Rechtsprechung
   BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 31.10   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    BeamtVG (2001) § 53 Abs. 1, 2 und 7; BBG (1999) § 66; EStG (2006) § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 2
    Rückforderung; zuviel gezahlte Versorgungsbezüge; Ruhensberechnung; Erwerbseinkommen; Einkommensteuerrecht; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Vorteilsausgleich; Arbeitskraft; private Vermögensverwaltung; Einkünfte aus Kapitalvermögen; Wertpapiergeschäfte; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; Verkehrsanschauung; Beweisanzeichen; Veräußerungsabsicht

  • Bundesverwaltungsgericht

    BeamtVG (2001) § 53 Abs. 1, 2 und 7
    Rückforderung; zuviel gezahlte Versorgungsbezüge; Ruhensberechnung; Erwerbseinkommen; Einkommensteuerrecht; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Vorteilsausgleich; Arbeitskraft; private Vermögensverwaltung; Einkünfte aus Kapitalvermögen; Wertpapiergeschäfte; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; Verkehrsanschauung; Beweisanzeichen; Veräußerungsabsicht.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übereinstimmung des Begriffs der Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.v. § 53 Abs. 7 S. 1 BeamtVG mit dem Begriff des Einkommensteuergesetzes

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerblicher Grundstückshandel eines Ruhestandsbeamten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Regeln zur Annahme gewerbsmäßigen Grundstückshandels gelten auch für das Beamtenrecht

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 208
  • DÖV 2012, 119



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 58.11  

    Ruhen; Versorgungsbezüge; Vorteilsausgleich; Alimentationspflicht;

    Hinsichtlich dieser Begriffe sind die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 sowie §§ 13 bis 19a EStG) maßgebend, sofern nicht Strukturprinzipien des Versorgungsrechts entgegenstehen (Urteile vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 C 8.10 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21 Rn. 11 ff., vom 25. August 2011 - BVerwG 2 C 31.10 - ZBR 2012, 127 = NVwZ-RR 2012, 208 und vom 31. Mai 2012 - BVerwG 2 C 18.10 -, jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

    Der Betreffende muss am Markt wie ein Gewerbetreibender aufgetreten sein und nicht lediglich wie ein Interessierter, der diese Tätigkeit aus Liebhaberei betreibt (Urteil vom 25. August 2011 a.a.O. Rn. 14 und 16).

    Der Gesetzgeber ist danach berechtigt, die Anrechnung desjenigen Einkommens auf die grundsätzlich ohne Rücksicht auf das Vermögen und sonstiges Einkommen des Beamten zu zahlende Alimentation anzuordnen, das ein Ruhestandsbeamter nur deshalb durch den Einsatz seiner Arbeitskraft erzielen kann, weil seine Dienstleistungspflicht vorzeitig weggefallen ist (Urteil vom 25. August 2011 a.a.O. Rn. 13).

  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 1.11  

    Ruhen; Versorgungsbezüge; Abzug der Werbungskosten; Wahlbeamter auf Zeit;

    Daher hat der Senat im Urteil vom 26. Mai 2011 (- BVerwG 2 C 8.10 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21 Rn. 11) den Bedeutungsgehalt der als Erwerbseinkommen im Sinne von § 53 Abs. 7 Satz 1 BeamtVG geltenden Einkunftsarten wegen des identischen Wortlauts des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 EStG und aus gesetzessystematischen Gründen an die einkommensteuerrechtlichen Begriffe angeglichen, sofern nicht Strukturprinzipien des Versorgungsrechts entgegenstehen (Urteile vom 25. August 2011 - BVerwG 2 C 31.10 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 22 Rn. 12, vom 31. Mai 2012 - BVerwG 2 C 18.10 - IÖD 2012, 212 und vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 C 58.11 - Rn. 11 ).
  • BVerwG, 27.09.2012 - 2 B 92.11  

    Aufwandsentschädigung; Erwerbseinkommen; Ehrenamtliche Tätigkeit;

    Hinsichtlich dieser Begriffe sind die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes maßgebend, sofern nicht Strukturprinzipien des Versorgungsrechts entgegenstehen (vgl. zuletzt Urteile vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 C 8.10 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21 Rn. 11 f. und vom 25. August 2011 - BVerwG 2 C 31.10 - NVwZ-RR 2012, 208 Rn. 12 f.).
mehr
  • BVerwG, 31.05.2012 - 2 C 18.10  

    Rückforderung; Überzahlung; Versorgungsbezüge; Soldat; Pensionszusage;

    Der Einkommens- und Einkünftebegriff der § 53 Abs. 7 Satz 1 BeamtVG, § 53 Abs. 5 Satz 1 SVG entspricht demjenigen des Einkommensteuerrechts, sofern Strukturprinzipien des Versorgungsrechts dem nicht entgegenstehen (Urteile vom 26. Mai 2011 a.a.O. Rn. 11 ff. und vom 25. August 2011 - BVerwG 2 C 31.10 - Rn. 12 ff., zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 4 B 30.10  

    Übergangsgeld; Stipendium für Forschungstätigkeit; Erwerbseinkommen; (kein)

    Während das Bundesverwaltungsgericht zunächst von einem eigenständigen beamtenversorgungsrechtlichen Einkommensbegriff ausgegangen ist (vgl. Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 20.03 -, juris Rn. 35 bis 37; ebenso noch OVG Münster, Urteil vom 4. April 2011 - 1 A 1521.09 -, juris Rn. 29; Brinktrine, in: Kugele, BeamtVG, 2011, § 53 Rn. 14), hat es jetzt entschieden, dass hinsichtlich dieser Begriffe die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes maßgebend sind (vgl. für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 C 8.10 -, juris Rn. 11 - 14; für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb BVerwG, Urteil vom 25. August 2011 - BVerwG 2 C 31.10 -, juris Rn. 11).
  • VG Hamburg, 20.12.2011 - 8 K 1101/11  

    Nebentätigkeitsgenehmigung für Untersuchungsführer nach dem SUG; Erwerb von

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil v. 25.8.11, 2 C 31/10, juris, Rn. 14) führt aus:.
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