Rechtsprechung
| BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
BDG § 13; LDG BW §§ 2, 25, 26 Abs. 1, § 31 Abs. 1; BeamtStG § 63 Abs. 3 Satz 2; BRRG § 127 Nr. 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2, § 133 Abs. 3 Satz 3
Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug außerdienstlichen Fehlverhaltens; Orientierungsrahmen für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme; Gesamtwürdigung aller bemessungsrelevanten Gesichtspunkte; Autoritäts- und Ansehensverlust von Lehrern; Berücksichtigung des Persönlichkeitsbildes; Bedeutung einer Therapie; endgültiger Vertrauensverlust; Maßnahmebemessung nach dem Landesdisziplinargesetz Baden-Württemberg; Revisibilität des Landesdisziplinargesetzes Baden-Württemberg - Bundesverwaltungsgericht
BDG § 13
Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug außerdienstlichen Fehlverhaltens; Orientierungsrahmen für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme; Gesamtwürdigung aller bemessungsrelevanten Gesichtspunkte; Autoritäts- und Ansehensverlust von Lehrern; Berücksichtigung des Persönlichkeitsbildes; Bedeutung einer Therapie; endgültiger Vertrauensverlust; Maßnahmebemessung nach dem Landesdisziplinargesetz Baden-Württemberg; Revisibilität des Landesdisziplinargesetzes Baden-Württemberg. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung einer Disziplinarmaßnahme aufgrund einer Gesamtwürdigung aller bemessungsrelevanten Gesichtspunkte; Bestimmung einer Disziplinarmaßnahme für den außerdienstlichen Besitz kinderpornografischen Materials anhand eines Orientierungsrahmens bei Lehrern
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Lehrer und seine außerdienstlichen Kinderpornos
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 22.04.2010 - DL 20 K 4/10
- VGH Baden-Württemberg, 24.08.2011 - DL 13 S 583/11
- BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 607
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Baden-Württemberg, 20.06.2012 - DL 13 S 155/12
Disziplinarrecht - Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst - Besitz …
Der auf Grund des Besitzes kinderpornographischen Materials eingetretene Autoritäts- und Ansehensverlust eines Lehrers kann durch eine Therapie nicht rückgängig gemacht werden (wie BVerwG, Beschluss vom 25.05.2012 - 2 B 133.11 - Urteil des Senats vom 24.08.2011 - DL 13 S 583/11 -).Diese Einschätzung wird bestätigt durch die jüngere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Disziplinarmaß beim (außerdienstlichen) Besitz kinderpornographischer Schriften (…vgl. Urteile vom 19.08.2010, a.a.O., Beschluss vom 22.12.2010 - 2 B 18.10 -, Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 14; Beschluss vom 25.05.2012 - 2 B 133.11 -).
Demnach kommt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht, wenn das strafbare Verhalten auf Grund der Tatumstände als besonders verwerflich einzustufen ist und dem Beamten keine entlastenden Umstände von erheblichem Gewicht zu Gute kommen (BVerwG, Beschluss vom 25.05.2012, a.a.O.).
In seinem Beschluss vom 25.05.2012, a.a.O., mit dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen dieses Urteil zurückgewiesen wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht dazu ausgeführt, dass der Autoritäts- und Ansehensverlust bei einem Lehrer im Gegensatz zu den Fällen, in denen der Besitz kinderpornographischen Materials keinen dienstlichen Bezug aufweist, durch eine Therapie nicht rückgängig gemacht werden kann.
- BVerwG, 31.10.2012 - 2 B 33.12
Disziplinarklageverfahren; dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit; …
Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Berufungsgericht den Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts, ohne ihm inhaltlich zu widersprechen, in dem zu entscheidenden Fall rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (stRspr; vgl. nur Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 25. Mai 2012 - BVerwG 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 5). - BVerwG, 20.11.2012 - 2 B 56.12
Disziplinarklageverfahren; rechtliches Gehör; Hinweispflicht; außerdienstliche …
Der Beklagte hat nicht dargelegt, dass das Oberverwaltungsgericht in dem Berufungsurteil einen abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, der einem Rechtssatz widerspricht, den der Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts in den bezeichneten Urteilen vom 15. März 1994 (BVerwG 1 D 19.93), vom 26. Februar 1997 (BVerwG 1 D 16.96) und vom 19. Februar 2003 (BVerwG 1 D 14.02) zu derselben Rechtsnorm oder demselben Rechtsgrundsatz aufgestellt hat (vgl. zur Divergenz: Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 25. Mai 2012 - BVerwG 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 5).
- VGH Bayern, 24.10.2012 - 16a D 10.2527
Disziplinarrecht; Justizvollzugbeamter (mittlerer Dienst); außerdienstliches …
Diese Umstände können grundsätzlich nur herangezogen werden, um Abstufungen innerhalb des Orientierungsrahmens zu begründen (BVerwG vom 25.5.2012 - 2 B 133/11, NVwZ-RR 2012, 607, RdNr. 10 nach ). - VG Trier, 14.08.2012 - 3 K 195/12
Wegen Kinderpornografie Ruhegehalt aberkannt // Polizeibeamter scheitert vor …
Während in der Rechtsprechung in der Vergangenheit vielfach die Ansicht vertreten wurde, dass beim Besitz kinderpornografischer Schriften für bestimmte Gruppen von Beamten und Angehörigen des öffentlichen Dienstes davon auszugehen ist, dass in diesen Fällen die Entfernung aus dem Dienst als Regelmaßnahme anzusehen ist, von der nur in Ausnahmefällen abgesehen werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. April 2009, Az.: DL 16 S 3290/08 m.w.N. aus der Rechtsprechung), hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 19. August 2010 (Az.: 2 C 5/10 a.a.O., Beschluss vom 25. Mai 2012, Az.: 2 B 133/11, NVwZ-RR 2012, 607) grundlegend ausgeführt, dass anders als beim sexuellen Missbrauch eines Kindes (§ 176 Abs. 1 StGB) beim Besitz kinderpornografischer Schriften eine Regeleinstufung nicht angezeigt ist, weil die Variationsbreite der jeweiligen Schwere der außerdienstlichen Verfehlungen zu groß ist. - BVerwG, 31.05.2012 - 2 B 141.11
Außerdienstlich begangener Besitz von kinderpornografischen Bilddateien und …
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Verwaltungsgerichte auch bei der Bestimmung eines Orientierungsrahmens ebenso wie bei einer Regeleinstufung gehalten sind, über die erforderliche Disziplinarmaßnahme aufgrund einer prognostischen Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung aller im Einzelfall belastenden und entlastenden Gesichtspunkte zu entscheiden (…Urteile vom 19. August 2010 - BVerwG 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 22 und - BVerwG 2 C 13.10 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 25 sowie Beschluss vom 25. Mai 2012 - BVerwG 2 B 133.11 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen). - VG Berlin, 01.10.2012 - 80 K 37.12 Ist das Vertrauensverhältnis durch ein schweres Dienstvergehen zerstört, kommt es auf die Erfolgsaussicht einer nach dem Dienstvergehen begonnenen Psychotherapie zur Aufarbeitung des Fehlverhaltens in Fällen wie dem Vorliegenden, in denen das Dienstvergehen dienstlichen Bezug hat, nicht an, weil dadurch das verloren gegangene Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit nicht rückgängig werden kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 -).
Sie betreiben juristische Internetseiten?