358, 361 ff.; 69, 247 ff.; 69, 252 ff.).
  • VG Braunschweig, 27.03.2003 - 4 A 259/02  

    Wohngeldrecht; Darlehen; Einkommen; Unterhaltsleistungen; Wohngeld

    Dieses gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um ein verzinsliches oder unverzinsliches Darlehen handelt (vgl. z.B. zum Ausbildungsförderungsdarlehen BVerwG, Urteil vom 25. Mai 1984 - 8 C 96.82 - BVerwGE 69, 247, 251; so auch: Buchsbaum/Driehaus/Groß-mann/Heise, WoGG, § 10 Rnr. 7; Stadler/Gutekunst/Forster/Wolf, WoGG, § 10 Rnr. 154 ff.).
  • VG Göttingen, 19.04.2010 - 2 A 201/08  

    Darlehen als wohngeldrechtliches Einkommen (Hier verneint)

  • SG Kassel, 10.05.2011 - S 6 AS 685/09  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - keine Einkommensberücksichtigung -

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