Rechtsprechung
   BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 17.05   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 4, § 97; NWPersVG §§ 22, 125
    Klärung der Gewerkschaftseigenschaft im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; Aussetzung des Verfahrens; Gewerkschaft im personalvertretungsrechtlichen Sinne; personalvertretungsrechtliche Aufgaben und Befugnisse von Gewerkschaften; Berufsverbände.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • NWB SteuerXpert START
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verfahrensaussetzung bei Streit über Gewerkschaftseigenschaft im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren - Anforderungen an Gewerkschaft im Sinne des nordrhein-westfälischen Personalvertretungsrechts - Gewerkschaftseigenschaft eines Berufsverbandes

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Klärung der Gewerkschaftseigenschaft im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; Aussetzung des Verfahrens; Gewerkschaft im personalvertretungsrechtlichen Sinne; personalvertretungsrechtliche Aufgaben und Befugnisse von Gewerkschaften; Berufsverbände

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2006, 3593 (Ls.)
  • NZA 2006, 1371
  • DVBl 2006, 1388



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Wird zitiert von ... (14)  

  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05  

    Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff

    Auf die Tariffähigkeit von Beamtenvereinigungen kann es dabei nicht ankommen, weil die Arbeitsbedingungen von Beamten durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nicht durch Tarifvertrag geregelt werden (so zuletzt 25. Juli 2006 - 6 P 17/05 - ZTR 2006, 607, zu 3 a, b der Gründe mwN).

    Für den Gewerkschaftsstatus einer reinen Arbeitnehmervereinigung geht auch das Bundesverwaltungsgericht ohne Einschränkung vom Erfordernis der Tariffähigkeit aus (25. Juli 2006 - 6 P 17/05 - aaO).

  • BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08  

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der

    Dies ist durch § 25 BPersVG garantiert, der bereits drei Wahlberechtigten das Wahlanfechtungsrecht zuspricht (vgl.Beschluss vom 25. Juli 2006 - BVerwG 6 P 17.05 - Buchholz 251.7 § 125 NWPersVG Nr. 1 Rn. 27).
  • BVerwG, 11.10.2010 - 6 P 16.09  

    Erstattungspflicht der Dienststelle; außergerichtliche Kosten eines

    Im Wahlanfechtungsverfahren geht es nicht um die Verfolgung persönlicher Rechte, sondern um das Allgemeininteresse, insbesondere das Interesse der Beschäftigten an der Ordnungsmäßigkeit der Wahl und der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Personalrats (vgl. Beschlüsse vom 29. August 2000 a.a.O. S. 16 bzw. S. 4 und vom 25. Juli 2006 - BVerwG 6 P 17.05 -Buchholz 251.7 § 125 NWPersVG Nr. 1 Rn. 30).

    Es trifft zwar zu, dass eine derartige Regelung nicht verhindern kann, dass persönliche Unzufriedenheit zum Gegenstand der Wahlanfechtung gemacht wird (vgl. Beschluss vom 25. Juli 2006 a.a.O. Rn. 30).

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  • BVerfG, 31.07.2007 - 2 BvR 1831/06  

    Anforderungen an die Beteiligung einer Arbeitnehmervereinigung an

    gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2006 - BVerwG 6 P 17.05 -,.
  • BVerwG, 16.12.2010 - 6 PB 18.10  

    Antragsbefugnis eines Berufsverbandes; Einbeziehung von Soldaten in die

    Den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften sind in einer Reihe von gesetzlichen Bestimmungen spezielle personalvertretungsrechtliche Aufgaben und Befugnisse eingeräumt, die auf die Bildung, Unterstützung und Kontrolle einer funktionsfähigen Personalvertretung ausgerichtet sind (vgl. Beschluss vom 25. Juli 2006 - BVerwG 6 P 17.05 - Buchholz 251.7 § 125 NWPersVG Nr. 1 Rn. 16).

    Er ist antragsbefugt, wenn er mit beachtlichen Gründen die Einbeziehung von Soldaten in die Personalratswahl geltend macht und wenigstens einer der betroffenen Soldaten Mitglied ist (vgl. Beschlüsse vom 25. Juli 2006 a.a.O. Rn. 17, vom 8. Oktober 2007 - BVerwG 6 P 2.07 - Buchholz 449.7 § 2 SBG Nr. 6 Rn. 13 und vom 26. November 2008 - BVerwG 6 P 7.08 - BVerwGE 132, 276 = Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 6 Rn. 13).

  • LSG Bayern, 22.03.2012 - L 5 R 138/12  

    Betriebsprüfung: Stichprobenprüfungen können die nachträgliche Rücknahme

    Auch ist hier nicht zu entscheiden, ob die Aussetzungspflicht uneingeschränkt für andere Gerichtsbarkeiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.7.2006, 6 P 17/05, Rz. 10 - zitiert nach juris, Matthes/Schlewing, in: Germelmann, ArbGG, 7. Auflage 2009, § 97 Rz. 11; Koch in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 12. Auflage 2012, § 97 ArbGG, Rz. 6) und damit auch für den Sozialgerichtsprozess besteht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2012 - L 8 R 164/12  

    Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

    Zwar spricht viel dafür, dass diese Vorschrift auch für andere Gerichtsbarkeiten als die Arbeitsgerichtsbarkeit gilt (vgl. BVerwG, Beschluss v. 25.7.2006, 6 P 17/05, NZA 2006, 1371 [1372]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 11.09  

    Personalvertretung; Personalratswah; Wahlanfechtung; Amtsgericht

    Hinzukommen muss, ebenso wie bei Gewerkschaften, eine gewisse Durchsetzungskraft, die es rechtfertigt, dem Berufsverband die Antragsbefugnis zuzuerkennen, obwohl er innerhalb der Dienststelle nicht über drei Mitglieder verfügt, die für einen Wahlanfechtungsantrag an seiner Stelle notwendig wären (vgl. nur Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2006 - BVerwG 6 P 17.05 -, juris Rn. 18 ff.).

    Da andererseits die "Spitzenorganisationen" nie in der Dienststelle vertreten sein können, weil sie, wie auch der Deutsche Beamtenbund, satzungsgemäß keine natürlichen Mitglieder haben, ist die Vorschrift dahingehend zu verstehen, dass als Gewerkschaften mit hinreichender Durchsetzungskraft auch die in den Dachverbänden organisierten Einzelberufsverbände gelten (vgl. Germelmann/Binkert/Germelmann, PersVG Berlin, 3. Aufl., Rn. 2a zu § 94 und Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2006 - BVerwG 6 P 17.05 -, juris Rn. 36 ff. für die ähnlich gefasste Regelung in § 125 PersVG NW 1974).

  • BVerwG, 13.07.2011 - 6 P 16.10  

    Antragsbefugnis von Gewerkschaften im personalvertretungsrechtlichen

    Den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften sind in einer Reihe von gesetzlichen Bestimmungen spezielle personalvertretungsrechtliche Aufgaben und Befugnisse eingeräumt, die auf Bildung, Unterstützung und Kontrolle einer funktionsfähigen Personalvertretung ausgerichtet sind (vgl. Beschluss vom 25. Juli 2006 - BVerwG 6 P 17.05 - Buchholz 251.7 § 125 NWPersVG Nr. 1 Rn. 16).
  • BVerwG, 13.07.2011 - 6 P 21.10  

    Möglichkeit der Umdeutung eines abstrakten Statusfeststellungsantrags in ein

    Den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften sind in einer Reihe von gesetzlichen Bestimmungen spezielle personalvertretungsrechtliche Aufgaben und Befugnisse eingeräumt, die auf Bildung, Unterstützung und Kontrolle einer funktionsfähigen Personalvertretung ausgerichtet sind (vgl. Beschluss vom 25. Juli 2006 - BVerwG 6 P 17.05 - Buchholz 251.7 § 125 NWPersVG Nr. 1 Rn. 16).
  • SG Würzburg, 07.02.2012 - S 6 R 74/12  

    Rechtmäßigkeit der Beitragsnachforderung von Zeitarbeitsfirmen wegen

  • SG Stralsund, 05.03.2012 - S 3 R 80/12  

    Betriebsprüfung - nachträgliche Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für

  • SG Darmstadt, 10.05.2012 - S 8 KR 90/12  
  • SG Karlsruhe, 03.04.2012 - S 10 R 1000/12  

    Sozialversicherung - Arbeitnehmerüberlassung - Beitragsnachforderung aufgrund von

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