Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.2005 - 9 A 7.04   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 14 Abs. 3; FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2, § 19 Abs. 1 Satz 2; BNatSchG a. F. § 8 Abs. 2, 3 und 9; LNatG M-V § 15 Abs. 5
    Straßenplanung; Ortsumgehung; Planfeststellung; landschaftspflegerischer Begleitplan; Renaturierung eines Freibades; naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme; Sanierung von Altstandorten; Entfernung vom Eingriffsort; Kompensationskonzept; Ausgleichsbilanz; Alternativenprüfung; vorrangige Inanspruchnahme eines Rechtsträgers der öffentlichen Hand; Enteignung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; Übermaßverbot; Zukunftsplanungen; Außenbereichsvorhaben.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz

    Sanierung eines Altstandortes als Ausgleichsmaßnahme

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  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kompensationsmaßnahme als naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme unter gleichzeitiger Sanierung eines Altstandortes - Berücksichtigung von Zukunftsplanungen des von enteignungsrechtlicher Vorwirkung naturschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahme Betroffenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Eignung einer Ersatzmaßnahme für Sanierung eines Altstandortes

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Straßenplanung; Ortsumgehung; Planfeststellung; landschaftspflegerischer Begleitplan; Renaturierung eines Freibades; naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme; Sanierung von Altstandorten; Entfernung vom Eingriffsort; Kompensationskonzept; Ausgleichsbilanz; Alternativenprüfung; vorrangige Inanspruchnahme eines Rechtsträgers der öffentlichen Hand; Enteignung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; Übermaßverbot; Zukunftsplanungen; Außenbereichsvorhaben

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de , S. 43 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 17, 19 FStrG; § 8 BNatSchG a. F.; § 15 LNatG M-V; Art. 14 Abs. 3 GG
    Inanspruchnahme eines Grundstücks für naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme (RA Dr. Christian-W. Otto; Neue Justiz 9/2005, S. 422-423)

  • baurecht-brandenburg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 14 Abs. 3 GG; §§ 17, 19 FStrG; § 8 BNatSchG a.F.; § 15 Abs. 5 LNatG M-V
    Straßenplanung - Ortsumgehung - Planfeststellung - landschaftspflegerischer Begleitplan - Renaturierung eines Freibades - naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme - Sanierung von Altstandorten - Entfernung vom Eingriffsort - Kompensationskonzept - Ausgleichsbilanz - Alternativenprüfung; vorrangige Inanspruchnahme eines Rechtsträgers der öffentlichen Hand - Enteignung - enteignungsrechtliche Vorwirkung - Übermaßverbot - Zukunftsplanungen - Außenbereichsvorhaben

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des BVerwG vom 26.01.2005, 9 A 7.04 (Sanierung eines Altstandortes als Kompensationsmaßnahme)" von Prof. Dr. Wolfgang Köck, original erschienen in: ZUR 2005, 306 - 310.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJ 2005, 422
  • DVBl 2005, 900
  • DÖV 2005, 967 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 581



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BVerwG, 11.11.2008 - 9 A 52.07  

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ersatzmaßnahme; Ermächtigung der

    Dabei gebietet es der Schutz des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 GG), Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorrangig auf einvernehmlich zur Verfügung gestellten Grundstücksflächen oder auf Grundstücken, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, zu verwirklichen (vgl. Urteile vom 6. Juni 2002 - BVerwG 4 CN 6.01 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 111 S. 37 und vom 26. Januar 2005 - BVerwG 9 A 7.04 - Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 13 S. 4 f. m.w.N.).

    Im Übrigen muss auch eine an sich geeignete und erforderliche Ersatzmaßnahme auf privatem Grund jedenfalls dann unterbleiben, wenn sie für den betroffenen Eigentümer Nachteile herbeiführt, die erkennbar außer Verhältnis zu dem angestrebten Zweck stehen (Urteile vom 23. August 1996 - BVerwG 4 A 29.95 - Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 8 S. 12 und vom 26. Januar 2005 a.a.O. S. 5).

  • BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10  

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss des

    Dabei hat unter dem enteignungsrechtlichen Aspekt Maßstab der Suche nach naturschutzfachlich geeigneten Ausgleichs- und Ersatzflächen auch zu sein, dass der Zugriff auf Privateigentum ausscheidet, wenn Kompensationsmaßnahmen an anderer Stelle, insbesondere auf Flächen der öffentlichen Hand, ebenfalls Erfolg versprechen (Urteil vom 26. Januar 2005 - BVerwG 9 A 7.04 - juris Rn. 22 = Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 13).
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