Rechtsprechung
   BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    VwGO § 99; GG Art. 4 Abs. 1
    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht; Bundesverwaltungsamt; Dokumentationsstelle; Entscheidungserheblichkeit; Beweisbeschluss; prozedurale Geheimhaltungsgründe; Amtsermittlungsgrundsatz; personenbezogene Daten; Quellenschutz; "Aussteiger" Gebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität

  • openjur.de

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht; Bundesverwaltungsamt; Dokumentationsstelle; Entscheidungserheblichkeit; Beweisbeschluss; prozedurale Geheimhaltungsgründe; Amtsermittlungsgrundsatz; personenbezogene Daten; Quellenschutz; " Aussteiger" Gebot der religiös-weltansc

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 99
    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht; Bundesverwaltungsamt; Dokumentationsstelle; Entscheidungserheblichkeit; Beweisbeschluss; prozedurale Geheimhaltungsgründe; Amtsermittlungsgrundsatz; personenbezogene Daten; Quellenschutz; " Aussteiger" Gebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Ausschöpfung der dem Hauptsachegericht zur Verfügung stehenden Mittel nach dem Amtsermittlungsgrundsatz zur Aufklärung eines Sachverhalts bei Geltendmachung von prozeduralen Geheimhaltungsgründen; Aufforderung der aktenverweigernden Stelle vor Erlass eines Beweisbeschlusses durch das Hauptsachegericht zur Abgabe weiterer Angaben

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei Geltendmachung prozeduraler Geheimhaltungsgründe muss Gericht zunächst die Mittel gemäß Amtsermittlungsgrundsatz ausschöpfen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DÖV 2010, 948
  • NVwZ 2010, 1495



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)  

  • BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10  

    In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr;

    Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen (Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - Rn. 17).

    Das gilt grundsätzlich auch im Fall von Personen, die einer Behörde im Zuge von Ermittlungen Auskunft geben (BFH, Urteil vom 8. Februar 1994 - VII R 88/92 - BFHE 174, 197, 202 = juris Rn. 21; vgl. auch Beschluss vom 25. Juni 2010 a.a.O. Rn. 15 zum Schutz von so genannten "Aussteigern" aus einer Glaubensgemeinschaft).

    Ob Vertraulichkeit zugesichert worden ist, ist im Rahmen des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO unerheblich (Beschluss vom 25. Juni 2010 a.a.O. Rn. 15; vgl. auch Urteil vom 4. September 2003 - BVerwG 5 C 48.02 - BVerwGE 119, 11 = Buchholz 435.12 § 25 SGB X Nr. 1).

    Denn insoweit war das Ergebnis der nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO geforderten Abwägung rechtlich vorgezeichnet (vgl. nur Beschlüsse vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 20 und vom 25. Juni 2010 a.a.O. Rn. 22).

  • BVerwG, 06.04.2011 - 20 F 20.10  

    Offenlegung der Dokumente der Informationsstelle "So genannte Jugendsekten und

    Dies gilt zunächst mit Blick auf prozedurale Geheimhaltungsgründe, die sich aus dem jeweiligen den Informationszugang regelnden Fachgesetz ergeben und die - unabhängig vom Inhalt der Akten - darauf zielen, die Art und Weise des Zustandekommens behördlicher Akten und Unterlagen zu schützen, mithin dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses dienen (s. dazu Beschlüsse vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - NVwZ 2010, 1495 Rn. 7 und vom 31. August 2009 a.a.O. Rn. 4).

    Hat das Hauptsachegericht einen Beweisbeschluss erlassen, der diesen Anforderungen genügt, entfaltet die mit dem Beschluss dokumentierte Auffassung des Gerichts über die Entscheidungserheblichkeit der angeforderten Akten grundsätzlich Bindungswirkung für den Fachsenat (Beschluss vom 25. Juni 2010 a.a.O. Rn. 7).

    Geschützt sind nicht nur personenbezogene Daten, die zur Identifikation der Person führen können, sondern unter den Umständen dieses Falles auch die Mitteilungen und Äußerungen der Person, weil es sich dabei um Informationen zum persönlichen Lebenszuschnitt im besonders sensiblen Bereich religiöser Überzeugungen handelt (Beschluss vom 25. Juni 2010 a.a.O. Rn. 15).

    Der Senat hat in einem Fall, der ebenfalls die Verweigerung der Vorlage von Dokumenten der Informationsstelle "Sogenannte Jugendsekten und Psychogruppen" betraf, bereits Zweifel geäußert, dass das Wohl des Bundes eine Zurückhaltung der dortigen Materialsammlungen zu rechtfertigen vermag, und darauf hingewiesen, dass insoweit ein strenger Maßstab anzulegen ist, der sich an den zum Merkmal des Nachteilbereitens i.S.d. § 96 StPO in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen zu orientieren hat (Beschluss vom 25. Juni 2010 a.a.O. Rn. 17; s. ferner Beschluss vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27).

  • BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10  

    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für

    Fachgesetzliche Geheimhaltungsgründe können zwar eine Orientierung bei der Frage bieten, ob Vorgänge nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach geheim gehalten werden müssen (Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - NVwZ 2010, 1495 - juris Rn. 12).

    An die "wesensmäßige" Geheimhaltungsbedürftigkeit im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO ist ein strenger Maßstab anzulegen (Beschlüsse vom 25. Juni 2010 a.a.O., juris Rn. 6 und vom 22. Juli 2010 - BVerwG 20 F 11.10 - NVwZ 2010, 1493 - juris Rn. 9).

    Es gilt auch hier ein strenger Maßstab (Beschlüsse vom 25. Juni 2010 a.a.O. Rn. 17 und vom 6. April 2011 - BVerwG 20 F 20.10 - Rn. 14).

mehr
  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10  

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation;

    Ob es zur Beurteilung des Geheimhaltungsbedarfs als Erkenntnishilfe der streitigen Akten bedarf, kann neben dem Zuschnitt der Geheimhaltungsgründe auch davon abhängen, ob der Akteninhalt seinem Gegenstand nach unstreitig ist und auf dieser Grundlage über die fachgesetzlichen Geheimhaltungsgründe entschieden werden kann (Fortführung der Rechtsprechung aus den Beschlüssen vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - und vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 -).

    Das ist dann der Fall, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde oder dem einer Freigabe widersprechenden Beteiligten geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - juris Rn. 4 ; Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - juris Rn. 7).

    Werden materiellrechtliche Geheimhaltungsgründe geltend gemacht, also Gründe, die sich unmittelbar aus dem Inhalt der Akte ergeben, liegt es in der Regel auf der Hand, dass sich im Streitfall nur durch Einsichtnahme in die Akten verlässlich klären lässt, ob der Geheimhaltungsgrund vorliegt, während über prozedurale Geheimhaltungsgründe bei entsprechender Substanziierung des (abstrakten) Akteninhalts unter Umständen auch ohne Kenntnis des konkreten Akteninhalts befunden werden kann (Beschluss vom 25. Juni 2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.04.2011 - 20 F 25.10  

    Anspruch auf Herausgabe entscheidungsunerheblicher Unterlagen an den die

    Mit Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - (NVwZ 2010, 1495) hat der Senat die Sperrerklärung des Beigeladenen vom 5. November 2009 hinsichtlich der zurückgehaltenen Unterlagen zu Nr. 11, 12, 15 und 19, der zu Nr. 22 in der Beiakte 83 befindlichen Ablichtungen von Zeitungsartikeln und Auszügen aus dem Internet und der zu Nr. 22 in der Beiakte 84 befindlichen Schriften der Glaubensgemeinschaft für rechtswidrig erklärt.

    Die Antragsgegnerin teilte dem Hauptsachegericht mit Schriftsatz vom 30. September 2010 mit, sie habe ihr Archiv "im Lichte der Entscheidung des BVerwG einer erneuten Prüfung unterzogen" und führte aus: "Bezüglich der Position 12 hat das BMFSFJ sich dazu entschieden, erneut eine Sperrerklärung abzugeben ... Im Übrigen hat die Beklagte in Übereinstimmung mit ihrer Fachaufsichtsbehörde, dem BMFSFJ, alle streitbefangenen Informationen, die nach der Entscheidung des BVerwG 20 F 1.10 nicht durch die bereits abgegebene Sperrerklärung des BMFSFJ geschützt sind, aussortiert und rückstandsfrei gelöscht bzw. geschreddert, so sie älter als 10 Jahre sind".

    Soweit er geltend macht, die Position 12 umfasse nicht nur die mit Datum spezifizierten Protokolle (vgl. dazu auch Beschluss vom 25. Juni 2010 a.a.O. Rn. 12), ist zu beachten, dass - wie dargelegt - nur über die Vorlageverweigerung der in der Sperrerklärung aufgelisteten Aktenteile zu entscheiden ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2010 - 13a F 46/10  

    Zulässigkeit einer Akteneinsicht ohne Anonymisierung (ungeschwärzte

    BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2010 - 20 F 1.10 -, juris, vom 31. August 2009 - 20 F 10.08 - a. a. O., und vom 22. Januar 2009 - 20 F 5.08 -, juris.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - 20 F 11.10 -, juris, und vom 25. Juni 2010 - 20 F 1.10 -, a. a. O.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - 20 F 11.10 - a. a. O., und vom 25. Juni 2010 - 20 F 1.10 , a. a. O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2012 - 13a F 17/11  

    Antrag eines Mitglieds im Studierendenparlament auf öffentliche Durchführung von

    Mit Schreiben vom 29. September 2011 wies die Berichterstatterin die Beteiligten des Hauptsacheverfahrens auf den Beschluss des BVerwG vom 25. Juni 2010 20 F 1.10 - und auf den Beschluss des OVG NRW vom 1. Dezember 2010 13a F 47/10 - hin.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. August 2009 - 20 F 10.08 -, NVwZ 2010, 194, vom 25. Juni 2010 - 20 F 1.10 -, NVwZ 2010, 1495, und vom 6. April 2011 20 F 20/10 -, NVwZ 2011, 880.

    Zur weiteren rechtlichen Bestimmung des § 7 IFG NRW hatte die Berichterstatterin nämlich unter dem 29. September 2011 auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2010 (- 20 F 1/10 -, a. a. O.) und des beschließenden Fachsenats vom 1. Dezember 2010 ( 13a F 47/10 -, a. a. O.) hingewiesen.

  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 4.10  

    Förmlich verlautbarte Entscheidung des Hauptsachegerichts zur

    Das ist dann der Fall, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde oder dem einer Freigabe widersprechenden Beteiligten geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - juris Rn. 4 ; Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - juris Rn. 7).

    Werden materiellrechtliche Geheimhaltungsgründe geltend gemacht, also Gründe, die sich unmittelbar aus dem Inhalt der Akte ergeben, liegt es in der Regel auf der Hand, dass sich im Streitfall nur durch Einsichtnahme in die Akten verlässlich klären lässt, ob der Geheimhaltungsgrund vorliegt, während über prozedurale Geheimhaltungsgründe bei entsprechender Substantiierung des (abstrakten) Akteninhalts unter Umständen auch ohne Kenntnis des konkreten Akteninhalts befunden werden kann (Beschluss vom 25. Juni 2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 3.10  

    Förmlich verlautbarte Entscheidung des Hauptsachegerichts zur

    Das ist dann der Fall, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde oder dem einer Freigabe widersprechenden Beteiligten geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - juris Rn. 4 ; Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - juris Rn. 7).

    Werden materiellrechtliche Geheimhaltungsgründe geltend gemacht, also Gründe, die sich unmittelbar aus dem Inhalt der Akte ergeben, liegt es in der Regel auf der Hand, dass sich im Streitfall nur durch Einsichtnahme in die Akten verlässlich klären lässt, ob der Geheimhaltungsgrund vorliegt, während über prozedurale Geheimhaltungsgründe bei entsprechender Substantiierung des (abstrakten) Akteninhalts unter Umständen auch ohne Kenntnis des konkreten Akteninhalts befunden werden kann (Beschluss vom 25. Juni 2010 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2010 - 13a F 47/10  

    Bejahung der Entscheidungserheblichkeit zurückgehaltener Akten durch das

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. August 2009 20 F 10.08 -, a. a. O., und vom 25. Juni 2010 20 F 1.10 -, juris.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2010 20 F 1.10 -, BeckRS 2010, 52103, und vom 23. Juli 2010 20 F 8.10 -, BeckRS 2010, 52443.

  • BVerwG, 08.02.2011 - 20 F 13.10  

    Anspruch eines Fachjournalisten auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes

  • BVerwG, 21.08.2012 - 20 F 5.12  
  • BVerwG, 27.08.2012 - 20 F 3.12  
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2010 - 10 A 10076/10  

    Kein Anspruch auf Einsichtnahme in Behörden-Gutachten

  • BVerwG, 08.02.2011 - 20 F 14.10  

    Anspruch eines Fachjournalisten auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes

  • BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11  

    In-camera-Verfahren; Sperrerklärung; Prozesserklärung; rechtliches Gehör;

  • BVerwG, 19.01.2012 - 20 F 3.11  

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Aktenvorlage an das Gericht durch eine

  • BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11  

    Anspruch auf Zugang zu allen vom Bundesamt geführten Herkunftsländer-Leitsätzen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2011 - 13a F 3/11  

    Ersatzansprüche für zusätzliche, als Folge einer Änderung der Beihilfenverordnung

  • BVerwG, 03.08.2011 - 20 F 23.10  

    Einsicht in den ungeschwärzten Verwaltungsvorgang über eine durch eine

  • BVerwG, 26.01.2012 - 20 F 11.11  

    Umfang der Verpflichtung von Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und zu

  • BVerwG, 11.08.2011 - 20 F 27.10  

    Umfang des Anspruchs auf Übermittlung bestimmter Protokolle von Sitzungen der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2011 - 12 B 12.08  

    Klage eines Mitgliedes des "Sozialforums Berlin" auf Auskunft über beim

  • VGH Bayern, 27.07.2011 - 12 BV 11.465  

    Verpflichtung zur Entrichtung einer Ausgleichsabgabe nach dem (früheren)

  • BVerwG, 03.07.2012 - 20 F 12.11  
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - 13a F 16/12  
  • VG Berlin, 11.11.2010 - 2 K 35.10  

    Bundestag muss Informationsverlangen erneut prüfen

  • VG Berlin, 01.06.2012 - 2 K 177.11  

    Anwendungsbeobachtungen für Arzneimittel werden teilweise publik

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht